Rechtsprechung
| LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 06.02.2008 - 3 Ca 5010/07
- ArbG Frankfurt/Main, 06.03.2008 - 3 Ca 5010/07
- LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
- BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 904/08
- BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 904/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- BAG, 21.07.2004 - 7 AZR 589/03
Altersgrenze für Flugzeugführer
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
Hiernach (BAG 27. November 2002 - 7 AZR 655/01 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 22; BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - EzA BGB 2002 Altersgrenze Nr. 4; jeweils m.w.N.) galt, dass tarifvertragliche Regelungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Befristungen und damit auch tarifliche Altersgrenzen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle unterliegen, sie damit zu ihrer Wirksamkeit eines sie rechtfertigenden Sachgrunds bedürfen, hierbei den Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung allerdings eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen zusteht.Die inzwischen in nationales Recht umgesetzte Regelung der JAR-FCL, wonach der Inhaber einer D-lizenz nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr als D bei der gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden darf, es sei denn, dass er Mitglied einer Flugbesatzung ist, die aus mehreren Personen besteht und die anderen D das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zeige vielmehr, dass der Einsatz von D nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Fachkreisen nach wie vor als problematisch angesehen werde (…BAG 27. November 2002 - 7 AZR 655/01 - aaO) , und zwar auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach § 4 der 1. DV LuftPersV der Inhaber einer in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Berufs- oder Verkehrs-D-lizenz auch nach Vollendung des 60. Lebensjahres die Rechte seiner Lizenz auch in Luftfahrzeugen mit einer Mindestflugbesatzung von einem D bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht, beschränkt auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ausüben kann (BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO) .
Der den Tarifvertragsparteien bei der Beurteilung des Sicherheitsrisikos zustehende Einschätzungsspielraum sei nicht überschritten (BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO) .
Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht auch eine erst im Jahr 2000 abgeschlossene die Beibehaltung der bisherigen Altersgrenze regelnde Altersbefristung als wirksam angesehen (BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO) .
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor Inkrafttreten des AGG wurde ein Verstoß gegen Art. 1, 2 RL 2000/78/EG schon deshalb verneint, weil nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie Ungleichbehandlungen wegen Alters jedenfalls dann zugelassen sind, wenn sie objektiv und angemessen, im Rahmen des nationalen Rechts durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind, was bei der Altersgrenze von 60 Jahren für D der Fall sei (BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO) .
Dementsprechend hat nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der Befristungskontrolle die Beklagte auch nicht nachzuweisen, dass allgemein oder abstrakt nach Vollendung des 60. Lebensjahres medizinisch belegbar das Risiko von Fehlleistungen älterer Verkehrsflugzeugführer wächst und auch nicht durch erhöhte Erfahrung kompensiert wird oder dass dies konkret beim Kläger der Fall ist (BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO) .
Auch nach Änderung des § 41 LuftBO hat das Bundesarbeitsgericht darauf abgestellt, dass hierdurch der Sachgrund für eine tarifvertragliche Altersgrenze noch nicht entfallen ist, solange internationale Empfehlungen den Einsatz von D nach Vollendung des 60. Lebensjahres als problematisch ansehen bzw. Beschränkungen vorsehen (…BAG 27. November 2002 - 7 AZR 655/01 - aaO; BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO) .
Die Tarifvertragsparteien sind zunächst nicht gehalten, sich ausschließlich an den Standards der JAR-FCL zu orientieren, sondern sind berechtigt, Sicherheitsbedenken auch durch andere - weitergehendere - Regelungen Rechnung zu tragen (BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO) .
Angemessenheit und Erforderlichkeit im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG wurde vom Bundesarbeitsgericht bereits bejaht (BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO) .
- BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von …
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
Hiernach (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25 m.w.N.) stellen Altersgrenzen unabhängig von der Frage der Altersdiskriminierung jedenfalls auch subjektive Zugangsbeschränkungen dar und sind sie unter diesem Gesichtspunkt zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich sind, wobei sie zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten dürfen.Damit sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten beruhende generalisierende Regelungen zulässig (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der nach demselben Kriterium erfolgten Prüfung der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze als subjektive Zulassungsbeschränkung (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .
Aufgrund von Erfahrungswerten können generalisierende Regelungen erlassen werden (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - BVerfGE 64, 72; BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .
Auch der nationale Gesetzgeber wäre zu einer generalisierenden Regelung befugt (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .
Dementsprechend ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch nicht dadurch verletzt, dass sich die tarifvertragliche Regelung nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des Ziels vorzusehen (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO;… a.A. Boecken/Joussen, aaO, § 14 Rdnr. 113) , wobei ohnehin fraglich ist, ob eine solche Regelung in gleicher Weise geeignet wäre, den Gefahren eines altersbedingten Versagens zu begegnen und damit den Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zu gewährleisten (…BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvF 46/80, 1 BvF 47/80 - aaO) .
