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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 21/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10357
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 21/89 (https://dejure.org/1990,10357)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.03.1990 - 18 L 21/89 (https://dejure.org/1990,10357)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 1990 - 18 L 21/89 (https://dejure.org/1990,10357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 Nds. PersVG ; § 52 Nds. PersVG
    Anspruch eines Personalratsmitglieds auf Erstattung der Tagungsgebühr für eine Schulungsveranstaltung ; Umfang der Rechte des Personalrats; Subjektive Erforderlichkeit der Schulung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Personalratsmitglieds auf Erstattung der Tagungsgebühr für eine Schulungsveranstaltung ; Umfang der Rechte des Personalrats; Subjektive Erforderlichkeit der Schulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.11.1987 - 6 PB 14.87

    Personalratsmitglied - Schulung - Fachkenntnisse - Erforderlichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 21/89
    Das ergibt sich schon daraus, daß so wichtige Themenbereiche wie das Arbeitsrecht, das Tarifrecht oder Fragen der Arbeitssicherheit der Spezialschulung zugeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.1979 - 6 P 17.78 - PersV 1981, 161; Beschl. v. 22.7.1982 - 6 P 42.79 - PersV 1983, 374; Beschl. v. 16.11.1987 - 6 PB 14.87 -, DVBl 1988, 686; Besch.

    Im Hinblick auf das auch für Personalvertretungen geltende Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel wird es dabei dem Personalrat zur Ausübung seiner Beteiligungsrechte regelmäßig genügen, daß eines seiner Mitglieder über diese besonderen Fachkenntnisse verfügt und diese bei der Beratung der konkreten Beteiligungsangelegenheiten einbringen kann; eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Personalrat ohne die zusätzliche Schulung des zu entsendenden weiteren Mitglieds seine gesetzlichen Befugnisse nicht sachgerecht wahrnehmen kann (BVerwG, Beschl. v. 16.11.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78

    Freistellung für eine Schulungsveranstaltung durch die Dienststelle - Anspruch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 21/89
    Das ergibt sich schon daraus, daß so wichtige Themenbereiche wie das Arbeitsrecht, das Tarifrecht oder Fragen der Arbeitssicherheit der Spezialschulung zugeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.1979 - 6 P 17.78 - PersV 1981, 161; Beschl. v. 22.7.1982 - 6 P 42.79 - PersV 1983, 374; Beschl. v. 16.11.1987 - 6 PB 14.87 -, DVBl 1988, 686; Besch.

    Angesichts des Umstandes, daß nur ein Teil dieser Problematik zum gesetzlichen Aufgabenkreis des Beteiligten zu 2) gehört und ein anderer wesentlicher Teil durch die eigenständige Grundschulung jedes Mitglieds abgedeckt wird, muß sich der Beteiligte zu 2) hier auf die vorhandenen Kapazitäten in Gestalt des überschießenden Spezialwissens seiner freigestellten Vorsitzenden verweisen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.1979 - 6 P 17.78 -, PersV 1981, 161), die diese in die jeweilige Beratung der konkreten Beteiligungsangelegenheiten einbringen kann.

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots …

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 21/89
    Denn die Voraussetzungen einer Urlaubsgewährung für eine Schulungsveranstaltung sind in einer von der Kostenregelung des § 52 Abs. 1 Nds. PersVG abweichenden Weise geregelt; wie nach dem Bundesrecht (vgl. BVerwGE 58, 54 zu § 46 Abs. 6 BPersVG) hat die Dienststelle auch gemäß § 52 Abs. 1 Nds. PersVG nur die Kosten einer solchen Schulung zu tragen, bei der Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit in dem betroffenen Personalrat benötigt werden und derer das zu entsendende Mitglied bedarf.
  • BVerwG, 22.07.1982 - 6 P 42.79

    Kostenerstattung bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 21/89
    Das ergibt sich schon daraus, daß so wichtige Themenbereiche wie das Arbeitsrecht, das Tarifrecht oder Fragen der Arbeitssicherheit der Spezialschulung zugeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.1979 - 6 P 17.78 - PersV 1981, 161; Beschl. v. 22.7.1982 - 6 P 42.79 - PersV 1983, 374; Beschl. v. 16.11.1987 - 6 PB 14.87 -, DVBl 1988, 686; Besch.
  • BVerwG, 23.02.1979 - 6 P 40.78

    Bildung des erweiterten Vorstandes - Begriff der Wahlvorschlagslisten im Sinne …

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 21/89
    v. 27.4.1979 - 6 P 40.78 -, PersV 1981, 29).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LC 190/13

    Arbeitszeit; Dienstbefreiung; Personalrat; Personalratsschulung; Schulung

    Dass eine personalvertretungsrechtliche Grundschulung für jedes erstmalige Personalratsmitglied als erforderlich anzusehen ist (so BVerwG…, Beschluss vom 27.4.1979 - BVerwG 6 P 45.78 -, juris Rn. 72f;… Beschluss vom 26.2.2003 - BVerwG 6 P 9.02 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 21.3.1990 - 18 L 21/89 -, juris Rn. 19;… Beschluss vom 21.11.1994 - 18 L 2974/93 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 11.1.2012 - 17 LP 2/10 -, juris Rn. 20;… Bieler/Müller-Fritzsche, a. a. O., § 37 Rn. 29) und daher auch im Falle der Klägerin erforderlich war, wird von der Beklagten zwar nicht in Abrede genommen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 5/89

    Erstattung von Kosten eines Personalratsmitglieds durch den Dienstherrn; …

    Denn die Voraussetzungen einer Urlaubsgewährung für eine Schulungsveranstaltung sind in einer von der Kostenregelung des § 52 Abs. 1 Nds.PersVG abweichenden Weise geregelt; wie nach Bundesrecht (vgl. BVerwGE 58, 54 zu § 46 Abs. 6 BPersVG) hat die Dienststelle auch gemäß § 52 Abs. 1 Nds.PersVG nur die Kosten einer solchen Schulung zu tragen, deren Besuch für die Mitarbeit in dem betreffenden Personalrat erforderlich ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.3.1990 - 18 L 21/89 -).
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