Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1991 - 18 B 2430/91 .A |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz; Statthaftigkeit; Einstweilige Anordnung; Abschiebungsandrohung; Vollziehbarkeit; Innere Wirksamkeit; Folgeantrag; Beachtlichkeit
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 26.07.1991 - 2 L 1707/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1991 - 18 B 2430/91 .A
Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 MB 32/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse
Ist ein Verwaltungsakt vollziehbar, verwirklichen sich die in ihm ausgesprochenen Rechtsfolge oder die sich aus ihr ergebenden weiteren Rechtsfolgen (Nebenfolgen) durch besondere Maßnahmen (BVerwG…, Urteil vom 20. Januar 2016 - 9 C 1.15 -, Rn. 12, juris …und Urteil vom 21. Juni 1961 - VIII C 398.59 -, Rn. 28, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 18 B 2430/91.A -, Rn. 11, juris).Die Vollziehbarkeit tritt regelmäßig mit der (inneren) Wirksamkeit des Verwaltungsaktes ein (…vgl. Goldhammer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsverfahrensgesetz, Juli 2020, § 43 Rn. 82; OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 18 B 2430/91.A -, Rn. 11, juris).
So kann die den Verwaltungsakt erlassende Behörde kraft ihrer Gestaltungsmacht für das Inkrafttreten der durch den Verwaltungsakt verfügten Regelung einen besonderen, vor oder nach dem Tage der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an den Adressaten liegenden Zeitpunkt bestimmen (BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 1961 - VIII C 398.59 -, Rn. 29, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 18 B 2430/91.A -, Rn. 11, juris).
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