Rechtsprechung
| LG Köln, 11.07.2018 - 18 O 18/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 331 II, § 67; BGB§ 133, 151,858; StroGVV§ 19 II, NAV§ 21,24III
Versorgungsanschluss am Übergabepunkt, tatsächliche Verfügungsgewalt, Allgemeinstrom, Mieter, Eigentümer, Grundversorger, Realofferte, Zähler, Zwischenzähler, Anlagentrennung, Mehrfamilienhaus, Stromversorgungsvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens als Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrages in Form einer sogenannten Realofferte
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 165/18
Richten der in der Bereitstellung von Strom liegenden Realofferte des …
Auszug aus LG Köln, 11.07.2018 - 18 O 18/17
Rn. 40 b) Ob der Begriff des "Versorgungsanschlusses am Übergabepunkt" im technischen Sinne zu verstehen ist und stets die Schnittstelle zwischen öffentlichem Leitungsnetz und Grundstück meint (so offenbar LG Saarbrücken…, Urteil vom 20. Mai 2016 - 10 S 13/16 -, Rn. 41, juris) oder ob der Begriff mit Rücksicht auf die Anzahl der Zähler und die Leitungsverteilung innerhalb eines (Mehrfamilien-)Hauses im Einzelfall unterschiedlich ausgelegt werden kann (so zuletzt LG Itzehoe, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 S 116/17 -, Rn. 25 ff., juris, Revision anhängig bei BGH - VIII ZR 165/18; vgl. auch LG Hamburg…, Urteil vom 19. Mai 2017 - 321 O 172/14 -, Rn. 47, juris und LG Münster, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 S 148/15 -, BeckRS 2016, 119837), ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.Entgegen der seitens des Gerichts ursprünglich noch im Hinweis vom 02.10.2017 vertretenen und im Hinweisbeschluss vom 02.01.2018 revidierten Auffassung kann es - wie auch die Klägerin selbst auf Seite 2 ihres Schriftsatzes vom 25.01.2018 (Bl. 169 GA) zutreffend ausführt - richtigerweise nicht darauf ankommen, wer im Zeitpunkt des (mutmaßlichen) Vertragsschlusses faktisch Zugang zu dem betreffenden Zähler bzw. Zwischenzähler hatte (so wohl auch LG Itzehoe, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 S 116/17 -, Rn. 27, juris, Revision anhängig bei BGH - VIII ZR 165/18), zumal der Zugang zu Zählern zwecks Ablesung oder zur Vornahme von Arbeiten in sämtlichen dem Gericht bekannten Konstellationen erforderlichenfalls kurzfristig erzwungen werden kann (zu Ansprüchen eines Mieters vgl. exemplarisch AG Köln…, Urteil vom 15. Februar 2013 - 201 C 464/12 -, Rn. 4, juris) und sich die faktischen Zugangsmöglichkeiten beispielsweise durch temporäres Abschließen von Zählerraumtüren kurzfristig ändern können.
- LG Itzehoe, 08.05.2018 - 1 S 116/17
Stromversorgungsvertrag: Vertragspartner bei einem konkludenten Vertragsschluss …
Auszug aus LG Köln, 11.07.2018 - 18 O 18/17
Rn. 40 b) Ob der Begriff des "Versorgungsanschlusses am Übergabepunkt" im technischen Sinne zu verstehen ist und stets die Schnittstelle zwischen öffentlichem Leitungsnetz und Grundstück meint (so offenbar LG Saarbrücken…, Urteil vom 20. Mai 2016 - 10 S 13/16 -, Rn. 41, juris) oder ob der Begriff mit Rücksicht auf die Anzahl der Zähler und die Leitungsverteilung innerhalb eines (Mehrfamilien-)Hauses im Einzelfall unterschiedlich ausgelegt werden kann (so zuletzt LG Itzehoe, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 S 116/17 -, Rn. 25 ff., juris, Revision anhängig bei BGH - VIII ZR 165/18; vgl. auch LG Hamburg…, Urteil vom 19. Mai 2017 - 321 O 172/14 -, Rn. 47, juris und LG Münster, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 S 148/15 -, BeckRS 2016, 119837), ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.Entgegen der seitens des Gerichts ursprünglich noch im Hinweis vom 02.10.2017 vertretenen und im Hinweisbeschluss vom 02.01.2018 revidierten Auffassung kann es - wie auch die Klägerin selbst auf Seite 2 ihres Schriftsatzes vom 25.01.2018 (Bl. 169 GA) zutreffend ausführt - richtigerweise nicht darauf ankommen, wer im Zeitpunkt des (mutmaßlichen) Vertragsschlusses faktisch Zugang zu dem betreffenden Zähler bzw. Zwischenzähler hatte (so wohl auch LG Itzehoe, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 S 116/17 -, Rn. 27, juris, Revision anhängig bei BGH - VIII ZR 165/18), zumal der Zugang zu Zählern zwecks Ablesung oder zur Vornahme von Arbeiten in sämtlichen dem Gericht bekannten Konstellationen erforderlichenfalls kurzfristig erzwungen werden kann (zu Ansprüchen eines Mieters vgl. exemplarisch AG Köln…, Urteil vom 15. Februar 2013 - 201 C 464/12 -, Rn. 4, juris) und sich die faktischen Zugangsmöglichkeiten beispielsweise durch temporäres Abschließen von Zählerraumtüren kurzfristig ändern können.
