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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.07.2009 - 17 PC 09.272   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,59240
VGH Bayern, 15.07.2009 - 17 PC 09.272 (https://dejure.org/2009,59240)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2009 - 17 PC 09.272 (https://dejure.org/2009,59240)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 17 PC 09.272 (https://dejure.org/2009,59240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mitbestimmungspflicht der Einführung und Anwendung des vollautomatisierten Personal- und Stellenverwaltungssystems VIVA-PRO;Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, das Mitbestimmungsverfahren durchzuführen;Verfügungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.10.2008 - 6 PB 21.08

    Beschluss der Landesregierung zur gleitenden Arbeitszeit; Kabinettsvorlage des …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 17 PC 09.272
    Das würde der verfassungsrechtlichen Stellung ihrer Mitglieder (Art. 47, Art. 51, Art. 54 BV) nicht gerecht (vgl. BVerwG vom 18 10.2008 NVwZ 2009, 252).
  • VG Karlsruhe, 15.10.2020 - PL 15 K 4160/20

    Corona-Pandemie: Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei viruseindämmenden …

    Der Charakter des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens als ein objektives Verfahren steht zwar einem materiell-rechtlichen Unterlassungs- oder Aufhebungsanspruch entgegen (dazu noch unter 4.), er hindert aber nicht den Erlass einer, gegebenenfalls noch unter dem Vorbehalt des § 88 Abs. 4 LPVG stehenden, einstweiligen Verfügung mit einem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem oben genannten Sinne (BVerwG…, Beschluss vom 27.07.1990 - 6 PB 12.89 -, juris Rn. 4 ff.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01 -, juris Rn. 27; Bay. VGH, Beschluss vom 15.07.2009 - 17 PC 09.272 -, juris Rn. 20;… Beschluss der Kammer vom 01.08.2019, a.a.O.).

    Rn. 26 Ein Verfügungsgrund kann aber auch bei einem solchen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nur angenommen werden, wenn die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes für den Antragsteller bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder gegebenenfalls für die kollektiven Belange der von ihm vertretenen Beschäftigten (siehe zur Kritik hieran im Hinblick auf den Charakter des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens als objektives Verfahren oben Seite 9 mit entsprechenden Nachweisen) unzumutbare Folgen hätte, so dass eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden könnte (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17.02.2003 - 1 B 2544/02.PVL -, juris Rn. 6 und Rn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 15.07.2009, a.a.O., juris Rn. 21;… Beschluss der Kammer vom 01.08.2019, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 09.09.2022 - AN 8 PE 22.00167

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Billigung der Maßnahme infolge …

    Rn. 31 1. In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einem Anspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem Sinn, dass er sich nur auf Verfahrenshandlungen bezieht, wie z. B. die Einleitung oder Fortführung eines Mitbestimmungsverfahrens, nicht ausgeschlossen ist (…vgl. BVerwG, B.v. 27.7.1990 - 6 PB 12.89 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 15.7.2009 - 17 PC 09.272 - juris Rn. 20;… B.v. 30.11.2010 - 18 PC 10.1215 - juris Rn. 26;… Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Stand März 2022, Art. 82 Rn. 440 m.w.N.).

    Ergibt sich im Hauptsacheverfahren, dass ein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung nicht besteht (bzw. hier: die Zustimmungsfiktion eingetreten ist), ist das Ergebnis eines inzwischen durchgeführten Mitbestimmungsverfahrens ohne Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2009 a.a.O.;… B.v. 30.11.2010 a.a.O.).

    Ein Verfügungsgrund kann nur dann angenommen werden, wenn die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes für den Antragsteller bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder für die kollektiven Belange der von ihm vertretenen Beschäftigten unzumutbare Folgen hätte, sodass eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2009 a.a.O. Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.24

    Neuorganisation der Besonderen Dienststelle Familienkasse der Bundesagentur für …

    Dabei sind strenge Anforderungen an die materiellen Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung zu stellen; der Antrag kann - auch wenn wie hier nur zeitweilig die Hauptsache vorweggenommen würde - grundsätzlich nur dann Erfolg haben, wenn die Klage in der Hauptsache offensichtlich erfolgreich wäre (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2009 - 17 PC 09.272 - juris Rn. 21; OVG NW, B.v. 17.2.2003 - 1 B 2544.02.PVL - PersR 2003, 202).

    Rn. 16 Allerdings ist ein Verfügungsgrund für einen im einstweiligen Verfügungsverfahren (allein) zulässigen Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem Sinn, dass das Mitbestimmungsverfahren einstweilen fortzusetzen ist (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 15.7.2009 - 17 PC 09.272 - juris Rn. 20 m.w.N.; OVG NW, B.v. 17.2.2003 - 1 B 2544.02.PVL - PersR 2003, 202) nicht hinreichend dargetan.

  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 PC 10.1215

    Beschlussverfahren; Erlass einer einstweiligen Verfügung; Mitbestimmung bei …

    Rn. 26 b) In der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BayVGH vom 15.7.2009 Az. 17 PC 09.272) ist anerkannt, dass im Beschlussverfahren der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem Sinn, dass er sich nur auf Verfahrenshandlungen bezieht, wie z.B. die Einleitung oder Fortführung des Mitbestimmungsverfahrens, nicht ausgeschlossen ist (vgl. auch BVerwG vom 27.7.1990 Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53).

    Ergibt sich im Hauptsacheverfahren, dass ein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung nicht besteht, ist das Ergebnis eines inzwischen durchgeführten Mitbestimmungsverfahrens ohne Bedeutung (BayVGH vom 15.7.2009 a.a.O.; BayVGH vom 26.7.2010 Az. 17 PC 10.1103).

  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Neuorganisation der Besonderen …

    Dabei sind strenge Anforderungen an die materiellen Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung zu stellen; der Antrag kann - auch wenn wie hier nur zeitweilig die Hauptsache vorweggenommen würde - grundsätzlich nur dann Erfolg haben, wenn die Klage in der Hauptsache offensichtlich erfolgreich wäre (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2009 - 17 PC 09.272 - juris Rn. 21; OVG NW, B.v. 17.2.2003 - 1 B 2544.02.PVL - PersR 2003, 202).
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