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| OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1992 - 18 B 1479/92 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. April 1992 - 18 B 1479/92 (https://dejure.org/1992,12372)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsgrundlage; Ausweisung; EG- Angehöriger
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 12.02.1992 - 7 L 2723/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1992 - 18 B 1479/92
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02
Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren …
Es kann dem Gemeinschaftsrecht nicht entnommen werden, dass Freizügigkeitsberechtigte nur im Ermessenswege ausgewiesen werden dürfen (so aber OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 10.4.1992 -18 B 1479/92- , InfAuslR 92, 275; HessVGH, Beschluss vom 20.10.1992, 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 93, 50; Urteil vom 4.3.2002 - 12 UE 200/02 -, InfAuslR 2002, 342; GK-AuslR, RdNr. 166 zu § 45, RdNr. 10 zu § 47). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1993 - 18 B 4386/92
Ausländerrecht: Ausweisung, Anwendung von ARB 1/80 auf türkische Arbeitnehmer
Senatsbeschluß vom 10. April 1992 - 18 B 1479/92 -, InfAuslR 1992, 275. - VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer …
Diese besonderen Anforderungen überlagern die Ausweisungsvorschriften der §§ 45 ff. AuslG und gehen ihnen vor mit der Folge, daß das differenzierte System der Ausweisungsgründe nach allgemeinem Ausländerrecht - Ist-Ausweisung, Regel-Ausweisung und Kann-Ausweisung - für freizügigkeitsberechtigte EG-Staater letztlich nicht zur Anwendung gelangen kann (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1992 - 18 B 1479/92 -, InfAuslR 1992, 275;… Hailbronner, a.a.O., § 12 AufenthG/EWG Rdnrn. 8 ff.;… Kanein/Renner, AuslR, 5. Aufl., 1992, § 45 AuslG Rdnrn. 23 f.; Wollenschläger/Schraml, ZAR 1992, 66, 73). - VG Frankfurt/Main, 28.08.1998 - 6 G 2054/98 Ein Teil der obergerichtlichen Judikatur hat daraus gefolgert, daß § 47 AuslG durch § 12 AufenthG/EWG überlagert und verdrängt sei, so daß eine Ausweisung nur nach Maßgabe der §§ 45, 46 AuslG i. V. m. § 12 AufenthG/EWG in Betracht komme (vgl. OVG NW, Beschl. v. 10.04.1992 - 18 B 1479/92 -, InfAuslR 1992, 275; Hess. VGH, Beschl. v. 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 1993, 50).
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