Rechtsprechung
| AG Bad Segeberg, 18.09.2013 - 17a C 163/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 139 Abs 1 ZPO, § 511 Abs 4 ZPO, § 936 ZPO
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Gerichtliche Hinweispflicht im einseitigen Verfahren zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Stromsperre - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eisntweiliger Rechtschutz auf Unterlassung einer Unterbrechung der Versorgung der Wohnung mit Strom; Folgen des Bestehens der Möglichkeit zur Verweigerung dem Ausführenden den Zutritt zur Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- AG Ludwigslust, 17.10.2011 - 5 C 149/11
Auszug aus AG Bad Segeberg, 18.09.2013 - 17a C 163/13
In diesem Fall kann der Kunde die von ihm für rechts- bzw. vertragswidrig erachtete Sperrung der Versorgungsleistung bereits dadurch verhindern, dass er dem Versorgungsunternehmen den Zutritt verweigert und dieses darauf angewiesen ist, gegen den Kunden einen entsprechenden gerichtlichen Duldungstitel zu erwirken (Anschluss AG Ludwigslust, 17. Oktober 2011, 5 C 149/11, RdE 2012, 74).Dass der Antragssteller sich damit dem Risiko aussetzt, selbst in einem von der Antragsgegnerin angestrengten gerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen zu werden, gehört nicht zu den Gefahren, die durch einen einstweiligen Rechtsschutz abgewendet werden sollen (s. zum Ganzen AG Ludwigslust, Beschl. v. 17.10.2011 - 5 C 149/11, RdE 2012, 74 f.).
- LG Kiel, 14.03.2012 - 1 T 21/12
Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die …
Auszug aus AG Bad Segeberg, 18.09.2013 - 17a C 163/13
Zwar ist die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer einstweiligen Verfügung im Beschlusswege gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO analog nur zulässig, wenn die Beschwer 600, 00 EUR übersteigt ( LG Kiel, Beschl. v. 14.03.2012 - 1 T 21/12 , NJW-RR 2012, 1211, 1212 ).
- OLG Brandenburg, 29.09.2026 - 3 U 42/25
Versorgungssperre ist keine Besitzstörung!
In einem derartigen Fall fehlt es regelmäßig an einem Verfügungsgrund und der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Brandenburg Beschl v. 13.01.2022 - 10 W 2/21 -, BeckRS 2022, Nr. 735; LG Hamburg…, Beschluss vom 28.03.2011 - 313 T 38/11 -, Rn. 5, juris; AG Bad Segeberg, Beschluss vom 18.09.2013 - 17a C 163/13 -, Rn. 11, juris; AG Ludwigslust…, Beschluss vom 17.10.2011 - 5 C 149/11 -, Rn. 8, juris). - OLG Brandenburg, 13.01.2022 - 10 W 2/21
Durchführung einer Stromsperre; Kostenverteilung bei offenem Ausgang eines …
In einem derartigen Fall fehlt es regelmäßig am Verfügungsgrund und der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt nicht in Betracht (LG Hamburg…, Beschluss vom 28. März 2011 - 313 T 38/11 -, Rn. 5, juris; AG Bad Segeberg, Beschluss vom 18. September 2013 - 17a C 163/13 -, Rn. 11, juris; AG Ludwigslust…, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 5 C 149/11 -, Rn. 8, juris).
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