Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach Art. 61 BayDG;Einbehaltung von Bezügen als alleiniger Verfahrensgegenstand;Keine Prüfung der Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 1 BayDG in einem solchen Fall;Verletzung der Mitwirkungspflicht des Beamten bei der Offenlegung seiner ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 06.11.2007 - 16a CD 07.2007
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359
Dieses Ermessen erstreckt sich nicht nur auf das 'Ob' einer solchen Maßnahme, sondern grundsätzlich auch auf die Höhe des Einbehaltungssatzes (vgl. BayVGH vom 6.11.2007 Az. 16a CD 07.2007, RdNr. 20 AU).Art. 61 Abs. 2 BayDG verleiht dem Gericht vielmehr das Recht und die Pflicht, bei auf die Höhe des Einbehaltungssatzes beschränkten Ermessensfehlern die Einbehaltungsentscheidung nur in Höhe des nicht ermessensgerechten Betrages zu beanstanden (BayVGH vom 6.11.2007, a.a.O., RdNr. 21 AU).
Die Disziplinarbehörde hat somit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung den laufenden Einkünften der Familie - einschließlich des Einkommens der Ehefrau und des zufließenden Kindergeldes - den Gesamtbedarf der Familie gegenüberzustellen (BayVGH vom 6.11.2007, a.a.O., RdNr. 23 AU mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung und dem Schrifttum).
- OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Einbehaltung von 50 Prozent der Dienstbezüge eines Beamten bei vorläufiger …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359
Die gegenläufige Praxis, wie sie in anderen Bundesländern angesichts der dortigen Gesetzesfassung geboten sein mag (vgl. z.B. SaarlOVG vom 20.8.2009 NVwZ-RR 2010, 26/27), findet weder im Wortlaut noch im Sinn und Zweck des Art. 39 und des Art. 61 BayDG eine Stütze. - BVerwG, 18.08.1969 - II DB 5.69
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359
Nur unter diesen Voraussetzungen wären die hieraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen bei der Ermittlung des Betrages, der einem vorläufig des Dienstes enthobenen Beamten belassen werden muss, berücksichtigungsfähig (vgl. z.B. BVerwG vom 18.8.1969 BVerwGE 33, 332/333 f.; vom 5.9.1978 BVerwGE 63, 127/128). - BVerwG, 05.09.1978 - 1 DB 17.78
Einschränkung der Lebenshaltungskosten - Beamter - Festsetzung des …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359
Nur unter diesen Voraussetzungen wären die hieraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen bei der Ermittlung des Betrages, der einem vorläufig des Dienstes enthobenen Beamten belassen werden muss, berücksichtigungsfähig (vgl. z.B. BVerwG vom 18.8.1969 BVerwGE 33, 332/333 f.; vom 5.9.1978 BVerwGE 63, 127/128). - VGH Bayern, 03.03.2010 - 16a DA 10.146
Prüfungsumfang im Verfahren um die Einbehaltung von Bezügen
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359
Das ist indes, wie der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 3. März 2010 (Az. 16a DA 10.146) rechtsgrundsätzlich entschieden hat, nicht der Fall.
- VGH Bayern, 30.11.2010 - 16a DS 09.3252
Einbehaltung von Bezügen; Anrechnung von Rechtsanwaltskosten aufgrund …
Die Obliegenheit des Beamten, sich über diese Umstände zu erklären und die Richtigkeit seiner Angaben zu belegen, folgt in einem auf Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge gerichteten Verwaltungsverfahren aus Art. 26 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 3 BayDG, im gerichtlichen Verfahren nach Art. 61 BayDG aus § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO i.V.m. Art. 3 BayDG (BayVGH, Beschluss vom 11.03.2010, Az. 16a DS 09.2359 ).Sie ist bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (BayVGH, Beschluss vom 11.03.2010, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 22.05.2000, Az. 1 DB 8/00 ).
- VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen wegen Untreue zu Lasten …
Nachweise zu seinen Ausgaben hat der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren nicht vorgelegt, was zu seinen Lasten geht (BayVGH, B.v. 11.3.2010 - 16a DS 09.2359 - juris Rn. 42). - VGH Bayern, 15.11.2011 - 16a DA 11.1261
Einbehaltung von Bezügen; Anhörung Schwerbehindertenvertretung (hier: …
Rn. 25 Das Gericht weist für das weitere Verfahren daraufhin, dass es grundsätzlich dem Antragsteller obliegt, sich über seine Einnahmen und Ausgaben zu erklären und die Richtigkeit seiner Angaben zu belegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.03.10, Az. 16a DS 09.2359 ). - VG München, 12.01.2011 - M 13 DK 10.3808
Vorteilsannahme; Amtsmissbrauch; neg. Prognose
Die Verfügung vom … 2009 wurde gerichtlich überprüft und eine Aussetzung abgelehnt (VGH Beschluss v. 11.9.2010, Az: 16a Ds 09.2359). - VG Regensburg, 20.03.2023 - RN 10A DS 23.356
Zulässigkeit eines Abänderungsantrages bei Gericht bzgl. der Einbehaltung von …
Nachweise zu seinen wirtschaftlichen Einkommensverhältnissen bzw. Ausführungen hierzu hat der Antragsteller nicht vorgelegt, was zu seinen Lasten geht (BayVGH, B.v. 11.3.2010 - 16a DS 09.2359 - juris Rn. 42).".
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