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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.11.2001 - 17 P 01.638   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10150
VGH Bayern, 14.11.2001 - 17 P 01.638 (https://dejure.org/2001,10150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2001 - 17 P 01.638 (https://dejure.org/2001,10150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2001 - 17 P 01.638 (https://dejure.org/2001,10150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    Art. 29 Abs. 1 Buchst. d BayPVG; Art. 31 Abs. 1 Satz 2 iV. mit Art. 54 Abs. 1 BayPVG; Art. 44 Abs. 1 Satz 2 BayPVG
    Erlöschen des Personalratsmandats in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Personalrat - Erlöschen des Amtes mit Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Erstattung von Reisekosten, die durch die Teilnahme an Gesamtpersonalratssitzungen entstanden sind; Notwendigkeit von Reisen zur Erfüllung von Personalratsaufgaben; Auswirkungen der Altersteilzeit sog. Blockmodell des Beamten/Arbeitnehmer auf das Amt des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 787
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02

    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit, …

    Nach dem Eintritt in die Freistellungsphase ist damit der unmittelbare Bezug zu den betrieblichen Abläufen auf Dauer verloren gegangen (so zum vergleichbaren Fall eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat: BAG, Beschluss vom 25.10.2000 - 7 ABR 18/00 - AP Nr. 32 zu § 76 BetrVG (1992); vgl. auch zur ähnlichen Problematik im Personalvertretungsrecht: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.05.2002 - 6 P 8/01 - noch nicht veröffentlicht; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.11.2001 -17 P 01.638 - DVBl 2002, 787;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, Betriebsverfassungsgesetz, § 9, Rnr. 19, Schiefer/Körte, NZA 2002, 57).
  • LAG Nürnberg, 16.02.2006 - 2 TaBV 9/06

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern zum Aufsichtsrat - Altersteilzeit - Behandlung der …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.11.2001 - Az: 17 P 01.638 = VGHE BY 55, 31 f. entschieden, dass Arbeitnehmer in der Freistellungsphase Altersteilzeit "de facto" ausgeschieden sind.
  • LAG Nürnberg, 16.12.2008 - 7 TaBV 75/07

    Aufsichtsratswahl - Wählbarkeit - Altersteilzeit vor Amtsantritt - Anwaltskosten …

    Zu nennen sind hier das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 25.10.2000 - Az: 18/00 = BAGE 96/163 und NZA 01/461; Beschluss vom 16.04.2003 - Az: 7 ABR 53/02 = BAGE 106/64 und NZA 03/1345), das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 15.05.2002 - Az: 6 P 18/01 = AP Nr. 1 zu § 10 LPVG NW) und der Verwaltungsgerichtshof München (Beschluss vom 14.11.2001- Az: 17 P 01.638 = VGHE BY 55/31 = DVBl 02/787).
  • AGH Sachsen-Anhalt, 31.03.2017 - 1 AGH 1/16

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Versagung der Zulassung eines Beamten zur …

    Das heißt, dass der Beschäftigte in der Freistellungsphase statusrechtlich betrachtet noch Beschäftigter der Dienststelle ist, während er tatsächlich in den Dienstbetrieb nicht mehr eingebunden ist, so dass seine tatsächliche Eingliederung in die Dienststelle entfallen ist (so BayVGH, Beschluss v. 14.11.2001 - Az.: 17 P 01.638 -, DVBl. 2002, 787 ff., juris Rdn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2002 - 1 A 993/01

    Gültigkeitsvoraussetzungen einer beim Arbeitsamt durchgeführten Personalratswahl; …

    Rn. 38 Vgl. in diesem Zusammenhang: OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 A 315/01.PVL - Bay. VGH, Beschluss vom 14. November 2001 - 17 P 01.638 - jeweils m.w.N.
  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 17 S 15.451

    Entbindung vom Amt eines ehrenamtlichen Richters in …

    Auf Grund seines Eintritts in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit (Blockmodell) ist die Voraussetzung nach Art. 82 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 1 BayPVG, wonach ehrenamtliche Beisitzer Beschäftigte des Freistaats Bayern oder einer sonstigen der Aufsicht des Staates unterliegenden oder nicht bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts sein müssen, zum 1. Juni 2013 entfallen (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2001 - 17 P 01.638 - VGHE BY 55, 31 zum Ausscheiden aus dem Personalrat mit Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit wegen des Verlusts der Beschäftigteneigenschaft; BVerwG, B.v. 15.5.2002 - 6 P 18.01 - PersR 2002, 438 m.w.N. für das NWPersVG zum Verlust der Wahlberechtigung mit Eintritt in die Freistellungsphase nach dem Blockmodell des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.5.2003 - 4 E 11.03 - juris Rn. 5 zum Verlust der Dienstkrafteigenschaft im Sinne des BInPersVG).
  • VG Kassel, 01.10.2009 - 1 K 76/08

    Widerruf einer Altersteilzeitregelung im sog. "Blockmodell" gegen den Willen des …

    Jedoch besteht eine Verpflichtung zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistung in der Freistellungsphase nicht mehr (so ausdrücklich Bay. VGH, Beschl. v. 14.11.2001, Az.: 17 P 01.638, BayVBl. 2002, 311 ff).
  • VG Ansbach, 20.07.2010 - AN 1 K 10.00625

    Nebentätigkeitsvergütung einer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit …

    Statusrechtlich befindet sie sich im aktiven Dienst, ist jedoch von der Pflicht zur Erbringung der Dienstleistung befreit (vgl. Weiß/ Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Art. 91 BayBG, RN 20; BayVGH, B. v. 14.11.2001, 17 P 01.638).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2002 - 1 A 992/01
    Rn. 39 Vgl. in diesem Zusammenhang: OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 A 315/01.PVL - Bay. VGH, Beschluss vom 14. November 2001 - 17 P 01.638 - jeweils m.w.N.
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