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AG Mannheim, 07.11.2007 - 17 C 460/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 07.11.2007 - 17 C 460/06
- LG Mannheim, 24.09.2008 - 4 S 189/07
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 347/04
Mietminderung bei Abweichung der im Mietvertrag angegebenen von der tatsächlichen …
Auszug aus AG Mannheim, 07.11.2007 - 17 C 460/06
Bemessungsgrundlage der Mietminderung ist die Bruttomiete (BGH NJW 2005, 2773 ff). - BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03
Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche
Auszug aus AG Mannheim, 07.11.2007 - 17 C 460/06
Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht (vgl. BGH NJW 2004, 1947 ff).
- LG Mannheim, 24.09.2008 - 4 S 189/07
Mietrückzahlung aufgrund einer kleineren als angenommenen Wohnung bei einem …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 07.11.2007 (Az. 17 C 460/06) im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.Das Urteil des Amtsgerichts Mannheim, Az. 17 C 460/06, wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.