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Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9087
ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00 (https://dejure.org/2000,9087)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00 (https://dejure.org/2000,9087)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. September 2000 - 18 Ca 4036/00 (https://dejure.org/2000,9087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf ein angemessenes Schmerzensgeld auf Grund eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Eingriff in Rechte des Arbeitnehmers durch Installation einer Videoanlage am Arbeitsplatz; Ermöglichung der ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Schmerzensgeld bei unbefugter Videoüberwachung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie …

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00
    Deshalb darf der Verletzte ausnahmsweise unbeziffert klagen und die Höhe in das Ermessen des Gerichts stellen (…BGH NJW 1965, S. 531 ;… NJW 1969, S. 1427;… NJW 1974, S. 1551 ; NJW 1984, S. 1809 [BGH 29.02.1984 - VI ZR 70/82]).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00
    So ist z.B. eine Überwachung der Arbeitnehmer durch Fernseh- und Videokameras allein zu dem Zweck, eine sorgfältige Arbeit zu gewährleisten, nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt, anders dagegen verhält es sich, wenn aus Sicherheitsgründen z.B. Bankschalter, Tresorräume, Lager wertvoller Stoffe, kerntechnische Anlagen oder Warenhäuser im Rahmen des Erforderlichen durch Fernsehkameras beobachtet und damit zugleich die dort tätigen Arbeitnehmer überwacht werden (Enger bei heimlicher Überwachung mittels verdeckter Videokamera in Verkaufseinrichtungen der US-Streitkräfte in Deutschland BAG, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Bl. 2 R.; BAG AP Nr. 23 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Bl. 3 f.).
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung - …

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00
    Sie ermöglicht die dauernde, ununterbrochene und praktisch unbegrenzte Ermittlung, Übermittlung, Aufzeichnung, Verarbeitung wie jederzeitige Abrufbarkeit von Informationen über den Arbeitnehmer und macht ihn zum Gegenstand einer anonymen, häufig von ihm nicht einmal wahrnehmbaren Kontrolle, der er sich nicht entziehen kann (vgl. Hierzu BAG, AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung Bl. 16 R.; BAG AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung Bl. 4, 5 f.; BAG, AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung Bl. 3).
  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72

    Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00
    Deshalb darf der Verletzte ausnahmsweise unbeziffert klagen und die Höhe in das Ermessen des Gerichts stellen (…BGH NJW 1965, S. 531 ;… NJW 1969, S. 1427; NJW 1974, S. 1551 ;… NJW 1984, S. 1809 [BGH 29.02.1984 - VI ZR 70/82]).
  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 735/97

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00
    Die Rechtsprechung des BAG fordert hierzu einen schweren rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (BAG vom 21.02.1979, EzA § 847 BGB Nr. 3; BAG vom 07.10.1987, EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 6; BAG, NZA 1999, S. 645 f.).
  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90

    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als …

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00
    So ist z.B. eine Überwachung der Arbeitnehmer durch Fernseh- und Videokameras allein zu dem Zweck, eine sorgfältige Arbeit zu gewährleisten, nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt, anders dagegen verhält es sich, wenn aus Sicherheitsgründen z.B. Bankschalter, Tresorräume, Lager wertvoller Stoffe, kerntechnische Anlagen oder Warenhäuser im Rahmen des Erforderlichen durch Fernsehkameras beobachtet und damit zugleich die dort tätigen Arbeitnehmer überwacht werden (Enger bei heimlicher Überwachung mittels verdeckter Videokamera in Verkaufseinrichtungen der US-Streitkräfte in Deutschland BAG, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Bl. 2 R.; BAG AP Nr. 23 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Bl. 3 f.).
  • BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64

    Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00
    Deshalb darf der Verletzte ausnahmsweise unbeziffert klagen und die Höhe in das Ermessen des Gerichts stellen (BGH NJW 1965, S. 531 ;… NJW 1969, S. 1427;… NJW 1974, S. 1551 ;… NJW 1984, S. 1809 [BGH 29.02.1984 - VI ZR 70/82]).
  • BGH, 31.01.1969 - VI ZR 197/67

    Schadensersatz auf Grund einer Körperverletzung - Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00
    Deshalb darf der Verletzte ausnahmsweise unbeziffert klagen und die Höhe in das Ermessen des Gerichts stellen (…BGH NJW 1965, S. 531 ; NJW 1969, S. 1427;… NJW 1974, S. 1551 ;… NJW 1984, S. 1809 [BGH 29.02.1984 - VI ZR 70/82]).
  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter …

    Speziell im Zusammenhang mit Videoaufnahmen ist Schmerzensgeld zugesprochen worden in Höhe von 1.300 DM (ArbG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.09.2000, 18 Ca 4036/00 - zweimonatige Videoüberwachung des Arbeitsplatzes), 3.000 DM (OLG Frankfurt am Main, NJW 1987, 1087 f. [OLG Frankfurt am Main 21.01.1987 - 21 U 164/86] - Vorführung eines Videofilmes über einen Volltrunkenen im Kreis von dessen Arbeitskollegen).
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