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LG Stuttgart, 18.06.2008 - 18 O 505/07 |
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 18.06.2008 - 18 O 505/07
- OLG Stuttgart, 09.02.2009 - 10 U 146/08
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 09.02.2009 - 10 U 146/08
Nachbarrecht: Anspruch auf Vermeidung von Sonnenlichtreflexionen durch ein …
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18. Juni 2008, Az. 18 O 505/07, wird abgeändert und die Beklagte verurteilt, das fest verglaste Oberlicht auf dem Dach des Hauses 161 in Stuttgart - soweit dieses zum Grundstück 171 in Stuttgart hin ausgerichtet ist - durch geeignete Maßnahmen in den Zustand zu versetzen, der ausschließt, dass von dem fest verglasten Oberlicht auf dem Haus 161 zu dem Grundstück 171 hin an sonnigen Tagen, insbesondere im Zeitraum von März bis Oktober des Jahres, unzumutbare Reflexblendungen ausgehen.Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.6.2008, Geschäfts-Nr. 18 O 505/07, wird abgeändert und die Beklagte verurteilt, das fest verglaste Oberlicht auf dem Dach des Hauses 161 in Stuttgart - soweit dieses zum Grundstück 171 in Stuttgart hin ausgerichtet ist - durch geeignete Maßnahmen in den Zustand zu versetzen, der ausschließt, dass von dem fest verglasten Oberlicht auf dem Haus 161 zu dem Grundstück 171 hin an sonnigen Tagen, insbesondere im Zeitraum von März bis Oktober des Jahres, unzumutbare Reflexblendungen ausgehen.