Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Disziplinarrecht; Posthauptschaffner; Diebstahl von Paketen; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (verneint); sonstige Milderungsgründe; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (stRspr BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - BayVGH, U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 - jeweils juris).Rn. 41 Ein Beamter, der sich bei Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeiten im Paketdienst an zuzustellenden Paketen vergreift, die seinem Gewahrsam unterliegen, versagt im Kernbereich seiner Dienstpflichten und zerstört in der Regel das für die Fortdauer des Beamtenverhältnisses notwendige Vertrauen in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 12), denn die öffentliche Verwaltung ist auf die Redlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Bediensteten beim Umgang mit solchen Gütern in hohem Maße angewiesen.
Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 13).
Zudem sind Entlastungsgründe nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 15).
Rn. 47 Ein Zugriff auf geringwertige Güter liegt bei einem Schaden für die vollendeten Diebstähle von 1.833,95 Euro sowie bei einem Warenwert von 1.188 Euro bei dem Versuch bei weitem nicht vor, da die Grenze der Geringwertigkeit bei 50 Euro anzusetzen ist (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 16, BayVGH U.v. 22.9.2010 - 16b D 08.314 - juris Rn. 68), wobei für ein Zugriffsdelikt bei einem lediglich einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200 Euro ebenfalls von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden kann (…BVerwG, B.v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 43).
- VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9); innendienstliches …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Rn. 47 Ein Zugriff auf geringwertige Güter liegt bei einem Schaden für die vollendeten Diebstähle von 1.833,95 Euro sowie bei einem Warenwert von 1.188 Euro bei dem Versuch bei weitem nicht vor, da die Grenze der Geringwertigkeit bei 50 Euro anzusetzen ist (…BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 16, BayVGH U.v. 22.9.2010 - 16b D 08.314 - juris Rn. 68), wobei für ein Zugriffsdelikt bei einem lediglich einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200 Euro ebenfalls von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden kann (…BVerwG, B.v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 43).Rn. 48 Der Beklagte befand sich bei der Ausübung der Taten auch nicht in einer existenziellen wirtschaftlichen Notlage (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 50).
Die mildere Bewertung knüpft hier daran, dass der Beamte der Situation nicht gewachsen war und ihr im Sinne einer Kurzschlusshandlung spontan erlegen ist (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 58).
- BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 64.11
Disziplinarrecht: Zugriffsdelikt; innerdienstlicher Betrug; Maßnahmebemessung
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Für die Bewertung als Zugriffsdelikt ist vielmehr entscheidend, dass einem Beamten Güter des Dienstherrn dienstlich anvertraut oder dienstlich zugänglich sind (…vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2003 - 1 D 27.02 - juris Rn. 16; B.v. 20.12.2011 -2 B 64.11 - juris Rn. 11).Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muss deshalb grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (BVerwG, B.v. 20.12.2011 - 2 B 64.11 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09
Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Solche Beeinträchtigungen der Persönlichkeit können zu den subjektiven Beweggründen zählen, die im Rahmen des § 13 BDG zu berücksichtigen sind (BVerwG B.v. 24.7.2009 - 2 B 15.09 - juris Rn. 9). - BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 D 2.03 - juris Rn. 49). - VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71
Disziplinarrecht
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Auch müssen die negativen Lebensumstände eine gravierende Ausnahmesituation - über das hinausgehend, was an familiären und finanziellen Schwierigkeiten grundsätzlich jeden treffen kann - begründen (BVerwG U.v. 23.8.1988 - 1 D 136/87 - juris; BayVGH U.v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris). - BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 136.87
Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes; zahlreiche Pflichtverstöße außerhalb des …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Auch müssen die negativen Lebensumstände eine gravierende Ausnahmesituation - über das hinausgehend, was an familiären und finanziellen Schwierigkeiten grundsätzlich jeden treffen kann - begründen (BVerwG U.v. 23.8.1988 - 1 D 136/87 - juris; BayVGH U.v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris). - BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und der Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, der Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße, sowie den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris). - BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11
Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Rn. 47 Ein Zugriff auf geringwertige Güter liegt bei einem Schaden für die vollendeten Diebstähle von 1.833,95 Euro sowie bei einem Warenwert von 1.188 Euro bei dem Versuch bei weitem nicht vor, da die Grenze der Geringwertigkeit bei 50 Euro anzusetzen ist (…BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 16, BayVGH U.v. 22.9.2010 - 16b D 08.314 - juris Rn. 68), wobei für ein Zugriffsdelikt bei einem lediglich einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200 Euro ebenfalls von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden kann (BVerwG, B.v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 43). - BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06
Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601
Rn. 43 Die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung eines Zugriffdelikts entfällt, wenn zugunsten des Beamten gewichtige Entlastungsgründe zu berücksichtigen sind, die den Schluss rechtfertigen, dieser habe das Vertrauen noch nicht endgültig verloren (BVerwG, U.v. 6.6.2007 - 1 D 2.06 - juris Rn. 25). - BVerwG, 08.04.2003 - 1 D 27.02
Postbeamter des mittleren Dienstes a. D.; Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion; …
- VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 08.314
DisziplinarrechtPolizeivollzugsbeamter im BGS BesGr. A 8;Kollegendiebstahl von 50 …
- VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657
Unbefugtes Beschaffen polizeilicher Lagedaten
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Beamtendisziplinarrecht, Posthauptschaffner, Postzusteller, Zugriffsdelikt, …
Eine lediglich finanziell angespannte Lage reicht hierfür nicht aus (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2014 - 16b D 11.601 - juris Rn. 48).Dabei müssen die negativen Lebensumstände eine schwerwiegende Ausnahmesituation begründen (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2014 - 16b D 11.601 - juris Rn. 57).
- VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst
Vor dem Hintergrund, dass ein Zugriffsdelikt in der Regel die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, sind im Übrigen die Voraussetzungen für das Vorliegen einer disziplinarrechtlich relevanten negativen Lebensphase nur in individuellen Extremsituationen erfüllt (BayVGH, U. v. 23.7.2014 - 16b D 11.601 - juris Rn. 57;… U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65), die nach Auffassung des Senats hier nicht vorliegen.
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