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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.05.2000 - 17 P 99.3639   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22906
VGH Bayern, 03.05.2000 - 17 P 99.3639 (https://dejure.org/2000,22906)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2000 - 17 P 99.3639 (https://dejure.org/2000,22906)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 17 P 99.3639 (https://dejure.org/2000,22906)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähige Vorhaltekosten im öffentlichen Personalrecht; Kosten für übereignete Kommentare als Schulungskosten; Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel bei der Erstattung von Schulungskosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 03.05.2000 - 17 P 99.3640

    Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel bei der Auswahl von …

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 280/07
    Rn. 77 vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 17 P 99.3639 -, PersV 2001, 365; a.A. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 18. Dezember 2006, a.a.O. Rn. 47,.
  • VG Meiningen, 13.07.2021 - 3 P 419/20

    Kostentragung bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch den Personalrat

    Diese Einschränkungen ergeben sich aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit wie auch aus der Verpflichtung des Personalrats, bei kostenverursachenden Tätigkeiten das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerwG, B.v. 25.02.2004 - 6 P 12.03 - B.v. 09.10.1991 - B.v. 09.03.1992 - 6 P 11.90 - BayVGH, B.v. 19.11.2002 - PL 15 S 744/02 -, B.v. 03.05.2000 - 17 P 99.3639 -, alle zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 18.12.2006 - 8 K 1/06

    Erstattung von Schulungskosten für die Fortbildung von Personalräten

    Rn. 45 Vgl. etwa VGH D-Stadt, Beschluss vom 03.05.2000, 17 P 99.3639, PersV 2001, 365 ff.
  • VG Ansbach, 06.11.2018 - AN 8 P 18.01371

    Keine Kostentragungspflicht des Dienstherrn für mutwillige und haltlose …

    Rn. 23 Dabei sind allerdings das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel (BayVGH vom 3.5.2000 Az. 17 P 99.3639) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
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