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   OLG Karlsruhe, 03.03.2015 - 17 U 8/14   

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OLG Karlsruhe, 03.03.2015 - 17 U 8/14 (https://dejure.org/2015,29009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.03.2015 - 17 U 8/14 (https://dejure.org/2015,29009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. März 2015 - 17 U 8/14 (https://dejure.org/2015,29009)
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Papierfundstellen

  • WM 2015, 1853
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Celle, 31.08.2016 - 11 U 3/16

    Grob fahrlässige Unkenntnis eines Anlegers im Hinblick auf das Lesen der

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich dieser Entscheidung in seinem Urteil vom 3. März 2015 (17 U 8/14, juris, Rn. 29 ff.) angeschlossen.
  • OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers; Begriff

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich dieser Entscheidung in seinem Urteil vom 3. März 2015 (17 U 8/14, juris, Rn. 29 ff.) angeschlossen.
  • OLG Stuttgart, 19.06.2018 - 6 U 92/15

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über die Höhe von

    Ein Anleger setzt die beratende Bank - ungeachtet der Tatsache, dass diese die Kapitalanlage im Zuge der Beratung auch vermittelt - nicht ohne Weiteres mit dem im Prospekt genannten, werbenden Eigenkapitalvermittler gleich (Senatsurteil vom 27. Oktober 2015 - 6 U 24/15 -, S. 12, unveröffentlicht, rechtskräftig durch Beschluss des BGH vom 12. Juli 2016 - XI ZR 522/15 - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; a.A. wohl OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. März 2015 - 17 U 8/14 -, Rn. 26, 28, juris, bei grundsätzlich unterschiedlichem Sachverhalt).

    Abgesehen von dem Umstand, dass bei der dem Kläger überlassenen Beitrittserklärung das Vermittlerfeld der Anlage B 38 gerade nicht ausgefüllt war, unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall weiterhin von demjenigen, den das OLG Karlsruhe zu entscheiden hatte (Urteil vom 3. März 2015 - 17 U 8/14 -, Rn. 23, 26 ff., juris) auch in dem Umstand, dass dort dem Anleger vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung nicht bekannt war, dass die ihn beratende Bank überhaupt eine Vergütung erhält.

  • OLG Stuttgart, 08.05.2018 - 6 U 92/15

    Pflichten des Anlageberaters beim Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds

    Ein Anleger setzt die beratende Bank - ungeachtet der Tatsache, dass diese die Kapitalanlage im Zuge der Beratung auch vermittelt - nicht ohne Weiteres mit dem im Prospekt genannten, werbenden Eigenkapitalvermittler gleich (Senatsurteil vom 27. Oktober 2015 - 6 U 24/15 -, S. 12, unveröffentlicht, rechtskräftig durch Beschluss des BGH vom 12. Juli 2016 - XI ZR 522/15 - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; a.A. wohl OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. März 2015 - 17 U 8/14 -, Rn. 26, 28, juris, bei grundsätzlich unterschiedlichem Sachverhalt).

    Abgesehen von dem Umstand, dass bei der dem Kläger überlassenen Beitrittserklärung das Vermittlerfeld der Anlage B 38 gerade nicht ausgefüllt war, unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall weiterhin von demjenigen, den das OLG Karlsruhe zu entscheiden hatte (Urteil vom 3. März 2015 - 17 U 8/14 -, Rn. 23, 26 ff., juris) auch in dem Umstand, dass dort dem Anleger vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung nicht bekannt war, dass die ihn beratende Bank überhaupt eine Vergütung erhält.

  • LG Hamburg, 14.12.2015 - 318 O 111/15

    Beitritt zu einem geschlossenen Schiffsfonds: Schadensersatz wegen

    Ein Anleger, der eine zweiseitige Beitrittserklärung zu einem Schiffsfonds ungelesen unterzeichnet und dadurch einen hervorgehobenen Hinweis auf das unternehmerische Risiko und die Möglichkeit eines vollständigen Verlusts des Beteiligungsvertrags nicht zur Kenntnis nimmt, handelt grob fahrlässig i.S.d. § 199 Abs. 1 Ziff. 2 BGB (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2014 - 23 U 241/13, BKR 2015, 173, Rn. 30 ff., zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2015 - 17 U 8/14, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • KG, 23.02.2017 - 8 U 87/15

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei grob fahrlässiger

    Ein "Vorrang des gesprochenen Wortes" gilt gegenüber dem Vertrag nicht, sondern umgekehrt ist die bloße Ankündigung des zu erwartenden Vertragsinhalts anhand des sodann vorgelegten Vertragsentwurfs zu überprüfen (ebenso - jeweils für [Risiko]Hinweise in einer unterzeichneten Beitrittserklärung - OLG Frankfurt, Urt. v. 29.09.2014 - 23 U 241/13, juris Tz 33-42; die Nichtzulassungsbeschwerde ist vom BGH mit Beschl. v. 10.05.2016 -XI ZR 470/14 zurückgewiesen worden; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.03.2015 - 17 U 8/14, juris Tz 29-33; vgl. auch BGH, Beschl. v. 11.05.2010 -IX ZB 167/09, MDR 2010, 953 -juris Tz 9 betr.
  • LG Hamburg, 10.06.2016 - 330 O 391/15

    Kapitalanlagebeteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds: Haftung von

    Ein Anleger, der eine Beitrittserklärung zu einem Schiffsfonds ungelesen unterzeichnet und die darin niedergelegten Hinweise nicht zur Kenntnis nimmt, handelt grob fahrlässig im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2014 - 23 U 241/13; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2015 - 17 U 8/14).
  • LG Hamburg, 14.04.2016 - 302 O 117/15

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Vorvertragliche Aufklärungspflicht von

    Ein Anleger, der eine Beitrittserklärung zu einem Schiffsfonds ungelesen unterzeichnet und darin niedergelegten Hinweise nicht zur Kenntnis nimmt, handelt grob fahrlässig im Sinne des § 199 Abs. 1 Ziffer 2 BGB (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2014 - 23 U 241/13, BKR 2015, 173, Rn. 30 ff., zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2015 - 17 U 8/14, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2015 - 14 U 71/15

    Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank wegen unterbliebener

    In diesem Zusammenhang übersieht der Senat nicht, dass zum Teil in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung die Rechtsansicht vertreten wird, von einem Anleger könne anders als im Fall von umfangreichen Prospektmaterialien erwartet werden, dass er den Inhalt einer zweiseitigen Beitrittserklärung vor Unterzeichnung lese und auch zur Kenntnis nehme (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. September 2014 - 23 U 241/13, BKR 2015, 169-173, juris Rn. 38; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. März 2015 - 17 U 8/14, WM 2015, 1853-1856, juris Rn. 29).
  • LG Hannover, 27.10.2016 - 8 O 267/15

    - FORMAXX 41 -, Maklerhaftung, Haftung des Kapitalanlagevermittlers,

    Von einem verständigen Anleger ist zu erwarten, dass er den Prospektinhalt sorgfältig zur Kenntnis nimmt und gegebenenfalls von sich aus Nachfragen stellt (im Anschluss an BGH, 18.02.2016 - III ZR 14/15 - 17.09.2015 - III ZR 384/14 - OLG Hamm, 15.05.2014 - 34 U 11/14 - OLG Düsseldorf, 09.12.2014 - l-16 U 227/13 - 16 U 227/13; OLG Karlsruhe, 03.03.2015 - 17 U 8/14 - ) .
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