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| OLG Frankfurt, 21.07.1980 - 17 W 18/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 23.11.2009 - 8 U 49/09
Streitwert im Berufungsverfahren: Fallenlassen der in erster Instanz erfolglos …
Nach anderer Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1984 zu VIII ZR 217/83, WM 1985, 264, 267 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. September 2000 zu 9 W 69/00, OLGR 2000, 477, 479; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 1980 zu 17 W 18/80, JurBüro 1981, 248; Lappe, Rpfleger 1995, 401) ist der Streitwert für die Vorinstanz, in der über Hilfsaufrechnungsforderungen sachlich entschieden wurde, auf den Wert der Rechtsmittelinstanz herabzusetzen, wenn in der Rechtsmittelinstanz nicht in der Sache über die Hilfsaufrechnungsforderung entschieden wurde.
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