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ArbG Köln, 18.08.2010 - 18 Ca 12016/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 18.08.2010 - 18 Ca 12016/09
- LAG Köln, 16.05.2011 - 2 Sa 1276/10
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 16.05.2011 - 2 Sa 1276/10
Neuausübung des Direktionsrechts zur Zuweisung eines leidensgerechten …
Er beantragt, das Urteil des Arbeitsgericht Köln vom 18.08.2010 -Az.: 18 Ca 12016/09- abzuändern, und die Beklagte zu verurteilen, ihn als Oberlader im Frachtumschlag unter Berücksichtigung der betriebsärztlichen Stellungnahme vom 08.12.2010 im Betrieb K zu unveränderten vertraglichen Bedingungen (Entgeltgruppe 7 TVöD-F) vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrates und gegebenenfalls nach Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu beschäftigen, wobei die Maßgabe gilt, dass der Kläger nicht im Nachtdienst eingesetzt wird, hilfsweise die Beklagte zu verurteilen ihn als - Schichtführer im Gepäckdienst, - alternativ als Ausbilder im Bereich BS, - alternativ als Sicherheitskraft im Bereich SI-Mobil, - alternativ als Einweiser (Follow-me), - alternativ als Mitarbeiter im Fahrzeug- und Gerätepool, - alternativ als Disponent Gepäckleitstand.Weiterhin beantragt sie, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.08.2010 Az.: 18 Ca 12016/09 abzuändern soweit es der Klage stattgegeben hat und die Klage insgesamt abzuweisen.