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| VG Schleswig, 09.12.2025 - 17 B 3/25 |
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§ 4 DG SH 2003
Keine selbständige Überprüfbarkeit von Verfahrenshandlungen im behördlichen Disziplinarverfahren
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18
Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren; …
Auszug aus VG Schleswig, 09.12.2025 - 17 B 3/25
Behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne dieser Vorschrift sind behördliche Handlungen, die im Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren stehen und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dienen; auf ihre Einstufung als Verwaltungsakt kommt es insoweit nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 20).Regelungszweck des § 44a VwGO ist es, zu verhindern, dass die Sachentscheidung durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen verzögert oder erschwert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 19).
Aufgrund des durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz (GG) gewährleisteten Anspruchs des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle der jeweils belastenden Verwaltungsentscheidung kann es ausnahmsweise über den Wortlaut des § 44a S. 2 VwGO hinaus notwendig sein, auch Verfahrenshandlungen der eigenständigen gerichtlichen Überprüfung zuzuführen, wenn der Ausschluss für den Rechtsschutzsuchenden zu unzumutbaren Nachteilen führen würde, die in einem späteren Prozess gegen die Sachentscheidung nicht mehr vollständig beseitigt werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 22 f.).
- VGH Bayern, 19.12.2013 - 3 CE 13.1453
Anspruch des Beamten auf Gewährung von Akteneinsicht im Eilverfahren; …
Auszug aus VG Schleswig, 09.12.2025 - 17 B 3/25
Rn. 7 § 44a Satz 1 VwGO, der vorliegend gemäß § 4 LDG Anwendung findet, stellt eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes dar (vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 3 CE 13.1453 -, juris Rn. 24). - VG Magdeburg, 27.05.2015 - 8 B 9/15
Disziplinarrecht ; hier: Antrag nach § 123 VwGO; Verhinderung der Beweiserhebung
Auszug aus VG Schleswig, 09.12.2025 - 17 B 3/25
Überdies kann anhand der umfangreichen und nachvollziehbaren Ausführungen in dem Unterrichtungsschreiben des Antragsgegners über die Einleitung des Disziplinarverfahrens vom 10. Oktober 2025 ausgeschlossen werden, dass es sich vorliegend um eine missbräuchliche oder willkürliche Einleitung eines Disziplinarverfahrens handelt (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 8 B 9/15 -, juris Rn. 7). - VGH Bayern, 19.05.2011 - 16a DC 11.1051
Beschwerde
Auszug aus VG Schleswig, 09.12.2025 - 17 B 3/25
Denn eine beschleunigte Durchführung des behördlichen Disziplinarverfahrens gemäß der Vorgabe des § 3 LDG dient insbesondere dem Schutz der Beamtin (vgl. hierzu: VGH München, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 16a DC 11.1051 -, juris Rn. 9;… Hermann, in: Herrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht/Beamtenstrafrecht, 2. Aufl. 2021, § 4 Rn. 32).
- VG Düsseldorf, 28.05.2026 - 35 L 495/26
Eilantrag einer Polizeikommissarin auf Untersagung disziplinarbehördlicher …
Rn. 36 Vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 3 CE 13.1453 -, juris Rn. 24; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Dezember 2025 - 17 B 3/25 -, juris Rn. 7.Rn. 40 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2010 - OVG 80 DB 2, 10 -, juris Rn. 4; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Dezember 2025 - 17 B 3/25 -, juris Rn. 9.
Rn. 46 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1028/90 -, juris Rn. 27; BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2010 - OVG 80 DB 2, 10 -, juris Rn. 3; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Dezember 2025 - 17 B 3/25 -, juris Rn. 8.
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