Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.05.1982 - 17 U 178/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Pannenhilfe - Haftungsausschluß (§ 539 Abs. 2 RVO) - § 637 Abs. 1 RVO)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pannenhilfe für fremdes Unternehmen; Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz; Eingliederung des Kraftfahrers; Verletzung durch Betriebsangehörigen; Haftungsausschluß; Beginn der Eingliederung; Ende der Eingliederung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 145
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12
Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende …
Bei der Pannenhilfe beginnt die Eingliederung des Helfers in den Unfallbetrieb bereits mit den Vorbereitungshandlungen zur Hilfeleistung und endet erst, wenn die Hilfeleistung ihr tatsächliches Ende gefunden hat oder sie von dem Unternehmer für beendet erklärt worden ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1982, 17 U 178/81, zitiert aus JURIS). - OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03 Bei der Pannenhilfe beginnt die Eingliederung des Helfers in den Unfallbetrieb und damit dessen Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bereits mit den Vorbereitungshandlungen zur Hilfeleistung und endet erst dann, wenn die Hilfeleistung ihr tatsächliches Ende gefunden hat oder sie von dem Unternehmer, bzw. dessen Betriebsangehörigem für beendet erklärt worden ist (so bereits OLG Frankfurt, VersR 1983, 145 ).