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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.03.2016 - 16a DZ 13.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5982
VGH Bayern, 07.03.2016 - 16a DZ 13.84 (https://dejure.org/2016,5982)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2016 - 16a DZ 13.84 (https://dejure.org/2016,5982)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2016 - 16a DZ 13.84 (https://dejure.org/2016,5982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Dienstpflichten als Dienstvergehen bei vorsätzlicher Nichtbefolgung dienstlicher Anordnungen; Erteilung einer dienstlichen Weisung für die Bearbeitung einer Arzthaftungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der Dienstpflichten als Dienstvergehen bei vorsätzlicher Nichtbefolgung dienstlicher Anordnungen; Erteilung einer dienstlichen Weisung für die Bearbeitung einer Arzthaftungssache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.2000 - 1 D 34.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Postbeamter; Abberufung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2016 - 16a DZ 13.84
    Für den Beamten muss hinreichend klar sein, was von ihm verlangt wird und dass das Tätigwerden nicht in seinem Ermessen steht (BVerwG, U. v. 13.12.2000 - 1 D 34/98 - juris).

    Ein Beamter, der entgegen dienstlicher Anordnungen ungerechtfertigt die ihm obliegenden Tätigkeiten nicht ausführt, begeht daher eine Pflichtwidrigkeit von erheblichem Gewicht (BVerwG, U. v. 13.12.2000 - 1 D 34/98 - juris Rn. 48).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2014 - 20 LD 10/13

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen unterlassener rechtzeitiger …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2016 - 16a DZ 13.84
    Da es sich bei der Bearbeitung der Arzthaftungssache Z. um eine Tätigkeit im Kernbereich der dem Kläger als Leiter der Stabsstelle "Recht" obliegenden Pflichten von erheblicher Bedeutung handelte, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte hierfür eine Geldbuße in Höhe von 3.000,-- EUR verhängt hat (OVG Lüneburg, U. v. 28.1.2014 - 20 LD 10/13 - juris Rn. 73).

    Aufgrund der herausgehobenen Bedeutung der Arzthaftungssache Z. wäre dies jedoch ebenfalls zu bejahen (OVG Lüneburg, U. v. 28.1.2014 a. a. O.).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2016 - 16a DZ 13.84
    Solche ernstliche Zweifel wären nur dann anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismitteln des Zulassungsverfahrens mithin möglich erscheint (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/01 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 6 LD 1/09

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung im Disziplinarverfahren; Nichtbefolgung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2016 - 16a DZ 13.84
    Bei einem juristischen Beamten im Amt eines Regierungsdirektors (BesGr A 15) mit Vorgesetztenfunktion wie dem Kläger ist bei Nichtbeachtung dienstlicher Weisungen von Vorgesetzten deshalb eine deutliche Pflichtenmahnung durch eine Geldbuße geboten (OVG Lüneburg, U. v. 10.11.2009 - 6 LD 1/09 - juris Rn. 133 f.).
  • VGH Bayern, 27.04.2022 - 16a D 20.1604

    Geldbuße wegen Verstoßes gegen innerdienstliche Weisung und monatelanger …

    Dies ist in der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, versteht sich von selbst und bedarf keiner Vertiefung (siehe dazu BayVGH, B.v. 7.3.2016 - 16a DZ 13.84 - juris Rn. 20;… BVerwG, U.v. 13.12.2000 - 1 D 34.98 - juris Rn. 48).
  • VG München, 01.03.2016 - M 13 DB 15.711

    Disziplinarverfahren beim Geschäftsleitenden Beamten einer kreisangehörigen …

    Für einen im aktiven Dienst befindlichen Beamten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof allerdings im Falle einer herausgehobenen Position (Leiter der Stabsstelle "Recht" eines Universitätsklinikums; BayVGH, B.v. 7.3.2016 - 16a DZ 13.84) im Falle einer als mittelschwer angesehenen Verletzung der Pflicht, die ihm obliegenden Tätigkeiten auszuführen, die Verhängung einer Geldbuße als sachgerecht angesehen.
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