- LG Hamburg, 19.05.2017 - 321 O 172/14
Stromlieferungsvertrag: Vertragsschluss mit dem Mieter einer gewerblichen …
Auszug aus LG Köln, 11.07.2018 - 18 O 18/17
Rn. 38 a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zusammengefasst bei LG Hamburg, Urteil vom 19. Mai 2017 - 321 O 172/14 -, Rn. 21 ff., juris) ist in dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens grundsätzlich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrages in Form einer sogenannten Realofferte zu sehen, die von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität entnimmt.Rn. 40 b) Ob der Begriff des "Versorgungsanschlusses am Übergabepunkt" im technischen Sinne zu verstehen ist und stets die Schnittstelle zwischen öffentlichem Leitungsnetz und Grundstück meint (so offenbar LG Saarbrücken…, Urteil vom 20. Mai 2016 - 10 S 13/16 -, Rn. 41, juris) oder ob der Begriff mit Rücksicht auf die Anzahl der Zähler und die Leitungsverteilung innerhalb eines (Mehrfamilien-)Hauses im Einzelfall unterschiedlich ausgelegt werden kann (so zuletzt LG Itzehoe…, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 S 116/17 -, Rn. 25 ff., juris, Revision anhängig bei BGH - VIII ZR 165/18; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 19. Mai 2017 - 321 O 172/14 -, Rn. 47, juris und LG Münster, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 S 148/15 -, BeckRS 2016, 119837), ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
- AG Köln, 15.02.2013 - 201 C 464/12
Mieter hat Anspruch auf regelmäßigen Zugang zum Stromzähler!
Auszug aus LG Köln, 11.07.2018 - 18 O 18/17
Entgegen der seitens des Gerichts ursprünglich noch im Hinweis vom 02.10.2017 vertretenen und im Hinweisbeschluss vom 02.01.2018 revidierten Auffassung kann es - wie auch die Klägerin selbst auf Seite 2 ihres Schriftsatzes vom 25.01.2018 (Bl. 169 GA) zutreffend ausführt - richtigerweise nicht darauf ankommen, wer im Zeitpunkt des (mutmaßlichen) Vertragsschlusses faktisch Zugang zu dem betreffenden Zähler bzw. Zwischenzähler hatte (so wohl auch LG Itzehoe…, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 S 116/17 -, Rn. 27, juris, Revision anhängig bei BGH - VIII ZR 165/18), zumal der Zugang zu Zählern zwecks Ablesung oder zur Vornahme von Arbeiten in sämtlichen dem Gericht bekannten Konstellationen erforderlichenfalls kurzfristig erzwungen werden kann (zu Ansprüchen eines Mieters vgl. exemplarisch AG Köln, Urteil vom 15. Februar 2013 - 201 C 464/12 -, Rn. 4, juris) und sich die faktischen Zugangsmöglichkeiten beispielsweise durch temporäres Abschließen von Zählerraumtüren kurzfristig ändern können. - BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 313/13
Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch
Auszug aus LG Köln, 11.07.2018 - 18 O 18/17
Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet sich hierfür keine Definition; allerdings scheint der Bundesgerichtshof es für möglich zu halten, dass es innerhalb eines Gebäudes mehrere "Versorgungsanschlüsse" gibt ("Wer - wie hier die Beklagte - einen Mietvertrag abschließt, hat mit der Einräumung der Nutzungsbefugnis typischerweise auch die tatsächliche Sachherrschaft über die gemieteten Räume und die darin vorhandenen Versorgungsanschlüsse", BGH, Urteil vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13 -, Rn. 21, juris). - LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
Energieversorgungsvertrag: Vertragspartner bei einem konkludenten Vertragsschluss …
