Rechtsprechung
| VG Köln, 11.12.2007 - 18 L 1779/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer abschließenden rechtlichen Überprüfung einer Ordnungsverfügung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Transparenzgebot als Maßstab bei der Prüfung des Vorliegens eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur nach § 14 Abs. 1 S. 1 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 11.12.2007 - 18 L 1779/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - 13 B 2014/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2000 - 20 B 959/00
Auszug aus VG Köln, 11.12.2007 - 18 L 1779/07
Rn. 8 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.8.2000 - 20 B 959/00 - m. w. N.
- VG Köln, 30.04.2010 - 18 K 3002/08
Eisenbahnrechtliche Anforderungen an den Mindestinhalt von Nutzungsbedingungen …
Rn. 11 Unter dem 6.12.2007 legte die Klägerin Widerspruch ein und beantragte am 7.12.2007 die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruches (18 L 1779/07).Rn. 13 Diesen Antrag lehnte die Kammer mit Beschluss vom 11.12.2007 (18 L 1779/07) ab.
Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 18 L 1779/07 und der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
Die Kammer hält an der in dem Beschluss vom 11.12.2007 im Verfahren 18 L 1779/07 dargelegten Auffassung fest, dass das gesamte Instrumentarium der Festlegung und Veröffentlichung von Nutzungsbedingungen nach § 4 EIBV i. V. m. § 10 EIBV dem Zweck dient, den Zugangsberechtigten ein klares Bild davon zu vermitteln, welche Leistungen zu welchen Preisen von den Infrastrukturunternehmen angeboten werden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - 13 B 2024/07
Neufassung von Schienennetz-Benutzungsbedingungen zwecks Transparenz; …
Die in einem anderen Verfahren (18 L 1779/07 VG Köln; 13 B 2014/07 OVG NRW) erfolgte Orientierung der Streitwertfestsetzung an der Hälfte des von der Antragsgegnerin angedrohten Zwangsgeldes erscheint ebenfalls als nicht sachgerecht, weil dies u. a. bei unterschiedlich hohen Zwangsgeldandrohungen zu unterschiedlichen Streitwertfestsetzungen für im übrigen gleiche gerichtliche Begehren führen würde. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - 13 B 2025/07
Neufassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der DB Netz AG; …
Die in einem anderen Verfahren (18 L 1779/07 VG Köln; 13 B 2014/07 OVG NRW) erfolgte Orientierung der Streitwertfestsetzung an der Hälfte des von der Antragsgegnerin angedrohten Zwangsgeldes erscheint ebenfalls als nicht sachgerecht, weil dies u. a. bei unterschiedlich hohen Zwangsgeldandrohungen zu unterschiedlichen Streitwertfestsetzungen für im übrigen gleiche gerichtliche Begehren führen würde.
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