Rechtsprechung
LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Markenrecht: Werktitelschutz für eine Messeveranstaltung - ITeG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenrechtliche Schutzfähigkeit von Messen und anderen Veranstaltungen; Bestehen eines Werktitelschutzes für Messen wie auch für andere Veranstaltungen; Vorliegen eines "vergleichbaren Werkes" i.S.d. § 5 Abs. 3 deutsches Markengesetz (MarkenG) durch eine ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99
Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel
Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
Dies ist nicht schon deshalb rechtsmissbräuchlich, wenn diese Rechte zur bloßen Anspruchsabwehr erworben werden (BGH, GRUR 2002, 967 - Hotel Adlon). - BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91
Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
a) Allerdings können erworbene Kennzeichenrechte Dritter grundsätzlich kennzeichenrechtlichen Ansprüchen gem. § 986 I BGB analog entgegen gehalten werden, sofern der in Anspruch genommene von dem Dritten schuldrechtlich zur Benutzung ermächtigt wurde (BGH, GRUR 1993, 574 - Decker). - BGH, 24.04.1997 - I ZR 44/95
Titelschutz für ein Computerprogramm
Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
Ob es dabei nach der neueren Rechtsprechung des BGH überhaupt noch auf die Notwendigkeit eines gedanklichen Umsetzungsprozesses ankommt oder ob das Vorhandensein einer eigenständigen geistigen Leistung genügt (; BGHZ 135, 278 - PowerPoint; BGH, GRUR 1997, 902 - FTOS; BGH, GRUR 2005, 1703 - FACTS II), kann offenbleiben, da beide Kriterien vorliegend erfüllt werden.
- BGH, 21.01.1993 - I ZR 25/91
Titelschutz für Spiele
Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
Eine (solche) Messe ist demzufolge mehr als das bloße körperliche Vorhandensein von Messeständen, vielmehr steckt dahinter eine thematische Idee, die - etwa durch den Messekatalog, das begleitende Messeprogramm, die Auswahl und Anordnung der Aussteller etc. - visuell, organisatorisch und inhaltlich aufbereitet wird und sich so den angesprochenen Verkehrskreisen präsentiert; mithin handelt es sich um ein immaterielles Arbeitsergebnis, das einer gewissen geistigen Umsetzung zur Erschließung seiner Gesamtheit bedarf (vgl. BGHZ 121, 157 - Zappel-Fisch). - BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87
"Festival Europäischer Musik"; Kennzeichnungsschutz der Bezeichnung einer …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
Zwar hat der BGH (GRUR 1989, 626 - Festival Europäischer Musik) unter Geltung des § 16 I UWG a.F. entschieden, dass ein so bezeichnetes Festival kein besonders bezeichnungsfähiges Werk, sondern nur eine Form der Dienstleistung sei. - BGH, 24.04.1997 - I ZR 233/94
Titelschutz an einem Computerprogramm
Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
Ob es dabei nach der neueren Rechtsprechung des BGH überhaupt noch auf die Notwendigkeit eines gedanklichen Umsetzungsprozesses ankommt oder ob das Vorhandensein einer eigenständigen geistigen Leistung genügt (; BGHZ 135, 278 - PowerPoint; BGH, GRUR 1997, 902 - FTOS; BGH, GRUR 2005, 1703 - FACTS II), kann offenbleiben, da beide Kriterien vorliegend erfüllt werden. - OLG Stuttgart, 01.09.2003 - 2 W 27/03
Haftung des Admin-C
Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
Die Verfügungsbeklagte ist als Domaininhaberin und administrative Ansprechpartnerin (vgl. OLG Stuttgart, MMR 2004, 38) passiv legitimiert.
- OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 20 U 34/19
"Kiesgrube": Namensstreit um ein Open-Air-Musik-Event
So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen Merkmalen (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein. - LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19 So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen N (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.
- OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20
Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen
So kann zum Beispiel die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart Urteil vom 4.8.2011 - 2 U 74/10 = BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart Urteil vom 22.11.2007 - 17 O 560/07 = BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM), eine Open-Air-Event (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2020, 254 - Kiesgrube) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen Merkmalen (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein. - LG Berlin, 13.12.2007 - 52 O 498/07
Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich eines markenrechtlichen …
Ein Werktitelschutz für wiederkehrende Veranstaltungen und Messen wird zwar teilweise für möglich angesehen (…vgl. statt vieler Inger/Rohnke, MarkenG, 2. Auflage § 5 Rn. 76;… Fezer, MarkenR, 3. Auflage, § 15 Rn. 154 k; LG Düsseldorf WRP 1996, 156 f "Paracelsus-Messe) und ist im vorliegenden Fall hinsichtlich der Messe "xx" vom Landgericht Stuttgart (- 17 O 560/07 -) angenommen worden.