Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1992 - 18 B 3404/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausweisung eines Ausländers; Erfüllung eines Regelausweisungstatbestandes; Ermessen; Besonderer Ausweisungsschutz; Abschließende Regelung
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 09.07.1992 - 8 L 1699/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1992 - 18 B 3404/92
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94
Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung …
Allein der Umstand, daß ein Ausländer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, führt aber nicht für sich genommen zur Begründung einer Ausnahme von der Regelausweisung; denn die Schutzvorschriften zugunsten hier geborener und aufgewachsener junger Ausländer in § 48 AuslG a.F. sprechen gegen eine solche Gesetzesauslegung, weil sonst der Katalog des § 48 Abs. 1 AuslG a.F. gegen den Willen des Gesetzgebers erweitert würde (Otte, ZAR 1994, 69; Renner, NJ 1995, 231; OVG Nordrhein- Westfalen, 02.09.1992 - 18 B 3404/92 -, EZAR 035 Nr. 3 = InfAuslR 1993, 61; ähnlich OVG Bremen, 20.11.1992 - 1 B 101/92 -, EZAR 032 Nr. 8 = InfAuslR 1993, 85). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2001 - 18 A 1257/00
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers; Ausweisung aus schwerwiegenden …
Rn. 31 Vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 2. September 1992 - 18 B 3404/92 -, InfAuslR 1993, 61 -, und vom 1. Februar 1993 - 18 B 65/93 -. - VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 860/94
Ausländerrecht: Regelausweisung eines Straftäters aus Marokko; keine Auswirkungen …
Es müssen daher besondere Umstände gegeben sein, die den Ausländer entlasten oder aufgrund derer seine Ausweisung als unangemessene Härte erscheint (…vgl. auch Amtliche Begründung zu § 47 AuslG des Entwurfes für ein Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 27. Januar 1990, Deutscher Bundestag, Drucksache 11/6321, S. 73; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 2. September 1992 - 18 B 3404/92 -, InfAuslR 1993, 61).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 222/01
Zur Ausnahme von der Regel-Ausweisung bei geringer Schuld und geringem Tatbeitrag
Es müssen daher besondere Umstände gegeben sein, die den Ausländer entlasten oder aufgrund derer seine Ausweisung als unangemessene Härte erscheint (…vgl. auch Amtl. Begr. zu § 47 des Entwurfes für ein Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 27. Januar 1990, BT-Drs. 11/6321, S. 73; OVG NW, Beschl. v. 02.09.1992 - 18 B 3404/92 -, InfAuslR 1993, 61). - VGH Hessen, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93
ASSOZIATIONSRATSBESCHLUß; Massgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob …
Im gegenwärtigen Zeitpunkt kann jedenfalls nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zugrunde gelegt werden, daß der Fall des Antragstellers wegen ordnungsgemäßer Führung während der ersten Hälfte seiner Strafhaft einen Einzelfall darstellte, der von dem im Gesetz vorausgesetzten Normalsituation so erheblich abwiche, daß die Ausweisung sich schlechthin als unverhältnismäßig darstellte (…Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Auflage, 1993, § 47 Rdnr. 13) bzw. als unangemessene Härte zu beurteilen wäre (OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1992 - 18 B 3404/92 -, EZAR 035 Nr. 3). - VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 13 S 1411/94
Zur Regelausweisung eines zu einer Freiheitsstrafe verurteilten, in Deutschland …
Vielmehr liegt dann, wenn eine der in § 48 genannten besonderen Anforderungen nicht erfüllt ist, ein "Normalfall" vor, es bleibt dann mithin bei der Regel des § 47 Abs. 2 AuslG (Hailbronner, JZ 1995, 127/129; Otte, ZAR 1994, 67/69; OVG NW, Beschl. v. 2.9.1992, InfAuslR 1993, 61; BayVGH, Beschl. v. 19.10.1994, InfAuslR 1995, 7/8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2000 - 18 B 191/00
Gewährung besonderen Ausweisungsschutzes; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für …
Rn. 7 Vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 2. September 1992 - 18 B 3404/92 - und vom 14. September 1994 - 18 B 2533/93 -. - VG Sigmaringen, 16.01.2004 - 8 K 2196/03
Regelausweisung einer türkischen Staatsangehörigen wegen serienmäßiger …
Allein der Umstand, dass ein Ausländer in Deutschland aufgewachsen ist und fast sein ganzes Leben hier verbracht hat, führt daher nicht zur Gewährung eines Ausweisungsschutzes dahingehend, dass die Ausweisung zu einer Ermessensentscheidung herabgestuft würde oder nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verfügt werden dürfte (vgl. grundlegend OVG Münster, Beschluss vom 02.09.1992 - 18 B 3404/92 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".