Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.06.2008 - 17 W 130/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Vorliegen eines besonderen sachlichen Grundes als Anforderung für die Einschaltung getrennter Rechtsanwälte i.R.e. Streitgenossenschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines besonderen sachlichen Grundes als Anforderung für die Einschaltung getrennter Rechtsanwälte i.R.e. Streitgenossenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 16 O 121/06
- OLG Köln, 17.06.2008 - 17 W 130/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer …
Auszug aus OLG Köln, 17.06.2008 - 17 W 130/08
Erforderlich ist deshalb ein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung getrennter Rechtsanwälte (BGH NJW-RR 2004, 536). - OLG Köln, 22.12.2005 - 17 W 283/05
Erhöhungsgebühr im Passivprozess gegen Gesellschafter der BGB -Gesellschaft
Auszug aus OLG Köln, 17.06.2008 - 17 W 130/08
Bei den letzten beiden Varianten ist eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG vorzunehmen (s. Senat, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 17 W 283/05 - = JB 2006, 248;… Zöller/Herget, § 91 Rn. 13 "Gesellschaft bürgerlichen Rechts"). - OLG Karlsruhe, 31.08.1994 - 11 W 86/94
Auszug aus OLG Köln, 17.06.2008 - 17 W 130/08
Werden zwei Rechtsanwälte als Streitgenossen verklagt, die sich sodann selbst vertreten oder sich jeweils durch einen dritten Rechtsanwalt vertreten lassen, so liegt etwa in einem Regressprozess ein sachlicher Grund hierfür jedenfalls dann vor, wenn nur einer der verklagten Rechtsanwälte das Mandat seinerzeit betreut hat und der andere nach Beendigung des Mandates aus der gemeinsamen Sozietät ausgeschieden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. August 1994 - 11 W 86/94 - s.a. OLG Schleswig JB 1987, 1719; Senat, Beschluss vom 19. Juni 1989 - 17 W 286/89 -).
- OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11
Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den …
Teilweise wird die Abgrenzung, ob eine interessengerechte Prozessführung auch bei Mandatierung eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten möglich und zumutbar war und ob ein sachlicher Grund vorliegt, nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs vorgenommen, sondern direkt auf § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, also auf die Frage der Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zurückgeführt (…so das OLG Köln in ständiger Rspr., vgl. nur Beschlüsse v. 17.11.2005 - 17 W 224/05, MDR 2006, 896, Rn. 6 nach juris;… v. 19.12.2006 - 17 W 255-261/06, Rn. 5 nach juris; v. 17.6.2008 - 17 W 130/08, Rn. 7 nach juris;… v. 5.2.2009 - 17 W 28/09, OLGReport 2009, 779, Rn. 8 nach juris, und v. 2.6.2010 - 17 W 107-108/10, MDR 2010, 1428, Rn. 8 nach juris).Zum Teil wird zusätzlich gefordert, dass den Streitgenossen die Bestellung eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zugemutet werden kann (so OLG Köln, Beschlüsse v. 9.9.1998 - 17 W 286-288/98, JurBüro 1998, 418; v. 17.6.2008 - 17 W 130/08, Rn. 7 nach juris, und v. 2.6.2010 - 17 W 107-108/10, MDR 2010, 1428, Rn. 8 nach juris).
Anders liegt es nur, wenn plausible Gründe für eine unterschiedliche Einlassung oder Interessengegensätze bestehen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.4.1989 - 5 W 55/89, JurBüro 1989, 1417; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.11.1979 - 8 W 123/79, 8 W 124/79. Die Justiz 1980, 20;… MünchKommZPO/Giebel, aaO., § 100 Rn. 20), etwa beim Verdacht eines durch den Versicherungsnehmer gestellten Unfalls (…vgl. BGH, Beschl. v. 6.7.2010 - VI ZB 31/08, NJW 2010, 3522, Rn. 11 nach juris;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2009 - I-24 W 61/09, JurBüro 2010, 431, Rn. 11 nach juris;… OLG Köln, Beschlüsse v. 17.11.2005 - 17 W 224/05, MDR 2006, 896, Rn. 7 nach juris; v. 17.6.2008 - 17 W 130/08, Rn. 7 nach juris;… v. 5.2.2009 - 17 W 28/09, OLGReport 2009, 779, Rn. 9 nach juris).
- OLG Köln, 05.02.2009 - 17 W 28/09
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten von teils unterliegenden und teils …
Mit seinen beiden Grundsatzentscheidungen hat sich der BGH (NJW-RR 2004, 536 = JB 2004, 323 = Rpfleger 2004, 314; MDR 2007, 1160 = NJW 2007, 2257) der u.a. vom erkennenden Senat schon von jeher vertretenen Ansicht (zuletzt: Beschluss vom 17. Juni 2008 - 17 W 130/08 -) angeschlossen, dass die Frage, ob Streitgenossen gehalten sind, sich von einem gemeinsamen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, nur aufgrund der Umstände im jeweiligen Einzelfall entschieden werden kann. - OLG Köln, 02.06.2010 - 17 W 107/10
Streitgenossen, Separate Anwälte, Interessenkonflikt
Allerdings vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (s. nur Beschluss vom 17. Juni 2008 - 17 W 130/08 -) die Auffassung, es sei anhand des jeweiligen Einzelfalles zu prüfen, ob eine interessengerechte Prozessführung auch bei Mandatierung eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten möglich und zumutbar gewesen wäre.
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