Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.02.2007 - 17 W 9/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehung einer Terminsgebühr aus dem Kostenwert; Schriftlicher Entscheid des Gerichts über die Pflicht zur Kostentragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 31 O 106/06
- OLG Köln, 13.02.2007 - 17 W 9/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06
Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche …
Auszug aus OLG Köln, 13.02.2007 - 17 W 9/07
Rn. 13 Es besteht Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, dass dann, wenn nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen ohne mündliche Verhandlung nur noch über die Kosten durch Beschluss gem. § 91 a ZPO entschieden wird, eine Terminsgebühr aus dem Kostenwert grundsätzlich nicht entsteht, da eine solche Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen kann, § 91 a Abs. 1 Satz 2 ZPO (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. September 2006 - 16 WF 115/06;… Onderka/Wahlen, in: Schneider/Wolf, RVG, 3. Auflage, Nr. 3104 VV Rdn. 29, m.w.N.;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, Nr. 3104 VV Rdn. 16;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Auflage, Nr. 3104 VV Rdn. 22 m.w.N.;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 91 a Rdn. 59). - BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06
Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher …
Auszug aus OLG Köln, 13.02.2007 - 17 W 9/07
Rn. 19 b) Aus diesem Grunde kann sich die Klägerin auch nicht auf die von ihr zur Bekräftigung ihres Rechtsstandpunktes vorgelegte Entscheidung des BGH (Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06) berufen, wonach eine Terminsgebühr anfällt, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt.
- OLG Köln, 06.04.2016 - 17 W 67/16
Erfallen der Terminsgebühr bei außergerichtlichem Abschluss eines Vergleichs und …
Rn. 12 Eine Terminsgebühr fällt jedoch dann nicht an, wenn die Parteien, ohne dass es zu einer Einigung gekommen ist, den Rechtsstreit lediglich in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und das Treffen einer Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO dem Gericht überlassen und es auch dann zu keiner mündlicher Verhandlung kommt (BGH MDR 2007, 1454; OLG Karlsruhe AGS 2007, 346; OLG Rostock AGS 2008, 283; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 17 W 9/07 -). - OLG Köln, 20.06.2016 - 17 W 98/16
Anwaltsgebühren bei Zustandekommen eines schriftlichen Vergleichs
Rn. 16 Eine Terminsgebühr fällt jedoch dann nicht an, wenn die Parteien, ohne dass es zu einer Einigung gekommen ist, den Rechtsstreit lediglich übereinstimmend für erledigt erklären oder der Kläger die Klage zurücknimmt und das Treffen einer Kostenentscheidung dem Gericht überlassen und es auch insoweit zu keiner mündlichen Verhandlung kommt (BGH MDR 2007, 1454; OLG Rostock AGS 2008, 283; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 17 W 9/07 - Beschluss vom 6. April 2016 - 17 W 67/16 -).
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