Rechtsprechung
| VG Hamburg, 18.09.2003 - 17 VG 3347/2003 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,35241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Stuttgart, 15.10.2009 - 6 K 2490/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung eines …
OVG, Beschl. v. 15.10.2004 - 1 MB 23/04 -, juris; VG Hamburg, Beschl. v. 18.09.2003 - 17 VG 3347/2003 -, juris; VG Göttingen, Beschl. v. 15.02.2008 - 2 B 237/07 -, juris; VG München, Beschl. v. 12.07.2005 - M 11 S 05.1962 -, juris; VG Bayreuth, Urt. v. 20.12.2007 - B 2 K 07.850 -, juris; vgl. auch Rieger, BauR 2003, 1512) . - VG Gießen, 05.07.2007 - 1 G 1231/07
Zurückstellung von Baugesuchen; Konkretisierung des in Aufstellung befindlichen …
Rn. 17 Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist zulässig und statthaft, denn bei dem Zurückstellungsbescheid handelt es sich um einen gegenüber der Bauherrschaft belastenden Verwaltungsakt (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 18.09.2003 - 17 VG 3347/2003 -, juris). - VG Hamburg, 19.01.2010 - 11 E 3453/09
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zurückstellungsbescheid in Bezug auf …
Denn gelingt es dem bzw. der Betroffenen das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO erfolgreich durchzuführen, ist es der Bauaufsichtsbehörde verwehrt, die weitere Bearbeitung der Bauvorbescheidsanträge unter Berufung auf eine Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 BauGB auszusetzen (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 23.5.2002 - 8 B 10633/02, unter Aufgabe früherer gegenteiliger Rechtsprechung; OVG Münster, Beschl. v. 26.1.2000 - 7 B 2023/99; VG Hamburg, Beschl. v. 18.9.2003 - 17 VG 3347/2003;… Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. 2004, Rn. 2406).
dejure.org
Übersicht VG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.