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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38515
VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403 (https://dejure.org/2014,38515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2014 - 17 C 14.2403 (https://dejure.org/2014,38515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2014 - 17 C 14.2403 (https://dejure.org/2014,38515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsbegehren bzgl. eines höheren Gegenstandswerts für ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Mehrere gänzlich gleichartige Mitbestimmungsfälle als Gegenstand ein und desselben personalvertretungsrechtlichen Verfahrens; Mitbestimmung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzungsbegehren bzgl. eines höheren Gegenstandswerts für ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Mehrere gänzlich gleichartige Mitbestimmungsfälle als Gegenstand ein und desselben personalvertretungsrechtlichen Verfahrens; Mitbestimmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 1.04

    Anhörung des örtlichen Personalrats durch die Stufenvertretung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in drei der zitierten Entscheidungen auf den Grundsatz verwiesen, dass eine Erhöhung des Gegenstandswerts in Fällen subjektiver und objektiver Antragshäufung vorzunehmen ist (vgl. B.v. 12.11.2002 - 6 P 2.02 - B.v. 15.7.2004 - 6 P 1.04 - B.v. 9.1.2007 - 6 P 1.06 -, alle vollständig veröffentlicht auf der Homepage des BVerwG).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren Az. 6 P 1.04, bei dem es ebenfalls um die Klärung einer einzigen Rechtsfrage für mehrere Fallgestaltungen ging, mit Beschluss vom 15. Juli 2004 den Gegenstandswert von vormals 4.000 Euro (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG i.d. bis 31. Juli 2013 gültigen Fassung) festgesetzt.

  • VGH Bayern, 08.09.1993 - 18 P 93.2374
    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403
    Sind - wie hier - mehrere gänzlich gleichartige Mitbestimmungsfälle Gegenstand ein und desselben personalvertretungsrechtlichen Verfahrens, kann der regelmäßig anzunehmende Wert von 5.000 Euro daher nur einmal angesetzt werden, weil die Rechtsfrage, deren Klärung der Personalrat anstrebt, in allen Fällen gleich, das heißt nur einmal zu klären ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.1993 - 18 P 93.2374 - PersR 1994, 132 m.w.N. zum früheren § 7 BRAGO).

    Die Festsetzung eines Gegenstandswerts von insgesamt 36.000 Euro im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 2004 - 18 C 04.45 - war allein dem Umstand geschuldet, dass bis zur Verbindung der Verfahren neun einzelne Beschlussverfahren - mit einem Gegenstandwert von jeweils 4.000 Euro - eingeleitet worden waren, so dass es nach der Verbindung zu einer objektiven Antragshäufung gekommen ist, die zur Addition der Gegenstandswerte der verbundenen Verfahren zwingt (so auch BayVGH, B.v. 8.9.1993 - 18 P 93.2374 - PersR 1994, 132), obwohl bei diesen Verfahren letztlich nur zwei personalvertretungsrechtliche Fragestellungen in mitten gestanden haben.

  • BVerwG, 12.11.2002 - 6 P 2.02

    Antragsberechtigung; Feststellungsinteresse; Grundsatz der vertrauensvollen …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in drei der zitierten Entscheidungen auf den Grundsatz verwiesen, dass eine Erhöhung des Gegenstandswerts in Fällen subjektiver und objektiver Antragshäufung vorzunehmen ist (vgl. B.v. 12.11.2002 - 6 P 2.02 - B.v. 15.7.2004 - 6 P 1.04 - B.v. 9.1.2007 - 6 P 1.06 -, alle vollständig veröffentlicht auf der Homepage des BVerwG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14

    Streit über die Höhe der im Rahmen von Prozesskostenhilfe aus der Landeskasse zu …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403
    Rn. 7 Die nach § 33 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige (vgl. § 33 Abs. 3 RVG) Beschwerde des Bevollmächtigten des Antragstellers gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2014, über die die Berichterstatterin nach § 33 Abs. 8 Satz 1, § 1 Abs. 3 RVG als Einzelrichterin entscheidet (vgl. LSG NW, B.v. 18.7.2014 - L 20 SO 173/14 B - juris Rn. 22) ist unbegründet.
  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 1.06

