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   OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05   

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OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05 (https://dejure.org/2006,38425)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.09.2006 - 17 U 273/05 (https://dejure.org/2006,38425)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. September 2006 - 17 U 273/05 (https://dejure.org/2006,38425)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05
    Für eine solche Annahme besteht aber weder nach dem Vortrag der Klägerin ein Anhaltspunkt noch ein allgemeiner Erfahrungssatz (dazu BGH NJW 2006, 499, 500; sowie WM 2006, 905), sodass insoweit eine Schätzung nach § 287 ZPO nicht zum Zuge kommt.

    Eine solche steuerrechtliche Belastung des Zedenten scheidet ihm Streitfall aus, weil die beiden Fondsgesellschaften als bloße Immobilienverwaltungsgesellschaften nicht gewerblich tätig sind ( BGH NJW 2006, 499, 500).

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05
    Die dem Vermittler auferlegten Informationspflichten sollen dem Anleger zwar nicht das wirtschaftliche Risiko der Anlage abnehmen, er soll aber die Möglichkeit erhalten, das Risiko seiner Kapitalinvestition zu erkennen ( BGHZ 74, 103, 110; Siol, a.a.O., § 45 Rn. 8 m.w.N. in Fußn. 6).

    Das wurde bei Kommanditbeteiligungen einer gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft angenommen ( BGHZ 74, 103, 114; BGH NJW 2002, 1711, 1712).

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05
    Dabei belaufen sich die für die Vermittlung des Eigenkapitals jeweils gezahlten Innenprovisionen im maßgeblichen Verhältnis zu dem von den Anlegern als Gegenleistung (Preis) für ihre Beteiligung an den Kommanditgesellschaften einzubringenden Eigenkapital ( BGH WM 2006, 668, 669) auf 16, 55% zuzüglich 3% = 19, 55% (Fonds Nr. 15) bzw. auf 18, 8% zuzüglich 3% = 21, 8% (Fonds Nr. 19).

    Nach der Lebenserfahrung ist nämlich davon auszugehen, dass der in dieser Frage in der gebotenen Weise aufgeklärte Zedent von der Zeichnung der Kapitalanlage abgesehen hätte ( BGH WM 2006, 668 unter III 2 b bb der Gründe).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05
    Für eine solche Annahme besteht aber weder nach dem Vortrag der Klägerin ein Anhaltspunkt noch ein allgemeiner Erfahrungssatz (dazu BGH NJW 2006, 499, 500; sowie WM 2006, 905), sodass insoweit eine Schätzung nach § 287 ZPO nicht zum Zuge kommt.
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05
    Während bei der Prospekthaftung im engeren Sinne nur auf typisiertes Vertrauen abgestellt wird, setzt die Haftung wegen Schlechterfüllung des Auskunftsvertrages die Verletzung eines individuellen persönlichen Vertrauenstatbestandes voraus ( BGH WM 2003, 1536 = NJW-RR 2003, 1351).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05
    Das wurde bei Kommanditbeteiligungen einer gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft angenommen ( BGHZ 74, 103, 114; BGH NJW 2002, 1711, 1712).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05
    Die Klägerin kann daher als Abtretungsgläubigerin von der Beklagten verlangen, im Wege der Naturalrestitution so gestellt zu werden, als hätte der Zedent den vermögensschädlichen Entschluss zum Erwerb der Kapitalanlage nicht getroffen ( BGHZ 124, 151, 159 f; BGH WM 2004, 422 = NJW 2004, 1868, 1869; BGH WM 2006, 1066, 1070 Rn. 31).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05
    Die Klägerin kann daher als Abtretungsgläubigerin von der Beklagten verlangen, im Wege der Naturalrestitution so gestellt zu werden, als hätte der Zedent den vermögensschädlichen Entschluss zum Erwerb der Kapitalanlage nicht getroffen ( BGHZ 124, 151, 159 f; BGH WM 2004, 422 = NJW 2004, 1868, 1869; BGH WM 2006, 1066, 1070 Rn. 31).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05
    Damit überschreiten die Vergütungen für die Vertreiber der Anlage den vom Bundesgerichtshof als kritische Grenze von 15% angesehenen Wert erheblich, jenseits dessen der Anleger über den Mittelabfluss im Hinblick auf die Gefährdung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Anlage unterrichtet werden muss ( BGHZ 158, 110, 121 ).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 273/05
    Den Anlagevermittler trifft - nicht anders als einen Anlageberater - die Pflicht, sich über die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage und die Bonität der kapitalsuchenden Anlagegesellschaft anhand des Emissionsprospekts vorab selbst zu informieren ( BGH WM 2000, 426 = NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

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