Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.04.1997 - 17 P 97.450 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verteilung von Freistellungen für die Personalratsmitglieder des Peronalrats für die Gesamtheit der Volksschulen beim Staatlichen Schulamt Cham; Anspruch eines Personalratsmitglieds auf Erstattung der in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten über seine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 16.12.1996 - AN 8 P 96.720
- VGH Bayern, 23.04.1997 - 17 P 97.450
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90
Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch …
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 1 A 5863/98
Voraussetzungen des Anspruchs eines Personalrats gegen seine Dienststelle auf …
Rn. 38 Vgl. Beschluss des Fachsenats vom 11. Dezember 1995 - 1 A 2608/93.PVL - BayVGH, Beschluss vom 23. April 1997 - 17 P 97.450 -, PersR 1997, 404, 405. - VGH Bayern, 22.09.2025 - 17 P 24.1668
Zur Zuständigkeit von Personalvertretungen in mehrstufigen Verwaltungen, zur …
Rn. 33 Dabei kann zwar zugunsten der für den Personalrat handelnden Personen ein nur laienhafter Sachverstand bei der Beurteilung der personalvertretungsrechtlichen Probleme unterstellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.1997 - 17 P 97.450 - PersR 1997, 404); zu ihren Lasten kann aber ins Gewicht fallen, wenn sie durch eine unsachgemäße Vorgehensweise unnötige Kosten verursachen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 1 A 4383/98
Ausgestaltung der Zustimmungserfordernisse der Personalräte i.R.e. …
Rn. 33 Vgl. Beschluss des Fachsenats vom 11. Dezember 1995 - 1 A 2608/93.PVL - BayVGH, Beschluss vom 23. April 1997 - 17 P 97.450 -, PersR 1997, 404, 405. - VG Ansbach, 06.11.2018 - AN 8 P 18.01371
Keine Kostentragungspflicht des Dienstherrn für mutwillige und haltlose …
Rn. 25 Haltlosigkeit liegt vor, wenn es an jeglichem rechtlich vertretbaren Ansatz zur Stützung des geltend gemachten Anspruches fehlt und ein verantwortungsvoller Rechtsanwalt deswegen die Erfolgsaussichten als evident negativ beurteilt sowie von der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens abgeraten hätte (BayVGH vom 23.4.1997 Az. 17 P 97.450).
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