Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 17.11.2009 - 17 O 714/08 |
Kurzfassungen/Presse
- wvr-law.de (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um angeblich gefälschte "Converse-Schuhe" und Parallelimporte
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12
Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im …
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. November 2009 (Az.: 17 O 714/08) wird mit der Maßgabe.Rn. 2 Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. November 2009 (Az.: 17 O 714/08) Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Rn. 49 Der Senat hat durch Urteil vom 04. März 2010 das Teilversäumnisurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 12. Januar 2009 (Az.: 17 O 714/08) aufgehoben und die Klage abgewiesen.
- OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09
Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. November 2009 (Az.: 17 O 714/08) abgeändert und wie folgt neu gefasst :.Das Teilversäumnisurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 12. Januar 2009 (Az.: 17 O 714/08) wird aufgehoben.
Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. November 2009 (Az.: 17 O 714/08) Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
- OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 2 U 86/09
Erschöpfung des Markenrechts durch Vertrieb der Markenware
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. November 2009 (Az.: 17 O 714/08) a b g e ä n d e r t und wie folgt n e u g e f a s s t:.Das Teilversäumnisurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 12. Januar 2009 (Az.: 17 O 714/08) wird aufgehoben.
Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. November 2009 (Az.: 17 O 714/08) Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ).
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| LG Stuttgart, 12.01.2009 - 17 O 714/08 |
Verfahrensgang
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