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   AG Bremen, 30.11.2010 - 18 C 402/09   

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https://dejure.org/2010,51076
AG Bremen, 30.11.2010 - 18 C 402/09 (https://dejure.org/2010,51076)
AG Bremen, Entscheidung vom 30.11.2010 - 18 C 402/09 (https://dejure.org/2010,51076)
AG Bremen, Entscheidung vom 30. November 2010 - 18 C 402/09 (https://dejure.org/2010,51076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Frage des Widerrufsrecht nach Einladung durch Verbraucher gegenüber Unternehmer zum Hausbesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

    Auszug aus AG Bremen, 30.11.2010 - 18 C 402/09
    Für das Vorliegen einer Bestellung im Sinne von § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist der Unternehmer, hier also die Beklagte, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW 2010, 2868; OLG Düsseldorf MDR 2008, 133).

    Denn die Vorleistungen, wie das Erstellen des Partnerdepots, blieb ein unternehmensinterner Vorgang der Beklagten, durch den die Klägerin noch keine Leistung empfangen hatte (vgl. BGH NJW 2010, 2868).

    Partnervorschläge haben daher einen kaum ermittelbaren Marktwert (vgl. BGH NJW 2010, 2868).

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88

    Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung

    Auszug aus AG Bremen, 30.11.2010 - 18 C 402/09
    Deshalb rechtfertigt es nur eine freie und Beeinflussungsmöglichkeiten durch den Unternehmer soweit wie möglich entzogene Entscheidung des Verbrauchers, eine Bestellung anzunehmen und dem Verbraucher den Schutz des Widerrufsrechts zu entziehen (vgl. BGHZ 109, 127; OLG Düsseldorf MDR 2008, 133).

    (vgl. BGHZ 109, 127).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 24 U 75/07

    Sittenwidrigkeit eines anlässlich eines Hausbesuchs abgeschlossenen Vertrags bei

    Auszug aus AG Bremen, 30.11.2010 - 18 C 402/09
    Für das Vorliegen einer Bestellung im Sinne von § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist der Unternehmer, hier also die Beklagte, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW 2010, 2868; OLG Düsseldorf MDR 2008, 133).

    Deshalb rechtfertigt es nur eine freie und Beeinflussungsmöglichkeiten durch den Unternehmer soweit wie möglich entzogene Entscheidung des Verbrauchers, eine Bestellung anzunehmen und dem Verbraucher den Schutz des Widerrufsrechts zu entziehen (vgl. BGHZ 109, 127; OLG Düsseldorf MDR 2008, 133).

  • OLG Dresden, 30.11.1999 - 8 U 1687/99

    Begriff der vorhergehenden Bestellung; Formularmäßige Vereinbarung

    Auszug aus AG Bremen, 30.11.2010 - 18 C 402/09
    Nach dieser Vorschrift sind auch formularmäßige Erklärungen unwirksam, durch die bestätigt wird, dass eine Bestellung im Sinne von § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB vorliege (vgl. OLG Dresden MDR 2000, 755; Palandt/Heinrichs, BGB, § 309, Rn 101).
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