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   VG Köln, 09.12.2010 - 18 L 1710/10   

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https://dejure.org/2010,10435
VG Köln, 09.12.2010 - 18 L 1710/10 (https://dejure.org/2010,10435)
VG Köln, Entscheidung vom 09.12.2010 - 18 L 1710/10 (https://dejure.org/2010,10435)
VG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 18 L 1710/10 (https://dejure.org/2010,10435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Deutsche Bahn muss Wettbewerb auf dem Sylter Hindenburgdamm zulassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Autozüge nach Sylt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsche Bahn muss Wettbewerb auf dem Sylter Hindenburgdamm zulassen - Autoverladestationen in Niebüll und Westerland dürfen als Serviceeinrichtungen auch von Mitbewerbern benutzt werden

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Köln, 08.03.2013 - 18 K 115/12

    Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehrsunternehmen;

    Den nach Einlegung des Widerspruchs gestellten Antrag der Klägerin im Eilrechtsschutzverfahren hat die Kammer mit Beschluss vom 9.12.2010 (18 L 1710/10) abgelehnt; die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 13.1.2011 zurückgewiesen (13 B 1810/10).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Verfahrensakte 18 L 1710/10 und des von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs Bezug genommen.

    Dabei spricht nach Auffassung der Kammer Vieles dafür, dass die klägerischen Verladestationen nicht kombinierte Personen- und Güterbahnhöfe, so OVG NRW, Beschluss vom 13.1.2011 - 13 B 1818/10 - und vorgehend Beschluss der Kammer vom 9.12.2010 - 18 L 1710/10 -, sondern allein Personenbahnhöfe i. S. d. § 2 Abs. 3c Nr. 2 AEG sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 13 A 884/13

    Uuneingeschränktes Zugangsrecht zu Eiseninfrastruktureinrichtungen im deutschen

    Nach erfolglosem Eilverfahren (VG Köln, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 18 L 1710/10 - OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2011 - 13 B 1818/10 -) teilte die Klägerin mit E-Mail vom 13. Januar 2011 gemäß § 14d Satz 1 Nr. 6 AEG - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - die beabsichtigten Nutzungsbedingungen für Fahrzeug-Übergangseinrichtungen für die Standorte O. und X. (NB-FÜ NW) mit.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 13 A 1054/13

    Beschränkung des Begriffs "Eisenbahninfrastruktur" auf wesentliche Einrichtungen

    Den vorläufigen Rechtsschutzantrag der Klägerin lehnte das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 18 L 1710/10 - ab.
  • VG Köln, 08.03.2013 - 18 K 116/12

    Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehrsunternehmen;

    Den nach Einlegung des Widerspruchs gestellten Antrag der Klägerin im Eilrechtsschutzverfahren hatte die Kammer mit Beschluss vom 9.12.2010 (18 L 1710/10) abgelehnt; die dagegen gerichtete Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 13.1.2011 (13 B 1810/10) zurück.
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