Rechtsprechung
| ArbG Leipzig, 07.06.2006 - 17 Ga 25/06 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- ArbG Köln, 03.03.2008 - 1 Ga 28/08
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG
Einer anderen Ansicht zufolge könne auch im Eilverfahren bei der (vorläufigen) Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs aus § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG nicht von der Prüfung des Vorliegens eines Verfügungsanspruchs abgesehen werden (LAG Köln, Urteil vom 18.01.1984 - 7 Sa 1156/83, NZA 1984, 57; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.1993 - 15 Sa 35/93, LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 20; LAG München, Urteil vom 10.02.1994 - 5 Sa 969/93, zitiert nach juris ; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.2005 - 9 Sa 561/05, zitiert nach juris ; ArbG Leipzig, Urteil vom 07.06.2006 - 17 Ga 25/06, zitiert nach juris ).Ein schwerer Nachteil liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer durch die Nichterfüllung Beeinträchtigungen erleiden würde, die über sein bloßes Interesse an der rechtzeitigen Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs hinausgehen (so zu Recht ArbG Leipzig, Urteil vom 07.06.2006 - 17 Ga 25/06, zitiert nach juris ).
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