Auszug aus LG Köln, 11.07.2018 - 18 O 18/17
Rn. 40 b) Ob der Begriff des "Versorgungsanschlusses am Übergabepunkt" im technischen Sinne zu verstehen ist und stets die Schnittstelle zwischen öffentlichem Leitungsnetz und Grundstück meint (so offenbar LG Saarbrücken, Urteil vom 20. Mai 2016 - 10 S 13/16 -, Rn. 41, juris) oder ob der Begriff mit Rücksicht auf die Anzahl der Zähler und die Leitungsverteilung innerhalb eines (Mehrfamilien-)Hauses im Einzelfall unterschiedlich ausgelegt werden kann (so zuletzt LG Itzehoe…, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 S 116/17 -, Rn. 25 ff., juris, Revision anhängig bei BGH - VIII ZR 165/18; vgl. auch LG Hamburg…, Urteil vom 19. Mai 2017 - 321 O 172/14 -, Rn. 47, juris und LG Münster, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 S 148/15 -, BeckRS 2016, 119837), ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. - LG Köln, 14.02.2018 - 18 O 331/17
Anspruch eines Versorgers auf Bezahlung der Vergütung für die Belieferung einer …
Auszug aus LG Köln, 11.07.2018 - 18 O 18/17
Ein solcher könnte allenfalls angenommen wäre, wenn die Klägerin den Beklagten zu Beginn des Strombezuges über den genannten Zähler einen Abschlagsplan zugesandt hätte und die Beklagten sodann die geforderten Abschläge bezahlt hätten (vgl. Urteil der Kammer vom 14. Februar 2018 - 18 O 331/17).
- BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 165/18
Richten der in der Bereitstellung von Strom liegenden Realofferte des …
Rn. 13 c) Bei der Bestimmung des Angebotsadressaten kommt es somit - entgegen der Ansicht der Revision - durchaus maßgebend darauf an, wer den Strom verbraucht, da der Vertrag regelmäßig gerade mit der Person begründet werden soll, die aufgrund ihrer tatsächlichen Verfügungsgewalt in der Lage ist, die offerierte Energie auch zu entnehmen, mithin hierdurch das Angebot (konkludent) anzunehmen (…vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, aaO Rn. 14, 17;… vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, aaO Rn. 27; LG Köln, Urteil vom 11. Juli 2018 - 18 O 18/17, juris Rn. 41;… Busche in Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., vor § 36 EnWG Rn. 27; Brändle, ZfIR 2016, 714, 715). - AG Berlin-Wedding, 06.01.2020 - 9 C 62/19
Nochmal: Realofferte richtet sich an Mieter, nicht an Vermieter!
Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss ist grundsätzlich derjenige, dem besitzrechtlich die Letztentscheidungsbefugnis darüber, wer über den betreffenden Zwischenzähler in welchem Umfang Strom entnimmt, ausschließlich zugeordnet ist (vgl. Landgericht Köln zum Az. 18 0 18/17). - LG Amberg, 06.09.2021 - 22 O 828/20
Kein Anspruch des Energieversorgers gegen den Eigentümer eines vermieteten …
Rn. 22 Bei der Bestimmung des Angebotsadressaten kommt es durchaus maßgebend darauf an, wer den Strom verbraucht, da der Vertrag regelmäßig gerade mit der Person begründet werden soll, die aufgrund ihrer tatsächlichen Verfügungsgewalt in der Lage ist, die offerierte Energie auch zu entnehmen, mithin hierdurch das Angebot (konkludent) anzunehmen (vgl. Senat BGHZ 202, 17 = NJW 2014, 3148 Rn. 14, 17; BGHZ 202, 158 = NJW 2014, 3150 Rn. 27; LG Köln NJOZ 2019, 377 Rn. 41; Busche in Berliner EnergieR, 4. Aufl., Vorb.
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Rechtsprechung
| LG Hannover, 10.12.2018 - 18 O 18/17 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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