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   LAG Niedersachsen, 03.06.2015 - 17 Oa 1/14   

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https://dejure.org/2015,39094
LAG Niedersachsen, 03.06.2015 - 17 Oa 1/14 (https://dejure.org/2015,39094)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.2015 - 17 Oa 1/14 (https://dejure.org/2015,39094)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 17 Oa 1/14 (https://dejure.org/2015,39094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    TVG a.F. § 5 Abs. 1 Nr. 1; § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TVG
    Unwirksame Allgemeinverbindlichkeitserklärung im niedersächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe bei Nichterreichen des erforderlichen Beschäftigtenquorums

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Allgemeinverbindlichkeitserklärung im niedersächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe bei Nichterreichen des erforderlichen Beschäftigtenquorums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Unwirksame Allgemeinverbindlichkeitserklärung im niedersächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe bei Nichterreichen des erforderlichen Beschäftigtenquorums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Entgelttarifvertrages im Hotel- und Gaststättengewerbe

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 13/03

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.06.2015 - 17 Oa 1/14
    Eine exakte Feststellung, wie viele Arbeitnehmer die organisierten Arbeitgeber im Zeitpunkt der AVE beschäftigen, ist ebenso wie die Ermittlung der von den nicht organisierten Arbeitgebern Beschäftigten nur schwer möglich ist (BAG vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03, Rn. 109 mwN), ist eine möglichst genaue Auswertung des verwertbaren, hinreichend aussagekräftigen statistischen Materials ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. Wiedemann/Wanck, TVG-Kommentar, 7. Aufl. 2007, § 5 Rn. 65).

    Sind statistische Materialien oder Auskünfte von Behörden oder Verbänden nicht zu erhalten oder führen sie zu keinem verlässlichen Ergebnis, kommt eine sorgfältige Schätzung in Betracht (BAG vom 22.10.2003 - 10 AZR 13/03 - Rn. 109 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 4 A 46/11

    Tarifvertrag 2008 im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.06.2015 - 17 Oa 1/14
    Von der Behörde kann dagegen nicht verlangt werden, im Rahmen der ihr auferlegten sorgfältigen Prüfungspflicht auch Daten zu berücksichtigen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden oder verfügbar sind (so auch OVG NRW vom 16. November 2012 - 4 A 46/11 - Rn. 82 f.).

    (1) Da der beteiligte Arbeitgeberverband N. nur Mitglieder bzw. Mitgliedsbetriebe erfasst konnte das MW zum Zeitpunkt der AVE davon ausgehen, dass mindestens 50% der vom Tarifvertrag erfassten Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind, wenn mehr als 50% der betroffenen Betriebe eine Mitgliedschaft beim dem Beteiligten zu 7) besitzt (so auch OVG NRW vom 16.11.2012 - 4 A 46/11 - Rn. 97).

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.06.2015 - 17 Oa 1/14
    Nach anderer Auffassung sind Arbeitnehmer, die bei Arbeitgebern beschäftigt sind, für die speziellere Tarifverträge gelten nicht in die große Zahl einzubeziehen und müssen daher Tarifkonkurrenzen außer Betracht bleiben (HWK/Henssler, 6. Aufl. 2014, Rn. 11 zu § 5 TVG m.w.N. und LAG Hessen Urteil vom 02.07.2014 - 18 Sa 619/13 Rn. 73, 78 ff.).
  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.06.2015 - 17 Oa 1/14
    Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass insoweit auf die Angaben der entsprechenden Arbeitgeberverbände zurückgegriffen werden muss (ebenso Hessisches LAG vom 04. Juni 2007 - 16 Sa 1444/05 - Rn. 52).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2010 - 3 K 8653/08

    Keine Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages vom 19. Februar 2008 für

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.06.2015 - 17 Oa 1/14
    Für die große Zahl wird daraus gefolgert, dass sie alle Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich eines Tarifvertrags einschließen müsse, auch anderweitig tarifgebundener Arbeitnehmer (Löwisch/Rieble, a.a.O, Rn. 128; VG Düsseldorf Urteil vom 16.11.2010 - 3 K 8653/08 - Rn. 40).
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2015 - 4 BVL 1/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das

    Von der Behörde kann dagegen nicht verlangt werden, im Rahmen der ihr auferlegten sorgfältigen Prüfungspflicht auch Daten zu berücksichtigen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden oder verfügbar sind (so auch OVG NRW 10.11.2012 - 4 A 46/11 - Rn. 82 f, juris; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv).

    Sie sind denen anderer Quellen vorzugswürdig (so auch OVG NRW 10.11.2012, aaO, Rn. 94; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv).

    Aus diesen Gründen sind die auf dem integrierten Meldesystem basierenden Zahlen der BA denen des IT.NRW grundsätzlich vorzugswürdig (i. Erg. ebenso OVG NRW 10.11.2012, aaO, Rn. 94; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv).

    Die BG-NG errechnet die Zahl der Beschäftigten aus der ihr gemeldeten Anzahl an Arbeitsstunden (vgl. LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv unter B III 2 b) aa) (3) der Gründe).

    Es liegt in der Natur der Sache, dass insoweit grundsätzlich auf die Angaben der entsprechenden Arbeitgeberverbände zurückgegriffen werden muss (ebenso Hessisches LAG 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05 - Rn. 52; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv).

    cc.Das Ministerium durfte weiterhin in Ermangelung sonstiger Erkenntnisquellen bei seiner Entscheidung von der Annahme ausgehen, dass die Durchschnittsarbeitnehmerzahl im Bereich der Mitgliedsunternehmen des DEHOGA nicht kleiner ist als diejenige aller vom Tarifvertrag erfassten Betriebe (so auch OVG NRW 18.11.2012 - 4 A 46/11 - Rn. 97; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv; Hessisches LAG 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05 -, Rn. 63, juris).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass typischerweise bei größeren und personalintensiven Unternehmen eine höhere Tarifbindung besteht (in diesem Sinne OVG NRW 18.11.2012 - 4 A 46/11 - Rn. 97; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv; Hessisches LAG 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05 -, Rn. 63, juris).

    Der Rückgriff auf eine solche Annahme bietet zudem den Vorteil, Unwägbarkeiten bei der Erfassung von Beschäftigtenzahlen aufgrund saisonaler Schwankungen aus dem Weg zu gehen (ebenso LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv, Bl. 319 ff dA).

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