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| OVG Niedersachsen, 05.06.2002 - 18 LP 422/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Personalrat; nicht wählbare Beschäftigte
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs 2 Nr 2 PersVG ND
Abwesenheitsvertreter; Beschäftigter; Gemeinde; Personalamtsleiter; Personalangelegenheit; Personalrat; Personalvertretung; Wahlvorschlag; Wählbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 20.11.2000 - 9 A 1310/00
- OVG Niedersachsen, 05.06.2002 - 18 LP 422/01
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09
Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der …
Rn. 20 cc) Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, die es sowohl im angefochtenen Beschluss als auch in früheren Entscheidungen vertreten hat (vgl. Beschlüsse vom 5. Juni 2002 - 18 LP 422/01 - juris Rn. 3 …und vom 30. November 2004 - 18 LP 14/02 - juris Rn. 21), ist die parlamentarische Einschätzung vom bloß redaktionellen Charakter der Gesetzesänderung in § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 und § 65 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2 NdsPersVG nachvollziehbar und in der Sache zutreffend. - OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 18 LP 14/02
Bedienstete; Dienststelle; Entscheidungskompetenz; Hierarchie; Leitung; …
Auch wenn der Regierungsentwurf, wonach die an der Entscheidungsvorbereitung maßgeblich beteiligten Beschäftigten ausdrücklich von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein sollten, so nicht Gesetz geworden ist, stellt jedenfalls die Streichung des Wortes "selbständig" in § 12 Abs. 2 Nr. 2 und § 65 Abs. 3 Nr. 2 NPersVG 94 mehr als eine bloße redaktionelle Änderung des Gesetzes dar (vgl. Senatsbeschl. v. 5.6.2002 - 18 LP 422/01 -). - VG Frankfurt/Main, 07.11.2005 - 23 L 2361/05
Personalrat; Mitbestimmung; Ein Euro Job; Einstellung
Zwar hat das BVerwG auch für die Eingliederung von Krankenschwestern, die Mitglieder einer Schwesternschaft sind, angenommen, dies stelle eine mitbestimmungspflichtige Einstellung dar, obwohl die Krankenschwestern - im Unterschied zu Leiharbeitnehmern - nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Schwesternschaft stehen, noch auf dessen Grundlage tätig werden (BVerwG B. v. 27.8.1997 - 6 P 7.95 - PersR 1998, 22; 18.6.2002 - 6 P 12.01 - PersR 2002, 487; vgl. zu § 99 BetrVG BAG B. v. 22.4.1997 - 1 ABR 7.96 - NZA 1997, 1297).
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