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| VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360 |
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Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines Dienstvergehens; Feststellung dse Verlusts der Dienstbezüge wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst; Vorrang der amtsärztlichen Beurteilung der Dienstfähigkeit des Beamten gegenüber privatärztlichen Attesten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines Dienstvergehens; Feststellung dse Verlusts der Dienstbezüge wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst; Vorrang der amtsärztlichen Beurteilung der Dienstfähigkeit des Beamten gegenüber privatärztlichen Attesten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 14 B 14.1598
Bei disziplinarrechtlichen Urteilen erwächst neben dem Tenor (zumindest) auch die …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Ein Fernbleiben vom Dienst ist gegeben, wenn der Beamte seiner formalen Dienstleistungspflicht nicht nachkommt, indem er während der Zeit, in der er seinen Dienst leisten soll, ohne Genehmigung oder anderen Rechtfertigungsgrund und schuldhaft nicht an dem zur Dienstleistung bestimmten Ort anwesend ist (BayVGH, U. v. 14.7.2015 - 14 B 14.1598 - juris Rn. 14).Hierbei erwächst neben dem Tenor disziplinarrechtlicher Entscheidungen (zumindest) auch die Würdigung, dass der Sachverhalt den Tatbestand eines Dienstvergehens erfüllt oder nicht erfüllt, in Rechtskraft (…vgl. zur Bindungswirkung nach § 130 BDO BVerwG, B. v. 1.9.1999 - 1 DB 44/98 juris Rn. 16; ebenso hinsichtlich der Bindungswirkung nach § 121 VwGO BayVGH, U. v. 14.7.2015 a. a. O. Rn. 16).
Bei der gerichtlichen Prüfung, ob die Feststellung zu Recht ergangen ist, liegt der Schwerpunkt in aller Regel nicht in der Bestimmung der Rechtsfolge, sondern in der Beurteilung des Fernbleibens vom Dienst als einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung (vgl. BayVGH, U. v. 14.7.2015 a. a. O. Rn. 17).
Vielmehr ist ohne erneute Prüfung auch im vorliegenden Entscheidungszusammenhang davon auszugehen, dass der Antragsteller ab dem 9. Februar 2005 schuldhaft dem Dienst ferngeblieben ist (vgl. BayVGH, U. v. 14.7.2015 a. a. O. Rn. 19).
- VG München, 21.04.2010 - M 5 K 09.3637
Beamter auf Probe; Entlassung; Dienstvergehen; unerlaubtes Fernbleiben vom …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Die Klage hiergegen wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 21. April 2010 ab (M 5 K 09.3637), nach Verwerfung des Zulassungsantrags durch den Senat mit Beschluss vom 9. August 2010 (3 ZB 10.1385) wurde das Urteil rechtskräftig.Rn. 25 2.1 Dies ergibt sich bereits aus der Würdigung seines Verhaltens als Dienstvergehen durch das seit dem 10. August 2010 rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. April 2010 (M 5 K 09.3637), das die Beteiligten dieses Verfahrens, die mit den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens identisch sind, und das Gericht gemäß § 121 Nr. 1 VwGO bindet.
Rn. 29 Die Prüfung, ob im Zeitraum ab dem 9. Februar 2005 ein unerlaubtes schuldhaftes Fernbleiben des Antragstellers vom Dienst und damit ein Dienstvergehen vorlag, war aber gerade Gegenstand des - hier vorab ergangenen - rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 21. April 2010 (M 5 K 09.3637) im Entlassungsverfahren.
