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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1999 - 17 A 2175/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,27039
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1999 - 17 A 2175/98 (https://dejure.org/1999,27039)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.1999 - 17 A 2175/98 (https://dejure.org/1999,27039)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 17 A 2175/98 (https://dejure.org/1999,27039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländer; Sicherung des Lebensunterhalts; Sonstige eigene Mittel; Pflegegeld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2014 - 13 LA 108/14

    Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts durch Zahlung von Pflegegeld

    Es tritt an die Stelle der Sachleistung des § 36 SGB XI, soll mithin einen besonderen - durch die Pflegebedürftigkeit hervorgerufenen - Bedarf decken und steht damit zur Bestreitung des allgemeinen Lebensbedarfs nicht zur Verfügung (so zu § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990: OVG NRW, Beschl. v. 21.1.1999 - 17 A 2175/98 -, juris, Rdnr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2018 - 18 E 172/18

    Zahlung von Pflegegeld zur Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts

    Rn. 10 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. November 2014 - 13 LA 108/14 -, juris Rn. 5 und OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 17 A 2175/98 -, juris, Rn. 9 zu § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990.
  • VG München, 10.06.2020 - M 9 K 18.3834

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug wegen fehlender …

    Rn. 29 Das Pflegegeld stellt kein Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 3 AufenthG dar, welches zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht (…NdSOVG, B.v. 27.11.2014 - 13 LA 108/14 - juris Rn. 5;… OVG NRW, B.v. 13.4.2018 - 18 E 172/18 - juris Rn. 7; B.v. 21.1.1999 -17 A 2175/98 - juris Rn.9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2006 - 11 N 9.06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung von Visa zum Zwecke der …

    Die von den Klägern mit Schriftsatz vom 11. März 2006 ziterten Gerichtsentscheidungen geben als Beleg für ihre abweichende Auffassung nichts her, sondern befassen sich jeweils mit Einzelfragen bezüglich der Sicherung des Lebensunterhalts, belegen aber in keiner Weise, dass diese Frage etwa nur punktuell und nicht prognostisch zu beurteilen sei (BVerwG, Beschluss vom 4. November 1996 - 1 B 189/96 - : Entgegen der Ansicht der Klägerin bedarf die Frage, ob Wohngeld zu den sonstigen eigenen Mitteln im Sinn von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG gehört, keiner Klärung in einem Revisionsverfahren; BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997 - 1 B 94/97 -: Ein Ausländer, der Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, erfüllt nicht die Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG ; OVG Münster, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 17 A 2175/98 -: Das Pflegegeld zählt nicht zu den "sonstigen eigenen Mitteln" im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 1 AuslG (AuslG 1990); OVG Berlin, Beschluss vom 24. Mai 2002 - 8 N 87.02 -: Erst bei einem wirtschaftlich werthaltigen Schuldversprechen ließe sich in einer ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils begründenden Weise erwägen, ob damit sonstige eigene Mittel zur Verfügung stehen, die den Lebensunterhalt im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG (AuslG 1990) sichern; eine wirtschaftlich wertlose Forderung trägt zur Unterhaltssicherung nichts bei; OVG Berlin weist dabei ausdrücklich auf die geforderte Verlässlichkeit des Mittelzuflusses hin; OVG Berlin, Beschluss vom 4. März 2004 - 2 S 14.04 -: 1. Ein Minijob im Sinne einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist zur Unterhaltssicherung nach § 17 Abs. 2 Nr. 3, 1. HS AuslG 1990 grundsätzlich geeignet; 2. Ein zeitlich befristetes Schuldversprechen stellt kein dauerhaftes eigenes Einkommen im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990 dar; OVG Berlin, Beschluss vom 10. März 2005 - 2 M 70.04 -: Der Maßstab für die Beurteilung des zur Lebensunterhaltssicherung erforderlichen Betrages ist durch das am 1.1.2005 in Kraft getretene SGB 12 und auch durch das SGB 2 geändert worden.
  • VG Stuttgart, 28.08.2003 - 11 K 705/02

    Aufenthaltsbefugnis zur Betreuung des pflegebedürftigen Vaters

    Entsprechendes gilt für das Pflegegeld, da es ebenfalls zu den öffentlichen Mitteln zählt, die nur dann als Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts anerkannt werden, wenn sie - wie etwa in § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG - neben "eigenen Mitteln" gesondert aufgeführt sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.12.1999, AuAS 1999, 110).
  • VG Stuttgart, 28.08.2003 - 11 K 679/02

    Kein Anspruch auf Familiennachzug bei Inanspruchnahme öffentlicher Mittel

    Entsprechendes gilt für das Pflegegeld, da es ebenfalls zu den öffentlichen Mitteln zählt, die nur dann als Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts anerkannt werden, wenn sie - wie etwa in § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG - neben "eigenen Mitteln" gesondert aufgeführt sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.12.1999, AuAS 1999, 110).
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