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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1992 - 18 B 1479/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12372
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1992 - 18 B 1479/92 (https://dejure.org/1992,12372)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.04.1992 - 18 B 1479/92 (https://dejure.org/1992,12372)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. April 1992 - 18 B 1479/92 (https://dejure.org/1992,12372)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsgrundlage; Ausweisung; EG- Angehöriger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren …

    Es kann dem Gemeinschaftsrecht nicht entnommen werden, dass Freizügigkeitsberechtigte nur im Ermessenswege ausgewiesen werden dürfen (so aber OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 10.4.1992 -18 B 1479/92- , InfAuslR 92, 275; HessVGH, Beschluss vom 20.10.1992, 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 93, 50; Urteil vom 4.3.2002 - 12 UE 200/02 -, InfAuslR 2002, 342; GK-AuslR, RdNr. 166 zu § 45, RdNr. 10 zu § 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1993 - 18 B 4386/92

    Ausländerrecht: Ausweisung, Anwendung von ARB 1/80 auf türkische Arbeitnehmer

    Senatsbeschluß vom 10. April 1992 - 18 B 1479/92 -, InfAuslR 1992, 275.
  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92

    Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer …

    Diese besonderen Anforderungen überlagern die Ausweisungsvorschriften der §§ 45 ff. AuslG und gehen ihnen vor mit der Folge, daß das differenzierte System der Ausweisungsgründe nach allgemeinem Ausländerrecht - Ist-Ausweisung, Regel-Ausweisung und Kann-Ausweisung - für freizügigkeitsberechtigte EG-Staater letztlich nicht zur Anwendung gelangen kann (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1992 - 18 B 1479/92 -, InfAuslR 1992, 275;… Hailbronner, a.a.O., § 12 AufenthG/EWG Rdnrn. 8 ff.;… Kanein/Renner, AuslR, 5. Aufl., 1992, § 45 AuslG Rdnrn. 23 f.; Wollenschläger/Schraml, ZAR 1992, 66, 73).
  • VG Frankfurt/Main, 28.08.1998 - 6 G 2054/98
    Ein Teil der obergerichtlichen Judikatur hat daraus gefolgert, daß § 47 AuslG durch § 12 AufenthG/EWG überlagert und verdrängt sei, so daß eine Ausweisung nur nach Maßgabe der §§ 45, 46 AuslG i. V. m. § 12 AufenthG/EWG in Betracht komme (vgl. OVG NW, Beschl. v. 10.04.1992 - 18 B 1479/92 -, InfAuslR 1992, 275; Hess. VGH, Beschl. v. 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 1993, 50).
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