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   LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07   

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https://dejure.org/2007,36016
LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07 (https://dejure.org/2007,36016)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07 (https://dejure.org/2007,36016)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 17 Sa 1174/07 (https://dejure.org/2007,36016)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07
    Wenn derartige nachteilige Auswirkungen eingetreten sind, ist dies vielmehr im Rahmen der Interessenabwägung zu Lasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen ( BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27).

    Die Interessenlage ist im Übrigen identisch ( BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - a.a.O.).

    Wäre es aufgrund der Pflichtverletzung des Klägers zu konkreten Störungen des Betriebsablaufs gekommen, wäre dies vielmehr ein zusätzlicher Gesichtspunkt, der im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Ungunsten zu berücksichtigen gewesen wäre ( BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - a.a.O.).

  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88

    Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07
    Dementsprechend ist anerkannt, dass auch die Verletzung der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung im Prinzip geeignet ist, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen ( BAG 07. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26; BAG 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 23).

    Den Arbeitnehmer trifft auch die Pflicht, auch die Fortdauer einer bereits eingetretenen Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen (zu § 3 Abs. 1 LohnFG vgl. BAG 07. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - a.a.O.).

    Im Interesse einer rechtzeitigen Disposition für die zu erledigenden Arbeiten und die dabei einzusetzenden Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber darauf angewiesen, dass der Arbeitnehmer ihm unverzüglich mitteilt, dass seine Arbeitsunfähigkeit über die bisher vorausgesehene Dauer noch fortbesteht und wie lange dieser Zustand voraussichtlich noch anhalten wird ( BAG 07. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - a.a.O.).

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07
    Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint ( BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53).

    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder die Pflichtverletzung ist so schwer, das ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein ausgeschlossen ist ( BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - a.a.O.).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07
    Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint ( BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07
    Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint ( BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07
    Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint ( BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07
    Dementsprechend ist anerkannt, dass auch die Verletzung der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung im Prinzip geeignet ist, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen ( BAG 07. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26; BAG 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 23).
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