    Anwendungsbereich; Beamter; Beschäftigung; Betriebswechsel; Beurlaubung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in drei der zitierten Entscheidungen auf den Grundsatz verwiesen, dass eine Erhöhung des Gegenstandswerts in Fällen subjektiver und objektiver Antragshäufung vorzunehmen ist (vgl. B.v. 12.11.2002 - 6 P 2.02 - B.v. 15.7.2004 - 6 P 1.04 - B.v. 9.1.2007 - 6 P 1.06 -, alle vollständig veröffentlicht auf der Homepage des BVerwG).
  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403
    Dieser Auswirkung des Verfahrens wird auch dadurch Rechnung getragen, dass sich die Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist, nach anderen Maßstäben richtet, als dies im Zivil- oder Verwaltungsprozess der Fall ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1977 - VII P 3.76 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung

    Rn. 16 Beim personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren handelt es sich um ein objektives Verfahren, in dem es in aller Regel nicht um die Durchsetzung von Ansprüchen oder um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen, sondern um die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen und Pflichten sowie um gestaltende Entscheidungen bei Wahlanfechtung, Auflösung oder Ausschluss geht (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1977 - VII P 3.76 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 17 C 14.2403 - PersV 2015, 187 Rn. 9 m.w.N.).

    Die für die Bemessung des Gegenstandswerts eines sog. Gruppen- oder Massenverfahrens (mit wesentlich gleichem Sachverhalt) maßgebliche Bedeutung der Sache für die Antragsteller und die Beteiligte zu 1 liegt aber allein in der Beantwortung der umstrittenen Frage der Mitbestimmung bei Einstellungen der vorliegenden Art. Die Anzahl der jeweils gleichartigen Einstellungen ist deshalb dafür nicht wesentlich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.3.1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76/86 f.;… B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49, insoweit in BVerwGE 108, 135 nicht abgedruckt; BayVGH, B.v. 24.11.2014 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.10.2016 - OVG 60 PV 9.16 - NZA-RR 2017, 41 Rn. 3 f. m.w.N).

  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 17.389

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren - Festsetzung des …

    Rn. 16 Beim personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren handelt es sich um ein objektives Verfahren, in dem es in aller Regel nicht um die Durchsetzung von Ansprüchen oder um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen, sondern um die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen und Pflichten sowie um gestaltende Entscheidungen bei Wahlanfechtung, Auflösung oder Ausschluss geht (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1977 - VII P 3.76 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 17 C 14.2403 - PersV 2015, 187 Rn. 9 m.w.N.).

    Die für die Bemessung des Gegenstandswerts eines sog. Gruppen- oder Massenverfahrens (mit wesentlich gleichem Sachverhalt) maßgebliche Bedeutung der Sache für den Antragsteller und die Beteiligte zu 1 liegt aber allein in der Beantwortung der umstrittenen Frage der Mitbestimmung bei Zuweisungen/Abordnungen der vorliegenden Art. Die Anzahl der jeweils gleichartigen Zuweisungen/Abordnungen ist deshalb dafür nicht wesentlich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.3.1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76/86 f.;… B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - juris Rn. 49, insoweit in BVerwGE 108, 135 nicht abgedruckt; BayVGH, B.v. 24.11.2014 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.10.2016 - OVG 60 PV 9.16 - NZA-RR 2017, 41 Rn. 3 f. m.w.N).

  • VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 7 P 16.00296

    Personalrat lehnt Einigung in BAMF-Verfahren ab

    Das erkennende Gericht übersieht nicht, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - unter Bezugnahme auf vom Bundesverwaltungsgericht beschriebene allgemeine Rechtsgrundsätze zum personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren - bereits mehrfach (vgl. z. B. Beschlüsse vom 24.11.2014, Az. 17 C 14.2275 und Az. 17 C 14.2403, beide juris, beide m.w.N; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 27.12.2012, Az. PL 9 E 61/10 und Az. PL 9 E 63/10, beide juris) entschieden hat, dass in Fällen, wenn, wie auch hier, mehrere gänzlich gleichartige Mitbestimmungsfälle Gegenstand ein- und desselben personalvertretungsrechtlichen Verfahrens seien, der regelmäßig anzunehmende Wert von 5.000,00 EUR nur einmal angesetzt werden könne, weil die Rechtsfrage, deren Klärung die Personalvertretung anstrebe, in allen Fällen gleich, d. h. nur einmal zu klären sei.
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