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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.2016 - I-17 W 85/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26711
OLG Köln, 13.07.2016 - I-17 W 85/16 (https://dejure.org/2016,26711)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2016 - I-17 W 85/16 (https://dejure.org/2016,26711)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - I-17 W 85/16 (https://dejure.org/2016,26711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Erfallens der Gebühr nach Nr. 2504 RVG -VV

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 2504
    Voraussetzungen des Erfallens der Gebühr nach Nr. 2504 RVG -VV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    Anfall der Geschäftsgebühr nach Nr. 2504 VV RVG auch bei einem starren Nullplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Erfallens der Gebühr nach Nr. 2504 RVG-VV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2017, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 28.01.2014 - 8 W 35/14

    Vergütung des anwaltlichen Insolvenzberaters: Gebührenanspruch bei Anbieten eines …

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2016 - 17 W 85/16
    Ergänzend hat sie unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (ZInsO 2015, 206 ff.) ausgeführt, die Antragstellerin habe die Gebühr nach Nr. 2506 VV nicht verdient, da sie zwar den nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO für den Insolvenzantrag erforderlichen außergerichtlichen Einigungsversuch vorgenommen, dabei jedoch nur einen sogenannten "Nullplan" angeboten habe.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28.01.2014 - 8 W 35/14 - ist in der Literatur nicht unumstritten (vgl. Knerr, ZInsO 2015, 208 - zitiert nach Juris).

    Soweit das OLG Stuttgart (ZinsO 2015, 206 ff. = juris Rn 14) darauf abstellt, dass "eine Ausarbeitung" erforderlich sei, "die wenigstens in einzelnen konzeptionellen Elementen das ernsthafte Bemühen erkennen lässt, eine Verhandlungsbasis für eine einvernehmliche Lösung anzubieten" und sich dabei auf die Entscheidung des OLG Bamberg bezieht, hat der BGH diese Ansicht mit seiner Entscheidung ausdrücklich abgelehnt.

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 97/12

    Schuldenbereinigungsplanverfahren: Zulässigkeit der Vorlage eines Nullplans; …

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2016 - 17 W 85/16
    Nach allgemeiner Auffassung ist es insoweit insolvenzrechtlich ausreichend, dass ein so genannter Nullplan vorgelegt wird - d.h. ein Plan, bei dem mit wirklichen Zahlungen an die Gläubiger nicht zu rechnen ist (vgl. BGH vom 10.10.2013 - IX ZB 97/12)..

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2012 - IX ZB 97/12 - (MDR 2013, 1491 f.) steht höchstrichterlich fest, dass im Schuldenbereinigungsplanverfahren auch die Vorlage eines Nullplans oder eines Fast-Nullplans zulässig ist (…BGH, aaO Rn 7), wobei - u. a. - der entgegenstehenden Entscheidung des OLG Bamberg (NZI 2010, 949 = MDR 2010, 1157 f. = RPfleger 2010, 672 ff.) ausdrücklich widersprochen worden ist.

  • OLG Bamberg, 06.08.2010 - 4 W 48/10

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts: Gebührenerhöhung bei Verhandlungen mit nur …

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2016 - 17 W 85/16
    Der Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg vom 06.08.2010 - 4 W 48/10 - wird zwar in einzelnen Kommentaren zustimmend zitiert (…vgl. Hartmann, 45. Aufl., RVG VV 2503- 2507 Rdn. 4;… Riedel/Sußbauer, 10. Aufl., RVG VV 2504 - 2507 Rdn. 6), ist nach Auffassung der Kammer jedoch schon deshalb nicht besonders aussagekräftig, weil dieser Beschluss wesentlich auf der irrigen Auffassung des OLG Bamberg beruht, ein sogenannter Nullplan erfülle nicht die Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (so schon der hiesige Beschluss vom 29.09.2014 - 3 T 250/14).

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2012 - IX ZB 97/12 - (MDR 2013, 1491 f.) steht höchstrichterlich fest, dass im Schuldenbereinigungsplanverfahren auch die Vorlage eines Nullplans oder eines Fast-Nullplans zulässig ist (…BGH, aaO Rn 7), wobei - u. a. - der entgegenstehenden Entscheidung des OLG Bamberg (NZI 2010, 949 = MDR 2010, 1157 f. = RPfleger 2010, 672 ff.) ausdrücklich widersprochen worden ist.

  • LG Aachen, 29.09.2014 - 3 T 250/14

    Insolvenzantrag; Schuldenbereinigungsplan; Einigung; Schuldenbereinigung; Plan; …

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2016 - 17 W 85/16
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. die Beschlüsse vom 22.07.2013 - 3 T 116/13 - und vom 29.09.2014 - 3 T 250/14) erfüllt auch der Versuch einer Einigung mit den Gläubigern auf der Grundlage eines sogenannten Nullplans die gesetzlichen Voraussetzungen von Ziff. 2506 VV RVG, nämlich einer "Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)" bei 11 - 15 Gläubigern.

    Der Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg vom 06.08.2010 - 4 W 48/10 - wird zwar in einzelnen Kommentaren zustimmend zitiert (…vgl. Hartmann, 45. Aufl., RVG VV 2503- 2507 Rdn. 4;… Riedel/Sußbauer, 10. Aufl., RVG VV 2504 - 2507 Rdn. 6), ist nach Auffassung der Kammer jedoch schon deshalb nicht besonders aussagekräftig, weil dieser Beschluss wesentlich auf der irrigen Auffassung des OLG Bamberg beruht, ein sogenannter Nullplan erfülle nicht die Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (so schon der hiesige Beschluss vom 29.09.2014 - 3 T 250/14).

  • LG Aachen, 01.03.2016 - 3 T 374/15

    Insolventantrag; Schuldenbereinigungsplan; Einigung; Schuldenbereinigung; Plan; …

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2016 - 17 W 85/16
    Die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 1. März 2016 - 3 T 374/15 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 08.02.2019 - 8 W 236/17

    Insolvenzrechtliche Beratungshilfe: Gebührenanspruch des anwaltlichen …

    Rn. 11 Diese Entscheidungen des Senats (ähnlich OLG Bamberg, Beschl. v. 06.08.2010, 4 W 48/10) haben sowohl in der Rechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 13.07.2016, 17 W 85/16; OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.11.2016, 8 Wx 698/16; auch das Landgericht in der hier gegenständlichen Beschwerdeentscheidung) als auch in der Literatur (bspw. Wozniak, juris-PR-InsR, Anm. 5; Knerr, ZInsO 2015, 208) Kritik erfahren.
  • OLG Nürnberg, 21.11.2016 - 8 Wx 698/16

    Streit um die Höhe des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Rahmen der …

    Rn. 44 e) Die hier vom erkennenden Senat vertretene Ansicht wird geteilt vom Oberlandesgericht Köln in dessen jüngerer Entscheidung vom 13.07.2016 (17 W 85/16, juris, ZInsO 2016, 1873), die wiederum die Auffassung des Landgerichts Aachen (01.03.2016, 3 T 374/15, BeckRS 2016, 06189; zustimmende Anmerkungen: H.-J. Mayer in FD-RVG 2016, 377282; H. Hansens in RVGreport Nr. 6/2016, 220) ausdrücklich bestätigt hat.
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