Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.07.1996 - 17 P 96.916 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Freistellung eines Personalratsmitglieds; Ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben des Personalrats ; Umfang der Rechte des Personalrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 05.02.1996 - M 20 P 95.2351
- VGH Bayern, 31.07.1996 - 17 P 96.916
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91
Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 08.07.1985 - 6 PB 29.84
Soll Vorschriften - Personalvertretungsrecht - Zuständigkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1997 - 1 B 1047/97 Rn. 11 Vgl. zu den Rechtsfolgen einer vollständigen und endgültigen Auflösung einer Dienststelle im gegebenen Zusammenhang: BVerwG, Beschluß vom 11. Dezember 1991 - 6 P 5.91 -, PersV 1992, 256, 257 f. sowie Bay. VGH, Beschluß vom 31. Juli 1996 - 17 P 96.916 -, Der Personalrat 1997, 79 und Nieders.
- VG Mainz, 01.02.2007 - 5 L 1004/06
Keine örtlichen Personalräte bei Untergliederungen von Nebendienststellen und …
Eine einstweilige Anordnung ist zudem auch deshalb nicht zu erlassen, weil im Zeitpunkt einer möglichen Wahlanfechtung nach § 19 LPersVG, die eine vorzeitige Wahluntersagung grundsätzlich ausschließt, der Antragsteller nicht mehr zur Anfechtung berufen ist, da er wie bereits dargelegt, nicht mehr im Rechtssinn existiert (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 17 P 96.916 - Der Personalrat 1997, 79). - VG Mainz, 01.02.2007 - 5 L 4/07
AOK - Neugliederung - 25 örtliche Personalräte und Gesamtpersonalrat weggefallen
Eine einstweilige Anordnung ist zudem auch deshalb nicht zu erlassen, weil im Zeitpunkt einer möglichen Wahlanfechtung nach § 19 LPersVG, die eine vorzeitige Wahluntersagung grundsätzlich ausschließt, der Antragsteller nicht mehr zur Anfechtung berufen ist, da der Antragsgegner zu 1., wie bereits dargelegt, nicht mehr im Rechtssinn existiert (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 17 P 96.916 - Der Personalrat 1997, 79). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1997 - 1 B 189/97 Rn. 8 Vgl. zu den Rechtsfolgen einer vollständigen und endgültigen Auflösung einer Dienststelle im gegebenen Zusammenhang: BVerwG, Beschluß vom 11. Dezember 1991 - 6 P 5.91 -, PersV 1992, 256, 257 f. sowie Bay. VGH, Beschluß vom 31. Juli 1996 - 17 P 96.916 -, Der Personalrat 1997, 79 und Nieders.
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