Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1994 - 18 B 64/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufenthaltsgenehmigung; Befreiung; Geltungsdauer; Zustimmung der Ausländerbehörde; Visum; Erstmalige Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 04.12.1992 - 24 L 3194/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1994 - 18 B 64/93
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1999 - 18 B 1381/99
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Verlängerung einer …
Rn. 25 Vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 1994 - 18 B 64/93 - und vom 1. Juni 1994 - 18 B 438/93 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.1999 - 18 B 732/99
Aufenthaltsgenehmigung; Antrag; Sechsmonatiger Aufenthalt; Lückenloser …
Rn. 10 Vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 1994 - 18 B 64/93 - und vom 1. Juni 1994 - 18 B 438/93 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 18 B 923/99 Rn. 4 Vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 1994 - 18 B 64/93 - und vom 1. Juni 1994 - 18 B 438/93 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1994 - 18 B 438/93
Erlaubnisfiktion; Aufenthaltsgenehmigung; Erteilung; Visum; Ausländerbehörde; …
§ 69 Abs. 2 S 1 AuslG ist nur anwendbar, wenn der Ausländer nach Ablauf der Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung oder der Geltungsdauer des ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteilten Visums erstmals die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung beantragt (wie Senatsbeschluß vom 11.05.1994 - 18 B 64/93 -).
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