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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 OVG L 13/88   

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https://dejure.org/1990,15684
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 OVG L 13/88 (https://dejure.org/1990,15684)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.03.1990 - 18 OVG L 13/88 (https://dejure.org/1990,15684)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 1990 - 18 OVG L 13/88 (https://dejure.org/1990,15684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 4 a Wo-PersV; § 16 Wo-PersV; § 26 Abs. 1 NdsPersVG
    Anfechtung der Wahlen der Vertreter der Gruppen der Beamten für den örtlichen Personalrat; Voraussetzungen für die Einhaltung der Anfechtungsfrist; Anforderungen an das Wahlanfechtungsrecht von Gewerkschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Wahlen der Vertreter der Gruppen der Beamten für den örtlichen Personalrat; Voraussetzungen für die Einhaltung der Anfechtungsfrist; Anforderungen an das Wahlanfechtungsrecht von Gewerkschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 2/89

    Anforderungen an die Anfechtung einer Personalratswahl; Umfang der Rechte des

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 13/88
    Die gleichzeitig durchgeführte Wahl des Polizeihauptpersonalrats bei dem Niedersächsischen Minister des Innern ist Gegenstand einer Wahlanfechtung der Antragstellerin in der beim Senat anhängigen Sache 18 L 2/89.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 2/89

    Anforderungen an die Anfechtung einer Personalratswahl; Umfang der Rechte des

    Zur Begründung der Wahlanfechtungsbegehren hat sie die im Verfahren 18 OVG L 13/88 geltend gemachten Wahlverstöße gerügt.

    Insoweit stimmen die Verfahrensbeteiligten darin überein, daß die dortige Wahl ungültig ist, weil die Stimmen - abgesehen von den Briefwahlstimmen - entgegen den zwingenden Vorschriften der Wahlordnung nicht in Wahlumschlägen abgegeben worden sind (vgl. dazu auch den Senatsbeschluß vom heutigen Tage in der Sache 18 OVG L 13/88).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

    In Niedersachsen müssen seit der Änderung der WO-PersV zum 14. Februar 2003 gemäß §§ 17 Abs. 2 Satz 1, 18 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 WO-PersV anders als nach früherer Rechtslage (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 21.3.1990 - 18 L 13/88 -, juris Rn. 27; vgl. zur ähnlichen Vorschrift des früheren hessischen Personalvertretungsrechts in § 15 Abs. 2 WO-HPVG a.F. Hessischer VGH, Beschl. v. 29.1.1986 - HPV TL 1436/85 -, juris Rn. 37, sowie zum bis zum 14.10.2021 geltenden Betriebsverfassungsrecht in § 11 Abs. 1 Satz 2 BetrVWO a.F. ferner LAG Niedersachsen, Beschl. v. 1.3.2004 - 16 TaBV 60/03 -, juris Rn. 62) sowie anders als heute noch im Bundespersonalvertretungsrecht in § 15 Abs. 2 BPersVWO die Stimmzettel der Urnenwähler nicht ebenso wie die Stimmzettel der Briefwähler (vgl. §§ 17 Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Nr. 1, 20 Abs. 1 WO-PersV) in einem Wahlumschlag in die Wahlurne geworfen werden; vielmehr werden sie lediglich gefaltet in die Urne geworfen (§ 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WO-PersV, vgl. dazu Süllow/Weichbrodt, a.a.O., § 21 Rn. 5 Punkt 8 (Stand: September 2021)); vgl. aber erneut das "Vermischungsgebot" für alle Stimmzettel vor der Stimmauszählung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WO-PersV für die Situation, dass (im Einzelfall) die Gefahr besteht, dass wegen einer geringen Anzahl von Stimmzetteln oder Wahlumschlägen Stimmzettel bestimmten Wählern zugeordnet werden können.
  • VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 7 P 12.01024

    Verpflichtung des Wahlvorstandes zur Prüfung eingereichter Wahlvorschläge

    Der bei der Anhörung im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor der Fachkammer am 18. April 2013 auf Anregung des Gerichts sachdienlicherweise (vgl. etwa BVerwG, B. v. 10.8.1978, Az. 6 P 37/78, juris, RdNr. 27; OVG Lüneburg, B. v. 21.03.1990, Az. 18 L 13/88, juris, Rd.Nr. 28) klarstellend auf die Gruppe der Arbeitnehmer beschränkte Wahlanfechtungsantrag des Antragstellers, einer unstrittig in der Agentur für Arbeit ... vertretenen Gewerkschaft, ist nach übereinstimmender, in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich geäußerter zutreffenden Meinung auch der Beteiligten zu 1) und 2) (Dienststelle und örtlicher Personalrat) statthaft und auch sonst zulässig.
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8463/91

    Wählbarkeit eines Ratsmitglieds in den Personalrat der Gemeinde

    Da ferner die Antragstellerin zu 6 als in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft wesentliche Wahlverstöße rügen kann (vgl. § 26 Nds. PersVG ) und es bei einer Gruppenwahl zulässig ist, das Anfechtungsbegehren - wie hier - auf die Wahl einer Gruppe zu beschränken (vgl. Senatsbeschluß vom 21.03.1990 - 18 L 13/88 -), ist auf die Beschwerde der Antragstellerin zu 6 unter entsprechender Änderung des angefochtenen Beschlusses festzustellen, daß die im August 1990 durchgeführte Personalratswahl hinsichtlich der Wahl der Vertreter der Gruppe der Arbeiter unwirksam ist.
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