- BAG, 27.11.2002 - 7 AZR 655/01
Tarifvertragliche Altersgrenze für Piloten
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
Hiernach (BAG 27. November 2002 - 7 AZR 655/01 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 22; BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - EzA BGB 2002 Altersgrenze Nr. 4; jeweils m.w.N.) galt, dass tarifvertragliche Regelungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Befristungen und damit auch tarifliche Altersgrenzen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle unterliegen, sie damit zu ihrer Wirksamkeit eines sie rechtfertigenden Sachgrunds bedürfen, hierbei den Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung allerdings eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen zusteht.Mit höherem Lebensalter werde jedoch ein Altern mit den damit verbundenen Folgen wahrscheinlicher, es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit generell auch heute noch mit zunehmendem Alter größer werde (BAG 27. November 2002 - 7 AZR 655/01 - aaO) .
Die inzwischen in nationales Recht umgesetzte Regelung der JAR-FCL, wonach der Inhaber einer D-lizenz nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr als D bei der gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden darf, es sei denn, dass er Mitglied einer Flugbesatzung ist, die aus mehreren Personen besteht und die anderen D das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zeige vielmehr, dass der Einsatz von D nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Fachkreisen nach wie vor als problematisch angesehen werde (BAG 27. November 2002 - 7 AZR 655/01 - aaO) , und zwar auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach § 4 der 1. DV LuftPersV der Inhaber einer in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Berufs- oder Verkehrs-D-lizenz auch nach Vollendung des 60. Lebensjahres die Rechte seiner Lizenz auch in Luftfahrzeugen mit einer Mindestflugbesatzung von einem D bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht, beschränkt auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ausüben kann (…BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO) .
Auch nach Änderung des § 41 LuftBO hat das Bundesarbeitsgericht darauf abgestellt, dass hierdurch der Sachgrund für eine tarifvertragliche Altersgrenze noch nicht entfallen ist, solange internationale Empfehlungen den Einsatz von D nach Vollendung des 60. Lebensjahres als problematisch ansehen bzw. Beschränkungen vorsehen (BAG 27. November 2002 - 7 AZR 655/01 - aaO;… BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO) .
- EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
Rn. 30 Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit tarifvertraglicher Altersgrenzen für C ist weder durch die des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 - (Mangold)) noch durch das Inkrafttreten des AGG überholt.Dies kann auch nicht aus den Ausführungen (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - aaO, Rdnr. 65 - (Mangold)) geschlossen werden, Rechtsvorschriften, die das Alter des betroffenen Arbeitnehmers als einziges Kriterium für die Befristung des Arbeitsvertrages festlegen, "ohne dass nachgewiesen wäre", dass die Festlegung einer Altersgrenze als solche unabhängig von anderen Erwägungen im Zusammenhang mit der Struktur des jeweiligen Arbeitsmarktes und der persönlichen Situation des Betroffenen zur Erreichung des Zieles der beruflichen Eingliederung arbeitsloser älterer Arbeitnehmer objektiv erforderlich sei, gingen über das zur Erreichung des Zieles Angemessene und Erforderliche hinaus (…a.A. v.Roetteken, aaO, § 8 Rdnr. 40a;… Däubler/Bretzbach/Brors, aaO, § 8 Rdnr. 33) .
- BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei …
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
Hiernach - und das waren die Prüfungsmaßstäbe nationalen Rechts bis zum Inkrafttreten des AGG - ist eine tarifliche Altersgrenze für C, nicht nur für Flugzeugführer, sondern auch für Ee (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 11) , rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden und geht die Altersgrenzenregelung zurück auf medizinische Erfahrungswerte, nach denen das C überdurchschnittlichen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt ist, in deren Folge das Risiko altersbedingter Ausfallerscheinungen und unerwarteter Fehlreaktionen zunimmt.Der Umstand, dass auf neuen Flugzeugmustern die Aufgaben des Es computergesteuert durchgeführt werden, mindert nicht die Bedeutung dieser Tätigkeit für die Flugsicherheit solcher Flugzeuge, die über diese technische Ausstattung nicht verfügen (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - aaO) .
- EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist es dagegen zulässig, im Rahmen von Differenzierungen auf abstrakte Kriterien abzustellen, die in der Regel zur Erreichung des legitimen Ziels geeignet sind, ohne dass besonders darzulegen oder nachzuweisen sei, dass der Rückgriff auf dieses Kriterium zur Erreichung des Zieles in Bezug auf einen bestimmten Arbeitsplatz geeignet ist, es sei denn, der Arbeitnehmer liefere Anhaltspunkte, die geeignet sind, ernstliche Zweifel in dieser Hinsicht aufkommen zu lassen (EuGH 03. Oktober 2006 - C-17/05 - NZA 2006, 1205 - (Cadman)) . - BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80
Prüfingenieure
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
Aufgrund von Erfahrungswerten können generalisierende Regelungen erlassen werden (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - BVerfGE 64, 72;… BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) . - BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01
Tarifvertragliche Altersgrenze
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
Fälle, in denen der altersbedingte Ausfall eines Es eine Gefährdung der Passagiere, des Flugpersonals oder der Menschen der überflogenen Gebiete mit sich bringt, sind damit gerade und im Unterschied zum Kabinenpersonal (hierzu BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 14) nicht rein theoretisch und unwahrscheinlich. - BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06
Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für gewerbsmäßig fliegende Verkehrspiloten
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
Nach wie vor ist mit fortschreitendem Lebensalter ein Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte zu erwarten und knüpft eine Altersgrenze für D in erster Linie an medizinische Tatbestände und Erkenntnisse an und ist dem besonderen Umstand geschuldet, dass von der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, die Kernbestand der Befähigung und Eignung eines Verkehrs-D ist, die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit von Besatzung, Passagieren und Personen am Boden abhängt (BVerfG 26. Januar 2007 - 2 BvR 2408/06 - EuGRZ 2007, 231) . - LAG Hessen, 20.04.2005 - 8 Sa 715/03
Altersgrenze bei Piloten
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08
Sie beruht ferner darauf, dass in der luftverkehrsmedizinischen Wissenschaft und der Luftverkehrstechnik nach wie vor keine einheitliche Auffassung zu einem erhöhten Gefährdungspotential beim Einsatz von Flugzeugführern nach Vollendung des 60. Lebensjahres besteht - die in einem Rechtsstreit vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht, Az. 8 Sa 715/03, eingeholten und zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangenden Gutachten der Sachverständigen B (Bl. 103 f d.A.) und Prof. Dr. Bachmann (Bl. 136 f d.A.) belegen dies - und dass nach wie vor internationale Empfehlungen Beschränkungen des Einsatzes von D nach Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen. - BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93
Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des …
- BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
Betriebsübergang - Aktienoptionsplan
- BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz
- LAG Hessen, 15.10.2007 - 17 Sa 809/07
Zur Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 60 Jahren für …
- BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96
Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel beim …
- BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 613/78
- LAG Hamm, 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99
Inhalt der Berufungsbegründung; Feststellungsbegehren auf Bestehen eines …
- VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09
Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH
Insoweit unterscheidet sich die Lage des Antragstellers und der weiteren ohne Rücksicht auf ihre konkrete Tätigkeit sowie damit verbundenen Anforderungen von der genannten Altersgrenzenregelung erfassten Beamten, Beamtinnen von der Beschäftigung des Cockpitpersonals in Verkehrsflugzeugen, für die im Hinblick auf die erheblichen gesundheitlichen Anforderungen für Ausübung des jeweiligen Berufs und die besonderen Folgen eines altersbedingt steigenden Risikos eines Fehlverhaltens womöglich eine pauschalierende - durch entsprechende Sachverhaltsfeststellungen abzusichernde - Annahme in Betracht kommen mag, wonach die Überschreitung eines bestimmten höheren Lebensalters die nötige Eignung für die konkrete berufliche Tätigkeit entfallen lässt (…vgl. zur vertragsärztlichen Tätigkeit HessLSG U. v. 15.3.2006 - L 4 KA 32/05 - juris Rn. 39; anders dagegen HessLAG U. v. 13.10.2008 - 17 Sa 532/08 - juris 39 ff.;… LAG Köln U. v. 28.2.2008 - 10 Sa 663/07 - juris Rn. 43, die übereinstimmend ausschließlich § 10 AGG heranziehen;… ebenso LSG Bremen B. v. 9.11.2007 - L 3 KA 69/07 ER - juris Rn. 37 ff.). - VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09
Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht
Insoweit unterscheidet sich die Lage des Antragstellers und der weiteren ohne Rücksicht auf ihre konkrete Tätigkeit sowie damit verbundenen Anforderungen von der genannten Altersgrenzenregelung erfassten Beamten, Beamtinnen von der Beschäftigung des Cockpitpersonals in Verkehrsflugzeugen, für die im Hinblick auf die erheblichen gesundheitlichen Anforderungen für die Ausübung des jeweiligen Berufs und die besonderen Folgen eines altersbedingt steigenden Risikos eines Fehlverhaltens womöglich eine pauschalierende - durch entsprechende Sachverhaltsfeststellungen abzusichernde - Annahme in Betracht kommen mag, wonach die Überschreitung eines bestimmten höheren Lebensalters die nötige Eignung für die konkrete berufliche Tätigkeit entfallen lässt (…vgl. zur vertragsärztlichen Tätigkeit HessLSG U. v. 15.3.2006 - L 4 KA 32/05 - juris Rn. 39; anders dagegen HessLAG U. v. 13.10.2008 - 17 Sa 532/08 - juris 39 ff.;… LAG Köln U. v. 28.2.2008 - 10 Sa 663/07 - juris Rn. 43, die übereinstimmend ausschließlich § 10 AGG heranziehen;… ebenso LSG Bremen B. v. 9.11.2007 - L 3 KA 69/07 ER - juris Rn. 37 ff.). - BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 904/08
Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für Flugingenieure
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Oktober 2008 - 17 Sa 532/08 - teilweise aufgehoben.
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