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| OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1997 - 18 B 811/97 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 1997 - 18 B 811/97 (https://dejure.org/1997,8614)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Erfüllung der Ausreisepflicht eines ausreisepflichtigen Ausländer
Verfahrensgang
- VG Münster - 8 L 397/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1997 - 18 B 811/97
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 18 A 5156/96
Aufenthaltsgenehmigung; Zweifel über Identität; Aufklärung der Identität des …
Rn. 40 Vgl. Senatsbeschluß vom 15. April 1997 - 18 B 811/97 -. - VGH Baden-Württemberg, 11.07.2005 - 11 S 2106/04
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Erwerbstätigkeitsverbot …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2000 - 16 B 2033/99 Rn. 12 vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Februar 1999 - 18 A 5156/96 -, DVBl. 1999, 1222, und Beschluss vom 15. April 1997 - 18 B 811/97 -,.
- VG Münster, 18.05.2005 - 8 K 423/01
Anerkennung eines libanesischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Vorliegen …
Rn. 35 OVG NRW, Urteil vom 9. Februar 1999 - 18 A 5156/96 -, AuAS 1999, 159 = DVBl 1999, 1222, und Beschluss vom 15. April 1997 - 18 B 811/97 -. - VG Münster, 27.04.2005 - 8 L 286/05
Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Maurer im Ausbildungsverhältnis in …
Rn. 20 OVG NRW, Urteil vom 9. Februar 1999 - 18 A 5156/96 -, AuAS 1999, 159 = DVBl 1999, 1222, und Beschluss vom 15. April 1997 - 18 B 811/97 -. - VG Karlsruhe, 13.03.2000 - A 11 K 10150/00
Rechtmäßigkeit eines Erwerbstätigkeitsverbots bei nach Asylablehnung geduldetem …
Dabei ist zunächst festzuhalten, dass der Besitz eines gültigen Passes zu den Obliegenheiten eines Ausländers gehört (vgl. § 4 Abs. 1 AuslG) und zudem ein ausreisepflichtiger Ausländer - wie der Antragsteller - alle zur Erfüllung seiner Ausreisepflicht erforderlichen Maßnahmen, und damit auch die Beschaffung eines gültigen Passes oder zumindest eines Passersatzpapieres, grundsätzlich ohne besondere Aufforderung durch die Ausländerbehörde unverzüglich einzuleiten hat (vgl. OVG Münster, Beschl.v. 05.04.1997 - 18 B 811/97 - und Urt.v. 09.02.1999, DVBl 1999, 1222). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 18 A 4822/96 Rn. 36 Vgl. Senatsbeschluß vom 15. April 1997 - 18 B 811/97 -.
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