Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 975/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19312
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 975/08 (https://dejure.org/2008,19312)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 (https://dejure.org/2008,19312)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 (https://dejure.org/2008,19312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,19312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 16 Abs. 1
    D (A), Studium, Studiendauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke eines Hochschulstudiums; Zeitliche Befristung des Abschlusses eines Studiums; Anspruch auf Fristverlängerung im Fall eines Studiengangwechsels; Entwicklungspolitischer Zweck der Ermöglichung eines Studiums für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 8 L 334/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 975/08
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 18 B 1885/06

    Aufenthaltserlaubnis Studium angemessener Zeitraum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 975/08
    Rn. 5 Vgl. zu allem Senatsbeschlüsse vom 9. März 2007 - 18 B 1885/06 -, vom 19. September 2007 - 18 B 933/07 - und vom 14. Juli 2008 - 18 B 980/08 -.
  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 19 BV 09.3103

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingter Studienverzögerung

    Denn bei der Beurteilung des "angemessenen Zeitraums" ist nicht die Gesamtdauer der Ausbildung maßgeblich, sondern allein der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 - juris).

    Im Allgemeinen ist insoweit auf den bisherigen Studienverlauf abzustellen und zu fragen, ob ein ordnungsgemäßes Studium im Sinne von Nr. 16.1.1.6.2 Satz 1 AVV-AufenthG vorliegt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 7.4.2006 - 9 ME 257/05 - juris).

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung weder § 16 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz AufenthG noch der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AVV-AufenthG) eine absolute Grenze im Sinne einer maximalen Gesamtaufenthaltsdauer entnommen werden kann (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 7.6.2004 - 7 ME 114/04 -, AuAS 2004, 184 [186]; OVG NRW…, Beschluss vom 21.8.1998 - 17 B 2314/96 -, EZAR 014 Nr. 10, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 - juris: Nicht die Gesamtdauer der Ausbildung ist maßgeblich, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird).

  • VG Aachen, 02.12.2013 - 4 L 217/13

    Aufenthaltserlaubnis zum Studium ; Erreichen des Aufenthaltszwecks; angemessener …

    Rn. 16 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 18 B 1494/08 -, vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 -, juris und vom 9. März 2007 - 18 B 1885/06 - juris, und vom 21. August 1998 - 17 B 2314/96 -, InfAuslR 1998, 493.
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 CS 09.1812

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingten …

    Denn bei der Beurteilung des "angemessenen Zeitraums" ist nicht die Gesamtdauer der Ausbildung maßgeblich, sondern allein der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 -, juris).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung weder § 16 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz AufenthG noch den vorläufigen Anwendungshinweisen eine absolute Grenze im Sinne einer maximalen Gesamtaufenthaltsdauer entnommen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.6.2004 - 7 ME 114/04 -, AuAS 2004, 184 [186]; OVG NRW…, Beschluss vom 21.8.1998 - 17 B 2314/96 - EZAR 014 Nr. 10, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2008 - 18 B 975/08 -, juris: nicht die Gesamtdauer der Ausbildung ist maßgeblich, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird).

  • VG Aachen, 03.03.2022 - 8 K 2932/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Studium; Verlängerung; verspäteter Verlängerungsantrag; …

    Rn. 91 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 -, juris, Rn. 3; und vom 9. März 2007 - 18 B 1885/06 -, juris, Rn. 4 ff.
  • VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00799

    Student aus dem Jemen

    Selbst wenn man der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 24. Oktober 2008 (18 B 975/08 - juris -) folgt, dass bei der Beurteilung des angemessenen Zeitraums nicht die Gesamtdauer der Ausbildung maßgeblich ist, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird, ist, wie das OVG auch ausgeführt hat, bei der anzustellenden Prognose insbesondere auf den bisherigen Studienverlauf abzustellen.

    Das OVG NRW hat deshalb zutreffend in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2008 (18 B 975/08 - juris - ) ausgeführt, dass es grundsätzlich nicht darauf ankomme, aus welchen Gründen das Studium eines Ausländers nicht in angemessener Zeit erfolgreich abgeschlossen werden könne.

  • OVG Sachsen, 21.01.2011 - 3 B 178/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wenn Studienende nicht in angemessener …

    Insgesamt gilt, dass die Prognose positiv ausfallen kann, wenn die nachgewiesenen Ursachen der bisherigen Verzögerung wegfallen und etwa auf Grund einer inzwischen eingetretenen deutlichen Leistungssteigerung weitere Studienverzögerungen nicht zu erwarten sind und damit mit einem erfolgreichen Studienabschluss in absehbarer Zeit gerechnet werden kann (vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschl. v. 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08, juris Rn. 3).
  • VG Köln, 15.05.2020 - 5 L 461/20

    Aufenthaltserlaubnis, Studiengangwechsel

    Rn. 50 Vgl. zur Vorgängerregelung § 16 AufenthG a.F.: OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2008 -18 B 975/08 - juris zur früheren Rechtslage nach § 16 Abs. 1 Satz 5 AufenthG a.F.; BeckOK AuslR/Fleuß, 23. Ed. 1. November 2019, AufenthG § 16 Rn. 32; SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 3 B 178/10 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Beschluss vom 7. März 2016 - 3 B 378/15 -, juris Rn. 5 m.w.N., Beschluss vom 3. Mai 2019 - 3 B 96/19 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 10 CS 18.2271 -, juris Rn. 10 m.w.N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Studium

    Für die Beurteilung der Frage, ob der Studienabschluss als Aufenthaltszweck in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann, ist nicht die Gesamtdauer der Ausbildung maßgeblich, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 - juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12

    Einstweiliger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht

    Dies schon deswegen nicht, weil bei der Beurteilung des "angemessenen Zeitraums" im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 5, 2. Hs. AufenthG nicht die Gesamtdauer des Studiums maßgeblich ist, sondern allein der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O., Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 24. Oktober 2009 - OVG 18 B 975/08 -, Rn. 3; zit. nach juris).
  • VG Aachen, 04.05.2010 - 8 L 354/09

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Abstellen …

    Rn. 13 Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 18 B 1494/08 -, vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 -, vom 9. März 2007 - 18 B 1885/06 - und vom 21. August 1998 - 17 B 2314/96 -, InfAuslR 1998, 493.
  • VG Ansbach, 03.07.2009 - AN 5 S 09.01084

    Jemenitischer Staatsangehöriger; Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis, weil Studium …

  • VG Berlin, 31.07.2012 - 35 L 110.12

    Abbruch studienvorbereitender Maßnahmen

  • VG Köln, 15.06.2016 - 5 L 817/16

    Nichtverlängerung einer zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis aufgrund …

  • VG Gelsenkirchen, 15.06.2009 - 9 L 508/09

    Fiktionswirkung; Bachelor-Studium; Elektrotechnik; angemessener Zeitraum; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Nordrhein-Westfalen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht