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   OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16   

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https://dejure.org/2016,68823
OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16 (https://dejure.org/2016,68823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2016 - 18 W 107/16 (https://dejure.org/2016,68823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 18 W 107/16 (https://dejure.org/2016,68823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO
    Stillhalteabkommen mit Gegenseite bei Einlegung eines Rechtsmittels zur Fristwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stillhalteabkommen mit Gegenseite bei Einlegung eines Rechtsmittels zur Fristwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3200; RVG -VV Nr. 3201
    Erfallen der Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16
    Da eine mit einem Rechtsmittel überzogene Partei regelmäßig nicht selbst beurteilen kann, was zur Rechtsverteidigung sachgerecht zu veranlassen ist, kann einem Berufungsbeklagten nicht zugemutet werden, zunächst abzuwarten, ob der anwaltlich vertretene Berufungskläger die Berufung zurücknimmt (vgl. BGH, NJW 2003, 756, 757).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin kommt es nicht darauf an, ob die Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten auch im konkreten Fall objektiv nützlich oder gar notwendig war (BGH, NJW 2003, 756, 757).

  • OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Voraussetzungen des Entstehens einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16
    Eine nach außen gerichtete Tätigkeit ist hingegen nicht erforderlich (Senat, Beschl. v. 12.06.2014 - 18 W 96/14; OLG München, JurBüro 2010, 255; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., VV 3200 Rn. 40 m.w.N.).

    Das alleinige Schweigen auf eine Stillhaltebitte stellt nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln keine Willenserklärung dar und lässt ein Stillhalteabkommen nicht entstehen (vgl. BGH, NJW 2004, 73; OLG München, JurBüro 2010, 255).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 901, 902 [BGH 12.12.2002 - I ZB 29/02] ; NJW 2008, 2122, 2124 [BGH 16.04.2008 - XII ZB 214/04] ; NJW-RR 2012, 695, 696 [BGH 25.10.2011 - VIII ZB 93/10] ).
  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16
    Insbesondere braucht sich der Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren noch nicht bestellt oder einen Schriftsatz bei Gericht eingereicht zu haben (BGH, NJW 2005, 2233; Senat in st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 04.04.2016 - 18 W 114/15; OLG Stuttgart, NJW 1998, 169 [BGH 01.10.1997 - 2 StR 520/96] ).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 901, 902 [BGH 12.12.2002 - I ZB 29/02] ; NJW 2008, 2122, 2124 [BGH 16.04.2008 - XII ZB 214/04] ; NJW-RR 2012, 695, 696 [BGH 25.10.2011 - VIII ZB 93/10] ).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 901, 902 [BGH 12.12.2002 - I ZB 29/02] ; NJW 2008, 2122, 2124 [BGH 16.04.2008 - XII ZB 214/04] ; NJW-RR 2012, 695, 696 [BGH 25.10.2011 - VIII ZB 93/10] ).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Entstehung der Verfahrensgebühr für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16
    Zwar gehören die Entgegennahme von Rechtsmittelschriften oder der Bitte eines Rechtsmittelführers, dass die Gegenseite noch keinen Prozessbevollmächtigten bestellen möge, einschließlich der Weiterleitung an den Auftraggeber noch zu den Neben- und Abwicklungstätigkeiten, die gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG zum vorangegangenen Rechtszug zählen (BGH, NJW 2013, 312 [BGH 25.10.2012 - IX ZB 62/10] ; Senat, Beschl. v. 12.06.2014 - 18 W 96/14).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16
    Das alleinige Schweigen auf eine Stillhaltebitte stellt nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln keine Willenserklärung dar und lässt ein Stillhalteabkommen nicht entstehen (vgl. BGH, NJW 2004, 73; OLG München, JurBüro 2010, 255).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16
    Insbesondere braucht sich der Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren noch nicht bestellt oder einen Schriftsatz bei Gericht eingereicht zu haben (BGH, NJW 2005, 2233; Senat in st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 04.04.2016 - 18 W 114/15; OLG Stuttgart, NJW 1998, 169 [BGH 01.10.1997 - 2 StR 520/96] ).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1996 - 3 WF 98/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Beklagtenvertreter nach Treu und Glauben oder aus standesrechtlichen Gründen verpflichtet gewesen wäre, mit der Klägerin ein Stillhalteabkommen zu schließen (vgl. Senat, Beschl. v. 18.05.2015 - 18 W 100/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.1996 - 3 WF 98/96).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20

    Gemeinsamer Kostenfestsetzungsantrag mehrerer Streitgenossen - Reisekosten des

    Der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 901, 902; NJW 2008, 2122, 2124; NJW-RR 2012, 695, 696; Senat, Beschl. v. 03.09.2015 - 18 W 40/15; Beschl. v. 20.06.2016 - 18 W 107/16 ; Beschl. v. 28.10.2019 - 18 W 180/19).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 86/17

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Avalbürgschaft und eines

    Der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung der Sachkunde und prozessualen Chancengleichheit zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 901, 902 [BGH 12.12.2002 - I ZB 29/02] ; NJW 2008, 2122, 2124 [BGH 16.04.2008 - XII ZB 214/04] ; NJW-RR 2012, 695, 696 [BGH 25.10.2011 - VIII ZB 93/10] ; Senat, Beschl. v. 20.06.2016 - 18 W 107/16).
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