Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 69 Abs. 5 BPersVG; § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG
Mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach§ 69 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG); Anlassbezogene Heranziehung zu Überstunden; Mitbestimmungspflicht bei Anordnungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach§ 69 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG); Anlassbezogene Heranziehung zu Überstunden; Mitbestimmungspflicht bei Anordnungen
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 07.03.1996 - 8 A 7/94
- OVG Niedersachsen, 17.03.1996 - 17 L 2265/96
- OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90
Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96
Dagegen ist das Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen, wenn der Zeitpunkt der Überstunden so eng mit ihrer Anordnung verknüpft ist, daß beides nicht voneinander getrennt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12.90 -, PersR 1992, 16). - BVerwG, 23.01.1996 - 6 P 54.93
Personalvertretungsrecht: Anordnung von Überstunden kein Mitbestimmungstatbestand
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96
Rn. 19 a) Daß das vom Antragsteller beanspruchte Mitbestimmungsrecht aus § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG bei einer Anordnung von Überstunden nicht gegeben ist, hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen geklärt (Beschluß v. 23.1.1996 - 6 P 54.93 - PersR 1996, 199; ebenso Hess VGH, Beschluß vom 22.9.1994 - TK 1845/93 -, PersR 1995, 192). - BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90
Mitbestimmung des Personalrates bei Bestimmung von Beginn und Ende der täglichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96
Dagegen fehlt der erforderliche Gruppenbezug, wenn die Beschäftigten allein aufgrund ihrer freiwilligen Bereitschaft von der Dienststelle individuell ausgesucht wurden (BVerwG, Beschluß vom 2.6.1997 - 6 P 14.90 -, PersR 1992, 359).
- VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 1845/93
Anordnung von Mehrarbeit ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Hebung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96
Rn. 19 a) Daß das vom Antragsteller beanspruchte Mitbestimmungsrecht aus § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG bei einer Anordnung von Überstunden nicht gegeben ist, hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen geklärt (Beschluß v. 23.1.1996 - 6 P 54.93 - PersR 1996, 199; ebenso Hess VGH, Beschluß vom 22.9.1994 - TK 1845/93 -, PersR 1995, 192). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1992 - CL 52/89
Schule; Durchführung einer Veranstaltung ; Reinigung; Anordnung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96
Zwar wird dieses Mitbestimmungsrecht durch eine Freiwilligkeit der Ableistung von Überstunden als solche nicht schon ausgeschlossen (OVG NW, Beschluß vom 15.4.1992 - CL 4/89 -, PersR 1992, 518; Beschluß vom 4.11.1992 - CL 52/89 -, RiA 1993, 155). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1992 - CL 4/89
Mitbestimmungsrecht; Personalrat; Überstunden; Mehrarbeit; Tarifliche Regelungen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96
Zwar wird dieses Mitbestimmungsrecht durch eine Freiwilligkeit der Ableistung von Überstunden als solche nicht schon ausgeschlossen (OVG NW, Beschluß vom 15.4.1992 - CL 4/89 -, PersR 1992, 518; Beschluß vom 4.11.1992 - CL 52/89 -, RiA 1993, 155).
- VG Hannover, 25.03.2003 - 16 A 5706/02
Arbeitszeit; Arbeitszeiteinteilung; Bundesgrenzschutz; Lorenz-Kräfte; …
Demgegenüber scheidet die Mitbestimmung begrifflich immer aus, wenn der zeitliche Arbeitsrahmen durch konkrete Anlässe oder dienstliche Bedingungen zwingend vorgegeben ist und sich die Frage, wann gearbeitet wird, von der Frage, ob gearbeitet wird, nicht trennen lässt (BVerwG, Beschluss vom 2.6.1992, PersV 1992 S. 521 [522] m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.5.1997 - 17 L 2265/96 -: Informations- und Kommunikationsabend des BGS; Hess. VGH, Beschluss vom 27.11.1985, ZBR 1987 S. 27 m.w.N.: Sondereinsätze von Polizei, Berufsfeuerwehr und anderen Ordnungsbehörden).Die Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG betrifft nämlich nur die Arbeitszeitregelung mit kollektivem Bezug und muss daher eine Gruppe von Beschäftigten in Gestalt eines funktional abtrennbaren Teiles der Bediensteten, der durch die gemeinsame Aufgabenerledigung verbunden ist, betreffen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.5.1997 - 17 L 2265/96 -).
