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   LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07   

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https://dejure.org/2007,29894
LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07 (https://dejure.org/2007,29894)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22.11.2007 - 17 O 560/07 (https://dejure.org/2007,29894)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22. November 2007 - 17 O 560/07 (https://dejure.org/2007,29894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Markenrecht: Werktitelschutz für eine Messeveranstaltung - ITeG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit von Messen und anderen Veranstaltungen; Bestehen eines Werktitelschutzes für Messen wie auch für andere Veranstaltungen; Vorliegen eines "vergleichbaren Werkes" i.S.d. § 5 Abs. 3 deutsches Markengesetz (MarkenG) durch eine ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
    Dies ist nicht schon deshalb rechtsmissbräuchlich, wenn diese Rechte zur bloßen Anspruchsabwehr erworben werden (BGH, GRUR 2002, 967 - Hotel Adlon).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
    a) Allerdings können erworbene Kennzeichenrechte Dritter grundsätzlich kennzeichenrechtlichen Ansprüchen gem. § 986 I BGB analog entgegen gehalten werden, sofern der in Anspruch genommene von dem Dritten schuldrechtlich zur Benutzung ermächtigt wurde (BGH, GRUR 1993, 574 - Decker).
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 44/95

    Titelschutz für ein Computerprogramm

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
    Ob es dabei nach der neueren Rechtsprechung des BGH überhaupt noch auf die Notwendigkeit eines gedanklichen Umsetzungsprozesses ankommt oder ob das Vorhandensein einer eigenständigen geistigen Leistung genügt (; BGHZ 135, 278 - PowerPoint; BGH, GRUR 1997, 902 - FTOS; BGH, GRUR 2005, 1703 - FACTS II), kann offenbleiben, da beide Kriterien vorliegend erfüllt werden.
  • BGH, 21.01.1993 - I ZR 25/91

    Titelschutz für Spiele

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
    Eine (solche) Messe ist demzufolge mehr als das bloße körperliche Vorhandensein von Messeständen, vielmehr steckt dahinter eine thematische Idee, die - etwa durch den Messekatalog, das begleitende Messeprogramm, die Auswahl und Anordnung der Aussteller etc. - visuell, organisatorisch und inhaltlich aufbereitet wird und sich so den angesprochenen Verkehrskreisen präsentiert; mithin handelt es sich um ein immaterielles Arbeitsergebnis, das einer gewissen geistigen Umsetzung zur Erschließung seiner Gesamtheit bedarf (vgl. BGHZ 121, 157 - Zappel-Fisch).
  • BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87

    "Festival Europäischer Musik"; Kennzeichnungsschutz der Bezeichnung einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
    Zwar hat der BGH (GRUR 1989, 626 - Festival Europäischer Musik) unter Geltung des § 16 I UWG a.F. entschieden, dass ein so bezeichnetes Festival kein besonders bezeichnungsfähiges Werk, sondern nur eine Form der Dienstleistung sei.
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 233/94

    Titelschutz an einem Computerprogramm

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
    Ob es dabei nach der neueren Rechtsprechung des BGH überhaupt noch auf die Notwendigkeit eines gedanklichen Umsetzungsprozesses ankommt oder ob das Vorhandensein einer eigenständigen geistigen Leistung genügt (; BGHZ 135, 278 - PowerPoint; BGH, GRUR 1997, 902 - FTOS; BGH, GRUR 2005, 1703 - FACTS II), kann offenbleiben, da beide Kriterien vorliegend erfüllt werden.
  • OLG Stuttgart, 01.09.2003 - 2 W 27/03

    Haftung des Admin-C

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07
    Die Verfügungsbeklagte ist als Domaininhaberin und administrative Ansprechpartnerin (vgl. OLG Stuttgart, MMR 2004, 38) passiv legitimiert.
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 20 U 34/19

    "Kiesgrube": Namensstreit um ein Open-Air-Musik-Event

    So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen Merkmalen (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.
  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen N (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20

    Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen

    So kann zum Beispiel die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart Urteil vom 4.8.2011 - 2 U 74/10 = BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart Urteil vom 22.11.2007 - 17 O 560/07 = BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM), eine Open-Air-Event (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2020, 254 - Kiesgrube) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen Merkmalen (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.
  • LG Berlin, 13.12.2007 - 52 O 498/07

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich eines markenrechtlichen

    Ein Werktitelschutz für wiederkehrende Veranstaltungen und Messen wird zwar teilweise für möglich angesehen (vgl. statt vieler Inger/Rohnke, MarkenG, 2. Auflage § 5 Rn. 76; Fezer, MarkenR, 3. Auflage, § 15 Rn. 154 k; LG Düsseldorf WRP 1996, 156 f "Paracelsus-Messe) und ist im vorliegenden Fall hinsichtlich der Messe "xx" vom Landgericht Stuttgart (- 17 O 560/07 -) angenommen worden.
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