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   LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96   

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LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96 (https://dejure.org/1997,2064)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96 (https://dejure.org/1997,2064)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96 (https://dejure.org/1997,2064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auszubildender; Sexuelle Belästigung; Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1485
  • NZA-RR 1997, 250
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Daher kann nicht gefolgert werden, in den Fällen, bei denen es die von einer sexuellen Belästigung Betroffenen dabei bewenden gelassen haben, sich die Zudringlichkeiten gegenüber dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin zu verbitten, und nicht ihre Vorgesetzten unterrichtet gehabt haben, sei von vornherein dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin deswegen zumutbar, weil der Betriebsablauf durch das Verhalten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin nicht wesentlich beeinträchtigt worden sei (BAG, NZA 1986, 467 = NJW 1986, 2338 = AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    cc) Vor diesem individualrechtlichen Hintergrund hat das BAG im Beschluß vom 9.1.1986 (BAG, NZA 1986, 467 = NJW 1986, 2338 = AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist) angenommen, daß eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Ausbilders ohne vorherige Abmahnung dann gerechtfertigt sei, wenn der Ausbilder weibliche Auszubildende dadurch sexuell belästigt habe, indem er bei einer Auszubildenden das T-Shirt hochgezogen habe, um darunterzusehen, bei einer anderen Auszubildenden die Brust abgetastet sowie unter den Rock gegriffen habe und sich gegenüber einer weiteren Auszubildenden dahingehend geäußert habe, sie sei sexuell verklemmt, ihre Brustwarzen würden bei seinem (des Ausbilders) Anblick steif.

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Dabei kann der Umfang des dem Arbeitgeber zugefügten Schadens insbesondere nach der Stellung des Arbeitnehmers, der Art der entwendeten Ware und den besonderen Verhältnissen des Betriebes zu unterschiedlicher Beurteilung der Schwere der Pflichtverletzung führen (BAG, NZA 1985, 91 = DB 1984, 2702).

    Wird hingegen die Kündigung auf eine Störung im Vertrauensbereich gestützt, ist eine vorherige Abmahnung grundsätzlich nur erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen, etwa aufgrund einer unklaren Regelung oder Anweisung, annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG, NZA 1985, 91 = DB 1984, 2702 m.w. Nachw.).

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Denn durch den Ausspruch einer bloßen Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber gleichzeitig konkludent auf ein etwaiges Kündigungsrecht wegen der Gründe, die schon Gegenstand seiner Abmahnung sind (BAG, NZA 1989, 633 = NJW 1989, 2493 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG1969 Abmahnung).
  • LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86

    Nachzahlung eines eingeräumten Werksangehörigenrabattes; Unangemessene

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Dabei hat z.B. das LAG Berlin im Urteil vom 18.1.1988 (LAGE Nr. 31 zu § 626 BGB = AuR 1988, 256) angenommen, das mehrfache zu späte Aufsuchen des Arbeitsplatzes, das zu frühe Verlassen des Arbeitsplatzes, das vorzeitige Verlassen einer Baustelle sowie Kartenspielen während der Arbeitszeit stünde in einem inneren Zusammenhang und stellten sich insgesamt als beharrliche Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers dar.
  • LAG Hamm, 15.04.1991 - 17 Sa 956/90

    Glaubwürdigkeit von Zeugen; Gutachten über die Glaubwürdigkeit;

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Ferner hat die hier erkennende Berufungskammer in ihrem Urteil vom 15.4.1991 (17 Sa 956/90) die vom dortigen öffentlichen Arbeitgeber dem bei ihm als Psychotherapeut beschäftigten Angestellten ohne vorherige Abmahnung erklärte außerordentliche fristlose Verdachtskündigung, die vom öffentlichen Arbeitgeber deswegen ausgesprochen worden war, weil der dringende Tatverdacht bestehe, daß dieser Angestellte sich vor einer Patientin bis auf die Unterhose ausgezogen, ihr an Busen und Gesäß gegriffen und versucht habe, sie zu küssen, für wirksam gehalten.
  • LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Des weiteren ist der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen fristlosen Kündigung gegenüber dem Belästiger nur dann angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der bisherigen sexuellen Belästigung des Belästigers sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (LAG Hamm, BB 1997, 99).
  • ArbG Kiel, 13.05.1983 - 3c Ca 560/83

    Übertragungsgrund; Urlaub; Urlaubsanspruch; Übertragungszeitraums

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Diese Auffassung, daß einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muß, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, NZA 1987, 26 = DB 1986, 1628 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 669; LAG Köln, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82

    Streitwert: Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Diese Auffassung, daß einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muß, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, NZA 1987, 26 = DB 1986, 1628 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 669; LAG Köln, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86

    Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Diese Auffassung, daß einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muß, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, NZA 1987, 26 = DB 1986, 1628 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 669; LAG Köln, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85

    Außendienstmitarbeiter; Fahrzeugüberlassung; Arbeitszeit im Außendienst; Entzug

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
    Diese Auffassung, daß einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muß, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, NZA 1987, 26 = DB 1986, 1628 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 669; LAG Köln, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

  • BAG, 26.03.1981 - 2 AZN 410/80

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (APS-Preis 2. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 7; ErfK/Schlachter 4. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 2; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 443; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 500; LAG Hamm 22. Oktober 1996 - 6 Sa 730/96 - LAGE BSchG § 4 Nr. 1; LAG Hamm 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96 - LAGE BGB § 626 Nr. 110; LAG Sachsen 10. März 2000 - 2 Sa 635/99 - LAGE BGB § 626 Nr. 130).
  • LAG Sachsen, 10.03.2000 - 2 Sa 635/99

    Sexuelle Belästigung von Praktikantinnen in Ausbildungseinrichtung

    Für die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, kommt es insbesondere auf Umfang und Intensität der sexuellen Belästigungen an (LAG Hamm vom 22.10.1996 - 6 Sa 730/96 -, DB 1997, 482 ; LAG Hamm vom 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96 -, BB 1997, 1485 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 15 TaBV 3/01

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines

    Dies gilt nicht nur im Verhältnis eines Vorgesetzten zu einer untergebenen Mitarbeiterin (vgl. BAG, Beschluss vom 09. Januar 1986 - 2 ABR 24/85, AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschussfrist), eines Ausbilders zu einer Auszubildenden (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96, LAGE § 626 BGB Nr. 110), sondern auch im Verhältnis der Arbeitnehmer untereinander (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 21. Oktober 1998 - 4 Sa 53/98, LAGE § 4 BSchG Nr. 3).
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