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 17.03.1996 - 17 L 2265/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 07.03.1996 - 8 A 7/94
- OVG Niedersachsen, 17.03.1996 - 17 L 2265/96
- OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
Arbeitszeitverteilung; Beschwerde; Freiwilligkeit; kollektiver Tatbestand; …
Rn. 35 Der arbeitszeitbezogene Mitbestimmungstatbestand verlangte nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hatte (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.3.1996 - 17 L 2265/96 -, ZfPR 1998, 10 ff.), eine "generelle Regelung" der Dienststelle, die umfassend und allgemein auf alle Beschäftigten oder eine Gruppe von Beschäftigten bezogen ist (…vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 9.10.1991 - BVerwG 6 P 12.90 -, juris Rn. 18;… Beschl. v. 1.6.1987 - BVerwG 6 P 8.85 -, juris Rn. 18 m.w.N.). - OVG Saarland, 20.03.2019 - 4 A 173/18
Beamtenrecht: Indienstsetzung von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei; …
Ungeachtet dessen erfasse das Mitbestimmungsrecht nicht die Fälle, in denen zwischen der Erkenntnis, dass Überstunden und Mehrarbeit notwendig werden, und ihrer Anordnung so wenig Zeit verbleibt, dass das Mitbestimmungsverfahren nicht mehr durchgeführt werden könne.(BVerwG…, Beschluss vom 12.9.2005, a.a.O., Rdnrn. 28 und 31) Hiernach gilt nicht nur hinsichtlich der Festlegung des Beginns und des Endes zusätzlich angeordneter Arbeitszeit(vgl. hierzu: BVerwG…, Beschluss vom 9.10.1991, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.3.1996 - 17 L 2265/96 -, juris Ls.1; HessVGH, Beschluss vom 27 11.1985 - HPV TL 1500/85 -, juris Ls. 2), sondern auch hinsichtlich der Entscheidung, ob Mehrarbeit - fallbezogen an einem bestimmten Tag eine von Dienstplan abweichende Indienstsetzung - angeordnet wird, dass ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats nur besteht, wenn unterschiedliche Dispositionsmöglichkeiten zur Auswahl stehen, das "ob" von Mehrarbeit bzw. deren zeitliche Lage mithin verhandelbar sind, und zwischen Anordnung und Ableistung der Mehrarbeit genügend Zeit zur Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens verbleibt. - OVG Saarland, 20.03.2019 - 4 A 172/18
Personalvertretungsrecht; Abänderung des mitbestimmten Dienstplans; …
Ungeachtet dessen erfasse das Mitbestimmungsrecht nicht die Fälle, in denen zwischen der Erkenntnis, dass Überstunden und Mehrarbeit notwendig werden, und ihrer Anordnung so wenig Zeit verbleibt, dass das Mitbestimmungsverfahren nicht mehr durchgeführt werden könne.(BVerwG…, Beschluss vom 12.9.2005, a.a.O., Rdnrn. 28 und 31) Hiernach gilt nicht nur hinsichtlich der Festlegung des Beginns und des Endes zusätzlich angeordneter Arbeitszeit(vgl. hierzu: BVerwG…, Beschluss vom 9.10.1991, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.3.1996 - 17 L 2265/96 -, juris Ls.1; HessVGH, Beschluss vom 27 11.1985 - HPV TL 1500/85 -, juris Ls. 2), sondern auch hinsichtlich der Entscheidung, ob Mehrarbeit - fallbezogen an einem bestimmten Tag eine von Dienstplan abweichende Indienstsetzung - angeordnet wird, dass ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats nur besteht, wenn unterschiedliche Dispositionsmöglichkeiten zur Auswahl stehen, das "ob" von Mehrarbeit bzw. deren zeitliche Lage mithin verhandelbar sind, und zwischen Anordnung und Ableistung der Mehrarbeit genügend Zeit zur Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens verbleibt.
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