Rechtsprechung
VG Köln, 09.12.2010 - 18 L 1710/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verladestationen für Kraftfahrzeuge als Personenbahnhof bzw. Güterbahnhof
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Deutsche Bahn muss Wettbewerb auf dem Sylter Hindenburgdamm zulassen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Autozüge nach Sylt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Deutsche Bahn muss Wettbewerb auf dem Sylter Hindenburgdamm zulassen - Autoverladestationen in Niebüll und Westerland dürfen als Serviceeinrichtungen auch von Mitbewerbern benutzt werden
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 13 B 247/10
Zulässigkeit einer Ungültigkeitserklärung mit Wirkung für die Zukunft von …
Auszug aus VG Köln, 09.12.2010 - 18 L 1710/10
Vgl. zu dieser Problematik: OVG NRW, Beschluss vom 23.3.2010 - 13 B 247/10 - 21. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2000 - 20 B 959/00
Auszug aus VG Köln, 09.12.2010 - 18 L 1710/10
5 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.8.2000 - 20 B 959/00 - m. w. N.
- VG Köln, 08.03.2013 - 18 K 115/12
Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehrsunternehmen; …
Den nach Einlegung des Widerspruchs gestellten Antrag der Klägerin im Eilrechtsschutzverfahren hat die Kammer mit Beschluss vom 9.12.2010 (18 L 1710/10) abgelehnt; die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 13.1.2011 zurückgewiesen (13 B 1810/10).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Verfahrensakte 18 L 1710/10 und des von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs Bezug genommen.
Dabei spricht nach Auffassung der Kammer Vieles dafür, dass die klägerischen Verladestationen nicht kombinierte Personen- und Güterbahnhöfe, so OVG NRW, Beschluss vom 13.1.2011 - 13 B 1818/10 - und vorgehend Beschluss der Kammer vom 9.12.2010 - 18 L 1710/10 -, sondern allein Personenbahnhöfe i. S. d. § 2 Abs. 3c Nr. 2 AEG sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 13 A 884/13
Uuneingeschränktes Zugangsrecht zu Eiseninfrastruktureinrichtungen im deutschen …
Nach erfolglosem Eilverfahren (VG Köln, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 18 L 1710/10 - OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2011 - 13 B 1818/10 -) teilte die Klägerin mit E-Mail vom 13. Januar 2011 gemäß § 14d Satz 1 Nr. 6 AEG - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - die beabsichtigten Nutzungsbedingungen für Fahrzeug-Übergangseinrichtungen für die Standorte O. und X. (NB-FÜ NW) mit. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 13 A 1054/13
Beschränkung des Begriffs "Eisenbahninfrastruktur" auf wesentliche Einrichtungen
Den vorläufigen Rechtsschutzantrag der Klägerin lehnte das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 18 L 1710/10 - ab. - VG Köln, 08.03.2013 - 18 K 116/12
Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehrsunternehmen; …
Den nach Einlegung des Widerspruchs gestellten Antrag der Klägerin im Eilrechtsschutzverfahren hatte die Kammer mit Beschluss vom 9.12.2010 (18 L 1710/10) abgelehnt; die dagegen gerichtete Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 13.1.2011 (13 B 1810/10) zurück.