Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.05.2000 - 17 P 99.3639 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähige Vorhaltekosten im öffentlichen Personalrecht; Kosten für übereignete Kommentare als Schulungskosten; Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel bei der Erstattung von Schulungskosten
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 02.11.1999 - AN 8 P 99.810
- VGH Bayern, 03.05.2000 - 17 P 99.3639
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90
Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93
Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 03.05.2000 - 17 P 99.3640
Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel bei der Auswahl von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 280/07 Rn. 77 vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 17 P 99.3639 -, PersV 2001, 365; a.A. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 18. Dezember 2006, a.a.O. Rn. 47,.
- VG Meiningen, 13.07.2021 - 3 P 419/20
Kostentragung bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch den Personalrat
Diese Einschränkungen ergeben sich aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit wie auch aus der Verpflichtung des Personalrats, bei kostenverursachenden Tätigkeiten das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerwG, B.v. 25.02.2004 - 6 P 12.03 - B.v. 09.10.1991 - B.v. 09.03.1992 - 6 P 11.90 - BayVGH, B.v. 19.11.2002 - PL 15 S 744/02 -, B.v. 03.05.2000 - 17 P 99.3639 -, alle zitiert nach juris). - VG Saarlouis, 18.12.2006 - 8 K 1/06
Erstattung von Schulungskosten für die Fortbildung von Personalräten
Rn. 45 Vgl. etwa VGH D-Stadt, Beschluss vom 03.05.2000, 17 P 99.3639, PersV 2001, 365 ff. - VG Ansbach, 06.11.2018 - AN 8 P 18.01371
Keine Kostentragungspflicht des Dienstherrn für mutwillige und haltlose …
Rn. 23 Dabei sind allerdings das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel (BayVGH vom 3.5.2000 Az. 17 P 99.3639) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
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