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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.1993 - 17 W 322/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7649
OLG Köln, 24.05.1993 - 17 W 322/92 (https://dejure.org/1993,7649)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.1993 - 17 W 322/92 (https://dejure.org/1993,7649)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 1993 - 17 W 322/92 (https://dejure.org/1993,7649)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 1 Abs. 1, § 19 Abs. 1, §§ 25 ff.

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 462
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.05.1991 - 25 WF 106/91
    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 17 W 322/92
    "Im Verfahren nach § 19 BRAGO können die vom Rechtsanwalt für die Partei vorgeschossenen Gerichtskosten nicht gegen den Mandanten festgesetzt werden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung - gegen OLG Köln, Familiensenat, Beschluß vom 23.05.1991 - 25 WF 106/91 -, JurBüro 1991, 1063).«.
  • OLG Köln, 09.10.2002 - 17 W 236/02

    Festsetzung verauslagter Gerichtskosten gegen den Mandanten

    1992, 462 veröffentlichen Beschluss vom 24. Mai 1993 - 17 W 322/92 - Bezug genommen, in welchem der Senat seinen Rechtsstandpunkt erneut eingehend begründet und sich mit der u. a. vom Landgericht Köln in ständiger Rechtsprechung vertretenden Gegenmeinung (vgl. nur Anwaltsblatt 1997, 46), auf die sich die Beschwerde stützt, im einzelnen auseinandergesetzt hat.
  • OLG Köln, 15.07.1998 - 17 W 248/98

    Gerichtskosten; Gerichtskostenvorschuß; Kostenfestsetzung

    Wegen der hierfür maßgeblichen Erwägungen wird auf den in Rechtspfleger 1993, 462 veröffentlichten Beschluß vom 24. Mai 1993 - 17 W 322/92 - Bezug genommen, in welchem der Senat seinen Rechtsstandpunkt erneut eingehend begründet und sich mit der unter anderem von der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln in ihrem Beschluß vom 18. Januar 1996 - 19 T 12/96 - vertretenen Gegenmeinung, auf die sich die Beschwerde stützt, im einzelnen auseinandergesetzt hat.
  • OLG Köln, 27.08.1997 - 17 W 488/96

    Einbeziehung von Gerichtskosten eines Mahnverfahrens in die Festsetzung …

    Der Senat hat von jeher die Auffassung vertreten und hält auch nach erneuter Prüfung daran fest, daß die Gerichtskosten, die der Rechtsanwalt für seine Partei verauslagt hat, einer Festsetzung im Verfahren nach § 19 BRAGO unzugänglich sind, weil sie nicht zur "gesetzlichen Vergütung" des Anwalts gehören (z. B. Beschluß vom 24. Mai 1993 - 17 W 322/92 -, Rechtspfleger 1993, 462; ebenso aus neuerer Zeit z. B. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 763; OLG Karlsruhe, Rechtspfleger 1996, 83; OLG Koblenz MDR 1995, 104; OLG Karlsruhe, Rechtspfleger 1994, 341; KG MDR 1993, 483; OLG Frankfurt (4. Zivilsenat), JurBüro 1989, 1545;… Gerold/Schmidt-von Eicken, BRAGO, 13. Auflage § 19 Rn. 16 mit weiteren Nachweisen;… Hartmann, Kostengesetze, 27. Auflage, § 19 BRAGO Rn. 6).
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