Rechtsprechung
SG Mannheim, 17.03.2022 - 17 AS 2603/21 |
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 17.03.2022 - 17 AS 2603/21
- SG Mannheim, 17.03.2022 - S 17 AS 2603/21
- LSG Baden-Württemberg, 09.05.2022 - L 3 AS 1216/22
Wird zitiert von ...
- LSG Baden-Württemberg, 09.05.2022 - L 3 AS 1216/22
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Prozesskostenhilfeantrag - …
Die Kläger begehren die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das beim Sozialgericht (SG) Mannheim anhängige Verfahren S 17 AS 2603/21, in dem die Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.07.2020 im Streit steht.Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des SG Mannheim vom 17.03.2022, mit dem dieses ihren Antrag auf Bewilligung von PKH für das anhängige Verfahren S 17 AS 2603/21 abgelehnt hat, weil die Kläger nicht alle ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt hätten und es zur Prüfung der Erfolgsaussichten durch das Gericht einer hinreichenden Begründung der Klage bedurft hätte, ist zulässig und begründet.
Es kann vorliegend offenbleiben, ob allein eine fehlende Klagebegründung bereits zur Ablehnung eines PKH-Antrags berechtigt und ob das SG Mannheim im Beschluss vom 17.03.2022 bei der Verneinung der Erfolgsaussichten ausschließlich darauf abstellen durfte, dass die Klage im Verfahren S 17 AS 2603/21 nicht begründet worden war, oder ob das Gericht vielmehr gehalten gewesen wäre, in seine Prüfung auch den Inhalt der ihm am 02.12.2021 vorgelegten Verwaltungsakte des Beklagten einzubeziehen und das Vorbringen der Prozessbevollmächtigten der Kläger in den aktenkundigen Schriftsätzen zu berücksichtigen.
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SG Mannheim, 17.03.2022 - S 17 AS 2603/21 |
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- SG Mannheim, 17.03.2022 - S 17 AS 2603/21
- LSG Baden-Württemberg, 09.05.2022 - L 3 AS 1216/22