Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.11.1997 - 17 P 97.1167 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.03.1997 - AN 8 P 96.00580
- VGH Bayern, 26.11.1997 - 17 P 97.1167
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 16.06.1994 - 17 P 94.1116
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.1997 - 17 P 97.1167
Zwar gehen Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger (BayPVG, RdNr. 20 zu Art. 25) beim Leiter der Stammdienststelle davon aus, daß er im Wahlanfechtungsverfahren unmittelbar nur die Unwirksamkeit der Wahl bei der Stammdienststelle geltend machen könne - wobei inzidenter auch die Rechtmäßigkeit der Verselbständigung der Teildienststelle zu prüfen sei - und auch der Senat hatte noch im Beschluß vom 16. Juni 1994 (Az: 17 P 94.1116, PersR 1995, 189) diser Auffassung zugeneigt.Maßgeblich nach dieser Rechtsprechung war also, daß der Schwerpunkt der personalvertretungsrechtlich bedeutsamen Aufgaben - zumindest in qualitativer Hinsicht - bei der Teildienststelle angesiedelt war (vgl. Beschl. v. 15.3.1995, Az: 17 P 94.3841; Beschl. v. 16.6.1994, Az: 17 P 94.1116 = PersR 1995, 189; Beschl. v. 29.5.1992, Az: 17 P 92.378 ).
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
Grundrechtsschutz des Personalrats
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.1997 - 17 P 97.1167
Außerdem werde die Personalverfassung auch von dem Grundsatz beherrscht, der Gesamtheit der Beschäftigten über die von ihnen zu bildenden Vertretungsorgane die Möglichkeit der Einflußnahme auf die sie betreffenden innerdienstlichen Angelegenheiten unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Grenzen einzuräumen (BVerfGE 28, 314, 322 [BVerfG 26.05.1970 - 2 BvR 311/67] /323). - BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
Personalvertretungsgesetz - Verselbstständigung einer Dienststelle - Räumliche …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.1997 - 17 P 97.1167
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß die Möglichkeit der Verselbständigung nicht davon abhänge, ob der Leiter der Nebenstelle irgendwelche personalvertretungsrechtlich relevanten Befugnisse habe (BVerwGE 88, 233 ff [BVerwG 29.05.1991 - 6 P 12.89] ). - VGH Bayern, 13.03.1996 - 17 PC 96.160
Anforderungen an einen Verselbständigungsbeschluss; Rechtliche Voraussetzungen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.1997 - 17 P 97.1167
In dem Beschluß des BayVGH vom 13. März 1996 ( Az: 17 PC 96.160 ) werde die maßgebliche Rechtsfrage als "durch bisherige Rechtsprechung des Senats noch nicht endgültig geklärt" bezeichnet. - VGH Bayern, 29.05.1992 - 17 P 92.378
Untergang eines örtlichen Personalrates durch Organisationsänderung der …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.1997 - 17 P 97.1167
Maßgeblich nach dieser Rechtsprechung war also, daß der Schwerpunkt der personalvertretungsrechtlich bedeutsamen Aufgaben - zumindest in qualitativer Hinsicht - bei der Teildienststelle angesiedelt war (vgl. Beschl. v. 15.3.1995, Az: 17 P 94.3841; Beschl. v. 16.6.1994, Az: 17 P 94.1116 = PersR 1995, 189; Beschl. v. 29.5.1992, Az: 17 P 92.378 ).
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08
Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren
Für die Eigenständigkeit im Sinne des Bayerischen Personalvertretungsrechts ist nicht Voraussetzung, dass der Nebenstelle im Verhältnis zur Hauptdienststelle wesentliche Entscheidungskompetenzen in personellen und sozialen Angelegenheiten zugewiesen sind (BayVGH 26. November 1997 - 17 P 97.1167 - PersR 1998, 337 im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG zu § 6 Abs. 3 BPersVG: 29. Mai 1991 - 6 P 12.89 - BVerwGE 88, 233). Darüber hinaus liegt das Klinikum am E in Er räumlich weit von der Hauptdienststelle entfernt. - OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 141/12
Anfechtung der Wahl zum Örtlichen Personalrat
Der Senat hat mit Beschluss vom 10. April 2013 (…- PL 9 A 891/11 -, juris Rn. 19 f. m. w. N.; ausdrücklich BayVGH, Beschl. v. 26. November 1997 - 17 P 97.1167 -, juris Rn. 22 unter Aufgabe seiner dem bisher entgegenstehenden Rspr.). - VGH Bayern, 10.06.2024 - 17 P 23.2140
Informationsanspruch des Personalrats - Stellenbewertungsgutachten für neue …
Denn für die Verselbständigung eines Dienststellenteils ist es nicht erforderlich, dass alle bzw. wesentliche Entscheidungskompetenzen auf diese übertragen werden (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 26.11.2008 - 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 Rn. 33;… B.v. 3.7.2013 - 6 PB 15.13 - PersV 2013, 464 Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.11.1997 - 17 P 97.1167 - VGH n.F. 51, 17;… Hebeler in Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler/Resch, BayPVG, Stand März 2024, Art. 6 Rn. 27 ff., 54), sodass es auf die konkrete Zuständigkeitsverteilung zwischen der Leitung der Gesamtdienststelle und der Leitung des verselbständigten Dienststellenteils ankommt. - VG München, 05.05.2021 - M 20 PE 21.1629
Wählbarkeit des Pflegedienstleiters einer Klinik in den Personalrat
Der BayVGH (Entscheidung vom 26.11.1997 - 17 P 97.1167) weise darauf hin, dass es für die Annahme der Eigenständigkeit nicht auf das Vorliegen wesentlicher Entscheidungskompetenzen in personellen Angelegenheiten ankomme. - VGH Bayern, 28.02.2011 - 17 P 10.1065
Nichtigkeit der Personalratswahl
Rn. 29 Ferner erfordert der Begriff der eigenständigen Organisation, dass eine eigene Leitung auf der Ebene des verselbstständigen Dienststellenteils besteht, insbesondere in personellen und sozialen Angelegenheiten (BayVGH vom 26.11.1997 Az. 17 P 97.1167).
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