- BVerwG, 12.02.1982 - 1 DB 23.81
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung, nicht jeder krankhafte physische oder psychische Befund hat nämlich bereits die Dienstunfähigkeit des Beamten zur Folge und entbindet ihn von der Pflicht zur Dienstleistung; hierzu ist erst ein Befund von derartigem Krankheitswert geeignet, dass der Beamte zur Dienstleistung aus gesundheitlichen Gründen schlechterdings außerstande ist (BVerwG, B. v. 12.2.1982 - 1 DB 23/81 - juris).Der Umfang der Beweisaufnahme hat sich im Verfahren nach Art. 111 BayDO - ohne Bindung an Art. 68 Abs. 2 und 3 BayDO (vgl. BVerwG, B. v. 12.2.1982 - 1 DB 23/81;… B. v. 18.12.1996 - 1 DB 17/94 - juris Rn. 12) - allein am Gebot der Erforschung der materiellen Wahrheit auszurichten (…vgl. BayVGH, B. v. 27.5.1998 a. a. O.).
- BVerwG, 18.12.1996 - 1 DB 17.94
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Der Umfang der Beweisaufnahme hat sich im Verfahren nach Art. 111 BayDO - ohne Bindung an Art. 68 Abs. 2 und 3 BayDO (vgl. BVerwG, B. v. 12.2.1982 - 1 DB 23/81; B. v. 18.12.1996 - 1 DB 17/94 - juris Rn. 12) - allein am Gebot der Erforschung der materiellen Wahrheit auszurichten (…vgl. BayVGH, B. v. 27.5.1998 a. a. O.).Insoweit bedarf es auch keiner ergänzenden Vernehmung bzw. schriftlichen Anhörung von Dr. O. zu den Anmerkungen von Dr. L. zu seinem Gutachten (vgl. BVerwG, B. v. 18.12.1996 a. a. O. Rn. 11).
- VGH Bayern, 29.05.1998 - 16 DC 97.3301
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in Konfliktsituationen die Steuerungsfähigkeit des Willens ausgeschlossen oder jedenfalls in einem solchen Grade beeinträchtigt war, dass dem Beamten die Dienstausübung unmöglich oder zumindest nicht mehr zumutbar war (BayVGH, B. v. 29.5.1998 - 16 DC 97.3301 - juris Rn. 10).Er kann sich nicht auf eine bestehende Rechtsunkenntnis berufen, da er über die Rechtslage aufgeklärt und auf den Vorrang der polizeiärztlichen Gutachten hingewiesen wurde (BayVGH, B. v. 29.5.1998 a.aO. Rn. 9).
- VGH Bayern, 27.05.1998 - 16 DC 97.773
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Die gesetzliche Regelung des Art. 134 Abs. 1 Satz 2 BayBG a. F. (Art. 128 Abs. 1 Satz 2 BayBG n. F.) unterstreicht, dass die Entscheidung der Frage, ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, mit Vorrang dem Amtsarzt zukommt (BayVGH, B. v. 27.5.1998 - 16 DC 97.773 - juris Rn. 24 f.).Der Umfang der Beweisaufnahme hat sich im Verfahren nach Art. 111 BayDO - ohne Bindung an Art. 68 Abs. 2 und 3 BayDO (vgl. BVerwG, B. v. 12.2.1982 - 1 DB 23/81;… B. v. 18.12.1996 - 1 DB 17/94 - juris Rn. 12) - allein am Gebot der Erforschung der materiellen Wahrheit auszurichten (vgl. BayVGH, B. v. 27.5.1998 a. a. O.).
- VGH Bayern, 14.12.2011 - 16a DC 08.3318
Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Nachweis durch …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Da das Fernbleiben eines Beamten vom Dienst dann einen Gehaltsverlust zur Folge hat, wenn es schuldhaft geschieht, hat grundsätzlich der Dienstherr die Beweislast auch für diesen Umstand zu tragen (BayVGH, B. v. 14.12.2011 - 16a DC 08.3318 - juris Rn. 31).Rn. 47 Ein Beamter, der entgegen einer amtsärztlichen Stellungnahme unter Berufung auf privatärztliche Atteste dem Dienst fernbleibt, handelt zumindest fahrlässig (BayVGH, B. v. 14.12.2011 a. a. O. Rn. 40).
- BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81
Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Die Verwaltungsgerichte haben insoweit nämlich in vollem Umfang zu prüfen, ob eine Handlung i. S. d. Art. 42 Abs. 1 Satz 1 BayBG a. F. bzw. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG vorliegt, und in tatsächlicher Hinsicht festzustellen, ob das der Entlassung zugrunde liegende Verhalten des Probebeamten die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Dienstpflichtverletzung (Art. 84 BayBG a. F., § 47 BeamtStG) erfüllt, die bei einem Beamten auf Lebenszeit mindestens die Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte (vgl. BVerwG, U. v. 28.4.1983 - 2 C 89/81 - juris Rn. 12). - BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 16.80
Sachverständiger - Anhörung - Ladung - Persönliche Vernehmung - Privatgutachter
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Dem Antrag muss jedoch entnommen werden können, in welche Richtung eine weitere Aufklärung erfolgen soll und inwiefern das Sachverständigengutachten für erläuterungsbedüftig erachtet wird (BVerwG, B. v. 26.11.1980 - 6 B 16/80 - juris). - BVerwG, 18.08.2000 - 1 DB 14.99
Eingeschränkte Dienstfähigkeit bei ärztlich empfohlener Belastungserprobung am …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Bei einer ärztlich empfohlenen Belastungserprobung am Arbeitsplatz ist im Regelfall jedenfalls von eingeschränkter Dienstfähigkeit auszugehen; die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit widerspricht dem grundsätzlich nicht (BVerwG, B. v. 18.8.2000 - 1 DB 14/99 - juris). - VGH Bayern, 08.10.2001 - 16 DC 99.2212
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2000 - L 17 U 112/98
- VGH Bayern, 05.11.2002 - 16 DC 02.2363
- VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (abgelehnt)
- BVerwG, 01.09.1999 - 1 DB 44.98
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21
Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der …
Auch wenn ein Beamter nur in dieser Weise zu einer teilweisen Dienstleistung in der Lage ist, kann er schuldhaft vom Dienst fernblieben (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 11. April 2016 - 16a DC 14.360 -, zit. nach JURIS, Rdnr. 34). - VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
Amtsärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Zweifeln an Erkrankung eines …
Dienstunfähigkeit setzt voraus, dass ein Beamter zur vorgesehenen Dienstleistung schlechterdings außerstande ist; bloße gesundheitliche Einschränkungen stehen der Dienstunfähigkeit nicht gleich (BVerwG…, Beschluss vom 12.02.1982 - 1 DB 23/81 -, Juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschluss vom 11.04.2016 - 16a DC 14.360 -, Juris Rn. 42). - OVG Niedersachsen, 11.06.2026 - 5 ME 39/26
Vorläufiger Rechtsschutz eines Soldaten gegen seine Entlassung aus der Bundeswehr …
Liegt ein truppenärztliches Gutachten mit dem Ergebnis einer dauernden Verwendungsunfähigkeit vor und wird - wie hier - das Dienstunfähigkeitsverfahren ausgesetzt und eine Belastungserprobung durchgeführt, ist das Ergebnis der Belastungserprobung für die Beurteilung der Dienstfähigkeit erheblich (vgl. zur beamtenrechtlichen Konstellation, in der eine Belastungserprobung typischerweise einen Zustand eingeschränkter Dienstfähigkeit indiziert: Bay. VGH, Beschluss vom 11.4.2016 - 16a DC 14.360 -, juris Rn. 41) und ist daher medizinisch einzuordnen. - VG Meiningen, 02.10.2020 - 1 E 1091/20
Farbsehschwäche als Einstellungshindernis für den Vorbereitungsdienst zum …
Die gesetzliche Regelung des § 105 Abs. 3 ThürBG unterstreicht, dass die Entscheidung der Frage, ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, mit Vorrang dem Amtsarzt und im Bereich des Polizeivollzugdienstes dem Polizeiarzt zukommt (vgl. auch BayVGH, B. v. 11.04.2016 - 16a DC 14.360 -, juris, Rn. 40.).
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